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Alt 29.09.2008, 00:08 #1
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Standard H&R Federn rückrüsten gegen Serienfahrwerk?

Huhu,

bei meinem G3 sind vom Vorbesitzer H&R-Federn (so stehts im Schein) mit 35mm verbaut.

Ich möchte gern wieder auf den Serienzustand zurück, weil mir das Fahrwerk viel zu hart ist und außerdem find ich tiefergelegte Autos... naja... nicht so wirklich toll (vielleicht die 1,5cm beim 5er GTI - aber sonst nicht )

Kann ich einfach wieder zurück? Was kostet mich der Spaß?


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Alt 29.09.2008, 03:54 #2
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naja nen satz originale federn musst mal bei egay schauen was die kosten und spur/sturz einstellen ca 40-50 euro.

am sonsten gibts keine probleme weil des ja original teile sind die du wieder reinbaust!
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Alt 29.09.2008, 10:14 #3
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Zitat:
Zitat von napster
am sonsten gibts keine probleme weil des ja original teile sind
Das stimmt so nicht ganz! Genau genommen musst Du die H&R-Federn beim TÜV wieder austragen lassen. Wenn diese eingetragen sind, müssen sie nämlich auch so verbaut sein!!! Die einzige Ausnahme sind Räder. Da diese sich einfach wechseln lassen, dürfen da mehrere eingetragen sein!

MfG Benny
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Alt 29.09.2008, 20:57 #4
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stimmt, den demnach ist auch eine andere fahrzeughöhe eingetragen... .

Aber sicherlich wird da keiner rumheulen denke ich mal
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Alt 29.09.2008, 23:40 #5
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du kannst original federn beruhigt einbauen es ist original von werk aus drinne,das heisst die sachen sind auch für dein auto geprüft da wird keiner was sagen .
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Alt 30.09.2008, 00:04 #6
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Zitat:
Zitat von BennyBr
Das stimmt so nicht ganz! Genau genommen musst Du die H&R-Federn beim TÜV wieder austragen lassen. Wenn diese eingetragen sind, müssen sie nämlich auch so verbaut sein!!! Die einzige Ausnahme sind Räder. Da diese sich einfach wechseln lassen, dürfen da mehrere eingetragen sein!

MfG Benny

das stimmt so auch nicht ganz. laut meinem tüver muss man eingetragene anbauteile nicht wieder austragen lassen, sofern man diese durch originalteile ersetzt.
Tommy86 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 16:15 #7
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Man braucht nicht alles montiert haben, was im schein steht!
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Alt 01.10.2008, 08:10 #8
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Zitat:
Zitat von Tommy86
das stimmt so auch nicht ganz. laut meinem tüver muss man eingetragene anbauteile nicht wieder austragen lassen, sofern man diese durch originalteile ersetzt.

dacht ich auch so und zur fahrzeughöhe:
die wird auch nicht immer eingetragen und wenn bleibt die orig fzhöhe ja trotzdem im brief stehen und die durch die tieferlegung entstandene wird als zusatz unten rein geschrieben
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Alt 04.10.2008, 04:15 #9
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beim Rückrüsten auf oroginalteile muss man definitiv nichts umtragen lassen...die eingetragenenen Teile sind lediglich erweiterungen die gefahren werden können...
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Alt 07.10.2008, 00:32 #10
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Alles klar Jungs... Originales Fahrwerk wieder einbauen und dann zum Tüv fahren. Wenn ich mit so nem sch*** zu meim Prüfer komm hab ich ihm den Tag versüßt weil der sich krum und bucklig lacht...






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