TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 23.08.2008, 15:30 #1
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Beitrag Gewinde eintragung etc.

Moin Leutz,

Hab letztens neue Felgen bekommen ,würde der Wagen nun ganz einfedern, würde es leicht an der Innenkante schleifen.
Wenn ich mir nun ein "hartes" Gewinde hole und es fast ganz oben lasse sodass es nicht schleifen kann wird das dann so abgenommen mit der eingestellten Höhe?oder sagen die dann das das nich geht weil man das ja ganz nach unten machen könnte?
nächste Frage wäre ,ob man sachen eingetragen bekommt wenn der Wagen nicht angemeldet ist?

Besten Dank im vorraus für eure Antworten.


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Alt 23.08.2008, 16:35 #2
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Der Tüv trägt die höhe so ein wie du hin fährst. Und ja der tüv trägt auch sachen ein wenn er abgemeldet ist.
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Alt 23.08.2008, 16:37 #3
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@ GolfGtiRacer:

Ich dachte beim Gewindefahrwerk wird ein Verstellbereich eingetragen.
Das man ihn bis zu einer gewissen Höhe und Tiefe legal drehen darf!
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Alt 23.08.2008, 16:40 #4
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Zitat:
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@ GolfGtiRacer:

Ich dachte beim Gewindefahrwerk wird ein Verstellbereich eingetragen.
Das man ihn bis zu einer gewissen Höhe und Tiefe legal drehen darf!

Nein, war erst letzens dort, wird eine feste Höhe eingetragen. Die messen dann das auch nach, wenn du 2 wochen später kommst um Felgen eintragen zu lassen. Es werden nur Höhen eingetragen, die im Gutachten als Verstellbereich stehen.
mfg
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Alt 23.08.2008, 16:52 #5
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jau korrekt
dann würde das beim eintragen nicht schürfen mit der felgenkombi.
tiefer mach ich es später dann ein bissl. ich weiß is net legal aber besser als nix eingetragen,...

MFG
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Alt 23.08.2008, 16:52 #6
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@ 1.8GL:

Ja das mein ich ja

Es werden nur Höhen eingetragen, die im Gutachten als Verstellbereich stehen.


So das man ihn noch verdrehen kann wie es im Gutachten steht.
Sonst macht ein Gewindefahrwerk ja wenig sinn, wenn man wegen jeden cm. zum Tüv fahren muss.
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Alt 23.08.2008, 16:57 #7
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Ich glaube eher, dass du es einmal einstellen kannst, innerhalb des Bereiches der im Gutachten steht ( geprüfter Verstellbereich ). Dann musst du zum Tüv, der misst das so, wie es zum Zeitpunkt der Eintragung ist ( ich glaub von der Radmitte bis Kotflügelkante ). So trägt er dann eine Höhe ein. Wenn du es wieder verstellst, sei es auch nur ein cm, musst du wieder zum Tüv und es berichtigen lassen. Der Verstellbereich ist meines Wissens nur der geprüfte Bereich, in dem du das Fahrwerk überhaupt eingetragen bekommst.

Kompliziert zu formulieren

mfg
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Alt 23.08.2008, 17:14 #8
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lol,..wie ist das denn jetzt? wird der eingestellte bereich eingetragen oder der bereich den man einstellen kann?

MFG
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Alt 23.08.2008, 17:31 #9
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so wie du es geschraubt hast bei der abnahme!
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Alt 23.08.2008, 17:36 #10
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okay,...ich hoffe jetzt sagt nich wieder einer was anderes....hehe




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Alt 23.08.2008, 19:09 #11
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Nein das ist schon richtig. man dirf nicht nachdem es eingetragen ist wirkülich rumschrauben. So wie du hinfährst bleibt es.Es wird so eingetragen: Radmitte bis Radausschnittkante zb. 300mm.
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Alt 23.08.2008, 19:15 #12
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bei mir wurde nix mit radmitte bis radausschnittkante eingetragen
nur die neue gesamthöhe wurde geändert
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Alt 23.08.2008, 19:32 #13
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bei meinem gewinde ist nur das rest gewinde eingetragen da mein tüver gesagt hat das es sonst unsin währe da es ja ein gewinde ist und es zum verstellen da ist
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Alt 23.08.2008, 20:10 #14
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hi leute bei mir wurde restgewinde gemsessen gesamthöhe vom auto und die kotflügelkante is zwar bissl viel aber bei dem tüv nicht sehr verwunderlich (ffb) aber ein tüv kann auch nur eins von den drei sachen machen muss nicht immer alles drei sein
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Alt 01.07.2010, 14:04 #15
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Derzeit habe ich ein Hiltrac Gewindefahrwerk verbaut.
Tüv einstellung möglich, 40 - 85mm
Restgewinde mind. 25mm Vorne.

Ich habe ein Restgewinde von 40mm das bedeutet ja dann das ich eine Tiefe habe von 70mm oder?

Nun bin ich am überlegen mir ein H&R fahrwerk zu kaufen da ist aber nur ein Verstellbereich von bis zu 70mm möglich. Also kann ich mit dem H&R Fahrwerk garnicht Tiefer wie mit meiner jetzigen einstellung?
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Alt 01.07.2010, 21:18 #16
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also ich hab mir ein h&r gewinde eingebaut und im gutachten steht drinne,das eine max tieferlegung von 65mm je nach auto typ möglich ist ,also nix mit 70mm oder so .Zum thema tiefe kann ich eh nur sagen,das der tüv es auch im bereich eintragen kann der nicht im gutachten steht,auf das hat er meistens aber keine lust .


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