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Alt 11.02.2008, 15:36 #1
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Standard 5 tageskennzeichen Tüv und AU nachweis?

hi!
also eigentlich ist die überschrift schon meine frage
brauchst man für ein 5 tageskennzeichen bestehenden Tüv und Au nachweis???


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Alt 11.02.2008, 15:39 #2
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ich glaube nicht, nur ne deckungskarte von der versicherung.

korrigiert mich wenn ich mich irre
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Alt 11.02.2008, 15:48 #3
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die frage ist, wozu benötigst du ein 5-tages kennzeichen?
einen wagen abholen?

fürn kurzzeitkennzeichen brauchste normalerweise keinen TÜV und AU, schein und brief in machen fällen plus ne versicherungsbestätigung!

greetz weesel
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Alt 11.02.2008, 16:05 #4
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Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchste keinen TÜV/AU keinen Brief oder Schein....
Aber du brauchst eine Spezielle Versicherungs Doppelkarte die bekommst du bei deinem Versicherungs typen.... Das wars dann.... Mit der Doppelkarte zur Zulassungsstelle Kennzeichen holen und das wars dann....
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Alt 11.02.2008, 16:28 #5
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wollt aufm tagestreffen weil ich bis dahin nicht zum tüv komme und kein geld habe alles eintragen usw usw. sind kosten von 500 euro (brauche noch so kleinteile wie neue beläge usw usw . keine angst fahr net auf metallplatte oder so aber der tüv würde es bemängeln und naja das geld hab ich halt erst ein monat später würde aber gerne aufs treffen fahren weils nur 5 min von mir weg ist

mir ist klar das das ding 80 euro für 5 tage kostet !!! aber naja das schaffe ich denn noch so grade...
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Alt 11.02.2008, 16:42 #6
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Hi,
hier mal ein Merkblatt zu den Kurzzeitkennzeichen:
(Zitat von hier: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung...nnzeichen.html)

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
8.
* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten


Punkt 1 und 2 sind für Dich wohl am wichtigsten. Und gerade auf/vor/bei einem Treffen ist das Risiko einer Kontrolle ja etwas größer, oder?
Bis dann, Michael

EDIT: Übrigens, bei der HUK kostet so eine Versicherung nur 50,-€ - keine 80,-€. Musste letztens auch welche holen.


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