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Alt 11.07.2008, 22:50 #1
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Frage In Pro Scheinwerfer eintragungspflichtig?!?

Hallo!
Bin dabei mir die InPro - Scheinwerfer einzubauen da meine jetzigen FK's leider dem großem Regen nicht standgehalten haben (Aquarium).
Nun stellt sich mir die Frage ob ich diese eintragen lassen muss? Laut der Homepage von InPro bekommt man eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 mit.
Hat jemand von Euch die Scheinis drin und kann mir evtl sagen wie ich mich verhalten muss?
Hier der Link:
http://in-pro.janus-wa.de/cms/front_content.php?pid=584

Würde diese nämlich mit LWR und Xenon bekommen (ich weiß, ich weiß... ist nicht erlaubt!).

Jedoch brauche ich nun schnell neue Scheinis!

Bitte um Hilfe!

Danke Euch,
Conny und Chris

Beitrag editiert von Amazing! Grund: keine Mail-Adressen öffentlich! Schon garnicht die, fremder leute!


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Alt 12.07.2008, 10:55 #2
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Also mit Xenon bekommst sie schonmal nicht so eingetragen ausser mit viel Glück und ner SWRA!
Ansonsten wenn du die intigrierten Blinker in Betrieb nimmst musst du die unteren abklemmen und in der Regel die Blenden eigentlich auch Lackieren.

Dann ist ne Abnahme beim TÜV kein problem. Aber eingetrgen werden müssen sie!
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Alt 12.07.2008, 11:05 #3
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Das ist nur ne "Xenon Optik" wegen der linse Xenon kann man nur eintragen wenn man ne Leuchtweiten regulierung über die Hinterachse hat,
weil die sonst zu sehr blenden können.

Ich hab die auch nach den FK genomme gabs sogar mal in schwarz sind in den Fahrzeugschein eigetragen.
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Alt 12.07.2008, 11:47 #4
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Naja, dass ich diese mit Xenon nicht eingetragen bekomme ist mir klar. Wollte nur mal wissen ob ich diese, sofern Sie im Originalzustand sind, ebenso eintragen lassen muss?!?
Und warum? Nur wegen den Blinkern? Oder wegen der Linse?

Normalerweise gibt es doch für "normale" Scheinis doch immer ne ABE, oder?!
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Alt 12.07.2008, 12:58 #5
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Ja, diese sind aber eintragungspflichtig, da du die originale Bauart der Fahrtrichtungsanzeige veränderst, muss dieses abgenommen werden!
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Alt 13.07.2008, 11:12 #6
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HUMBUG!!!

Die Scheinwerfer musst du NICHT eintragen lassen, diese besitzen ein E-Prüfzeichen!
Wenn du die Blinker anschliessen willst, müsstest du diese theoretisch eintragen lassen, weiß aber im Prinzip keiner und schaut auch niemand nach.
Nachdem du Xenon eingebaut hast, würde ich diese sowieso nicht beim TÜV vorführen.

MFG
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Alt 13.07.2008, 11:20 #7
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Genau so ist es^^
Solang du ein E prüfzeichen drauf hast und eventuel den Wisch vom Hersteller dabei hast dürfts keine pobs geben
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Alt 13.07.2008, 11:42 #8
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ws ihr schreibt ist humbug @cartman und crack david
diese scheinwerfer müssen bei inbetriebnahme der blinker eingetragen werden, denn dafür ist das e prüfzeichen nicht vorgesehen. und der wisch der dabei ist, ist nunmal ein teilegutachten! wenn man das denn den netten herren der rennleitung vorleht steht da auch noch schön drin, UNVERZÜGLICHE ÄNDERUNGSABNAHME BLA BLA BLA, also vorm tippen einmal mehr überlegen! ihr macht immer einen auf total legal und xenon ist ganz böse und soweiter, dann sollte man dem jenigen, der eine frage hat, auch richtig antworten und nicht das merkt eh keiner!
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Alt 13.07.2008, 12:26 #9
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Moinsen, also ich habe die Dinger auch drin und ich kann dir sagen ob FK oder In.Pro alles der gleiche Dreck. Die Besten sind immer noch Hella Qualität kostet nun mal.

Leider gibts die ich drin habe nicht von Hella sondern nur von In.Pro. Wenn die nichts so Geil aussehen würden hätte ich die schon längst wieder raus gebaut den die Scheinwerfer werden schön Feucht von Innen. Naja und wenn du Xenon haben willst pack Paar Blaue H7 Birnen rein ( Tipp die von OBI ) dann hast du es Blau wie beim Original Xenon ( Durch die Linse halt ).

Und meine Herren, wegen Tüv hatte ich mit den Dingern keine Problem da guck kein Schwein nach! Hauptsache die Dinger funz.

Würde zum Tüv immer nach ATU fahren die sind ziehmlich locker.

Gruß Sveni

Blau macht glücklich
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Xenon Joker - Kopie.jpg (87,5 KB, 38x aufgerufen)

Geändert von cartman1 (15.07.2008 um 21:56 Uhr) Grund: Aufräumen
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Alt 13.07.2008, 12:39 #10
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Zitat:
Zitat von cartman1
HUMBUG!!!

Die Scheinwerfer musst du NICHT eintragen alssen, diese besitzen ein E-Prüfzeichen!
Wenn du die Blinker anschliessen willst, müsstest du diese theoretisch eintragen lassen, weiß aber im Prinzip keiner und schaut auch niemand nach.
Nachdem du Xenon eingebaut hast, würde ich diese sowieso nicht beim TÜV vorführen.

