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Alt 13.06.2008, 23:08 #1
santi
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Ausrufezeichen Hilfe kurzzeitkennzeichen ??

Hi Leute ich habe mal da ne kleine frage und zwar habe ich ein par teile am auto verbaut und habe bis jetzt noch kein TÜV Gemacht !! So meine frage kann ich mit Gelbe Schilder ( 5 Tages Schilder ) Von Frankfurt Nach Thüringen fahrren und zurück . Würde ich Probleme bekommen wenn die mich anhalten ?



Geändert von santi (13.06.2008 um 23:34 Uhr)
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Alt 13.06.2008, 23:11 #2
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Gelbe Schilder haben nur die Holländer welche durch die Führerscheinprüfung gefallen sind ;-)

Du meinst Kurzkennzeichen.
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Alt 13.06.2008, 23:13 #3
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Standard kurzzeitkennzeichen

jo meine ich ich sage immer dazu gelbe schilder

Geändert von santi (13.06.2008 um 23:32 Uhr) Grund: kurzzeitkennzeichen
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Alt 14.06.2008, 11:44 #4
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hatt wer noch eine ahnung ???
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Alt 14.06.2008, 11:49 #5
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Das kurzkennzeichen dient nur zu probe und überführungsfahrten.
Falls sie dich anhalten kannst ja sagen das das ne überführungsfahrt ist.
Aber normal dürfte nichts sein, bin au immer damit rumgefahren.
MFG
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Alt 14.06.2008, 11:54 #6
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Die sind wie gesagt eigentlich nur für Probe- und Überführungsfahrten, sowie um zum TÜV und zurück und zur Werkstatt und zurück.
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Alt 14.06.2008, 12:14 #7
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eigentlich gibts da keine probleme.
ich bin mal mit nem kurzzeitkennzeichen von greifswald nach viersen gefahren (ca.600km ?). bei der kontrolle gabs keine probleme, weil ich das auto in greifswald gekauft hatte und es halt irgendwie zu mir nach hause musste...

nur haben manche versicherungen km-begrenzungen, darauf solltest du evtl. achten.
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Alt 14.06.2008, 12:36 #8
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ich muss ja mal Offtopic werden:

jum@g:

den roten golf aus deinem avatar hast du aus HGW??... autohaus oder privat??...
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Alt 14.06.2008, 13:51 #9
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Mmmmmmmmmmmm ich kann ja eigentlich sagen das ich das auto an dem verkaufe
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Alt 14.06.2008, 14:14 #10
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für die kurzzeitkennzeichen musst ja i.d.R. nichtmal tüv unterlagen vorweisen! also ich musste bislang nie was zeigen!




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Alt 22.07.2012, 15:41 #11
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Ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man doch bei der Zulassungstelle oder? Und die Versicherung für die 5 Tage bekommt man die da auch oder wie läuft das?
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Alt 22.07.2012, 16:32 #12
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am einfachsten holst du dir hier deine EVB nummer: Kurzzeit eVB - Kurzzeitkennzeichen - eVB-Nummer per SMS/E-Mail/PDF
und hier dein Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen bundesweit online über SVA beantragen (Express-Versand) - Online bestellen, Express-Versand bis 9:00 Uhr

dann bekommst du es per Express bis 9Uhr morgens, ab dem Tag wo die Versicherung läuft. Ist am einfachen und du sparst dir die rennerei
Ich habe mir auch da schonmal eins geholt und es habt reibungslos geklappt

Geändert von McMar (22.07.2012 um 16:33 Uhr)
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Alt 23.07.2012, 22:49 #13
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...oder rufst bei Deinem Versicherungsvertreter an, lässt Dir die Nummer durchs Telefon sagen und gehst dann damit zur Zulassungstelle. In der Regel gilt die Versicherungsnummer 1 Jahr, dh. Du hast keinen Streß. Das Kennzeichen jedoch ist ab dem Tag, an dem es ausgestellt wird, 5 Tage gültig.

Preisfrage: Je Versicherungsgesellschaft schwankt der Preis der Versicherung für 5 Tage zwischen 85 EUR und 130 EUR. Wenn Du jedoch für den PKW kurz nach den 5 Tagen eine "richtige" Versicherung bei der gleichen Gesellschaft abschließt, wird Dir in der Regel der Betrag erlassen.


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