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Alt 21.03.2008, 00:26 #1
masta_evil
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Frage Händlerproblem

Hallo hab mal ne frage...

Meine Eltern haben sich vor ein paar Monaten einen gebrauchten Opel gekauft... (Ja ich weiß... opel... naja..) jedenfalls der ist vom opel händler...
jetzt leuten im display ab und zu das motorstörsymbol und die abs leuchte auf... die opelwerkstatt mein das steuergerät vom auto und das abs steuergerät seien defekt und wollen diese auch ersetzten... allerdings würde diese gebrauchtwagenversicherung nur 40 prozent der gesamtkosten tragen und wir sollen die restlichen 60 prozent bezahlen...

jetzt meine frage.. ist dies zulässig oder muss der opelhändler (kauf war vor 5 monaten) die gesamten reperaturkosten tragen, da die teile ja keine verschleisteile sind?

Danke schonmal für eure mühe und eure antworten..


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Alt 21.03.2008, 05:42 #2
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ich würde sagen du solltest mal den vertrag lesen was drin steht. Oder den garantie schein mal lesen dort steht normalerweise alles drin was so eine Gebrauchtwagen garantie abdeckt.

Aber meines erahtens hat der handler den vollen preis zu gewärleisen
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Alt 21.03.2008, 07:42 #3
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Such mal in google nach "Sachmangelhaftung" dort wirst du finden das bei Defekte die in den ersten 6 Monaten nach kauf des Fahrzeuges auftauchen, der Händler voll reparieren muss außer er kann nachweisen das der Grund dieses Fehlers erst nach dem kauf entstanden ist. Was jedoch sehr teuer und kaum machbar ist.
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Alt 21.03.2008, 11:17 #4
masta_evil
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Ich hab jetzt gelesen, dass man nachweisen bzw begründen muss, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat.

Der Opel hat aber kurz vor der Übergabe neu TÜV und AU bekommen...

Wird also schwierig das der Werkstatt klar zu machen, dass das Auto und ABS Steuergerät schon damals defekt waren...

Oder wie ist dann der Sachverhalt?
Hat jemand einen Rat bzw einen Tipp für mich?

Diese Steuergeräte sind nämlich verdammt teuer...
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Alt 22.03.2008, 07:41 #5
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nein musst du nicht die beweislastumkehr tritt erst nach 6 monate ab kaufdatum in kraft.

in den ersten 6 monaten muss der händler nachweisen das eder defekt nicht da war..

dann kommt die beweislastumkehr und der käufer muss beweisen das der schaden schon vor dem kauf vorhanden war.

wenn du hier noch länger diskutierst ist der eine monat schnell rum
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Alt 22.03.2008, 09:08 #6
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Morgen,

deine Eltern werden eine Gebrauchtwagen Garantie haben und die läuft normalerweise so ab, das die Lohnkosten zu 100% übernommen werden und die Ersatzteile über den Kilometerstand abgerechnet werden. Da deine Eltern 40% ersetzt bekommen, werden sie ca. 90.000-100.000km auf der Uhr haben.

Deine Eltern müssten aber auch eine Service/Garantieheft erhalten haben, da steht das drin. Sollte es eine solche Garantie/Versicherung sein, das ist das Rechtens.
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Alt 23.03.2008, 22:53 #7
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bei Steuergeräten und derart Relevante Bauteile des KfZ sind die Händler sogar zu 100 prozent zu belangen! ( Voller Gewährleistungsumfang )

Diese externe Garantie ist für die Händler nur eine Lohnkostenabdeckung und bezwecken nebenbei eben noch, das sie auch auf den Materialkosten nicht sitzen bleiben!

Deine Eltern sollten die externe Kündigen und sich direkt an den Kundenservice von Opel wenden!

Ähnliches habe ich mit VW durch -.-!.. Auto Bild ermittelt !
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Alt 26.03.2008, 00:41 #8
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mit so einem völlig unübersichtlichem problem wendet man sich am besten direkt an opel. kannst dich aber auch mit dem ADAC in verbindung setzten. die können dir auch genau sagen was sache ist, wenn du denen das problem genau schilderst.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/ber...cePageID=69445
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Alt 29.03.2008, 11:19 #9
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ich würde mich da auch mal an die service abteilung bei opel selber wenden da händler sicheh immer drücke wollen


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