MFG
das ist so richtig!!!

Hab meine auch eintragen lassen weil ich die blinker in den scheinwerfern habe.
Wenn du die originalen Blinker nimmst brauchst du die NICHT eintragen lassen




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Alt 13.07.2008, 12:58 #11
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Aber ich denke doch mal das es sein Plan ist die Blinker in den Scheinwerfern in Betrieb zu nehmen...
Sonst würd man sich die auch nicht kaufen, denke ich!

Und von daher wäre eine Abnahme unumgänglich!
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Alt 13.07.2008, 13:03 #12
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Ja das stimmt Köpi.
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Alt 13.07.2008, 13:04 #13
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Zitat:
Zitat von Köpi
Aber ich denke doch mal das es sein Plan ist die Blinker in den Scheinwerfern in Betrieb zu nehmen...
Sonst würd man sich die auch nicht kaufen, denke ich!

Und von daher wäre eine Abnahme unumgänglich!
Im Prinzip hast du da nicht unrecht!
Die kompletten Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen, welche nicht für die Blinker gelten. Aber: Da schaut nie jemand nach, ob die Blinker in diesem Scheinwerfer(Der ja Prüfzeichen hat) auch dazu gehören.
In der Zeit, in der ich diese Scheinwerfer hatte, hat mich weder TÜV noch Polizei oder sonstwer auf die Blinker angesprochen.
Ich kenne auch niemanden, der sie hat eintragen lassen! Korrekt wäre es aber eigentlich schon.

MFG
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Alt 13.07.2008, 13:05 #14
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also ich hab auch in pros drinne sind nich eingetragen weil auch meiner meinung nach das prüfzeichen ausreicht wegen den blinker selbst in der anleitung steht das einzigste was de beachten sollst is wenn du die im scheinwerfer anklemmst di in der stoßstange verdckt sein müssen!!also mein tüver hat nix gesagt und ich hatte jetzt nen halbes jahr xenon drinne
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Alt 13.07.2008, 13:30 #15
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Zitat:
Zitat von cartman1
Im Prinzip hast du da nicht unrecht!
Die kompletten Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen, welche nicht für die Blinker gelten. Aber: Da schaut nie jemand nach, ob die Blinker in diesem Scheinwerfer(Der ja Prüfzeichen hat) auch dazu gehören.
In der Zeit, in der ich diese Scheinwerfer hatte, hat mich weder TÜV noch Polizei oder sonstwer auf die Blinker angesprochen.
Ich kenne auch niemanden, der sie hat eintragen lassen! Korrekt wäre es aber eigentlich schon.

MFG

ja im grundegenommen hast du recht.
aber eingetragen ist doch ein stückchen sicherer.
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Alt 13.07.2008, 20:02 #16
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SCHLUSS JETZT !!!

Die Frage, ob die Scheinis eingetragen werden müssen ist geklärt! Wenn hier noch weiter gegen andere gewettert wird, mache ich zu !!!


MFG
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Alt 13.07.2008, 20:44 #17
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Macht es doch ganz einfach so... fahrt mit den Dingern zur Prüfstelle fragt recht nett einen Prüfer wie er die Sache sieht ,was machbar ist und dann ist die Sache geklärt.

Dann braucht sich keiner genötigt oder sonstwas fühlen. Jeder hat seine eigene Meinung dazu ob sie nun richtig ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Letztendes ist es ja auch so und wird immer so bleiben
" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " .

MFG
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Alt 14.07.2008, 21:56 #18
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Ich habe die In.Pro Xenon Look mit Blinkern an meinem verbaut und sie sind nicht eingetragen. Am Samstag war ich beim Tüv und den Prüfer hat es ehrlich gesagt nicht interessiert, ob die Blinker im Scheinwerfer oder in der Stoßstange sind. Hauptsache sie funktionieren und entsprechen den Helligkeitsvorschriften.

Zum Thema Xenon: Ich habe auch ein Xenon-Kit bei mir eingebaut. Dieses Xenon-Kit selbst besitzt wie die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen. Als Lichtfarbe habe ich 4300 K, also weiß und nur weiß. Nichts blaues wie ab 6000 K aufwärts. Eine SWRA habe ich natürlich auch verbaut. Es fehlt nur noch die ALWR, die kommt aber auch noch. Im Moment laufen die Scheinwerfer noch über die Serien-LWR. Ich habe dazu meine Scheinwerfer etwas tiefer einstellen lassen um eine mögliche Blendung auszuschließen. Dazu regel ich die LWR zusätzlich je nach Beladung rauf oder runter.
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Alt 15.07.2008, 21:54 #19
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So Freunde, ICH habe eure Posts gelöscht!
Dem einen habe ich das per PN geschrieben, dem anderen leider nicht, sorry hierfür!

Darum gehts: http://www.golf3.de/showpost.php?p=444440&postcount=20

Ich habe klar gesagt, das ich keine weiteren Sticheleien in diesem Thread mehr dulde, dieses könnt ihr gerne per PN ausmachen.
Das eigentliche Thema war längst geklärt und es wurde nur noch gegiftet!

Nochmal: Euren Kleinkrieg führt ihr bitte unter euch aus, nicht öffentlich in einem Thread!

Info an alle: Kompletter Thread wird jetzt nochmal editiert und aufgeräumt und ich hoffe, damit ist Ruhe im Karton!

BACK TO TOPIC BITTE!

MFG
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Alt 16.07.2008, 19:30 #20
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So mog wi dat!!!!

Wenns Probleme gibt kann man gern bei mir vorsprechen.


So Back to topic

Mit freundlichen Grüßen






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