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Alt 21.01.2008, 16:40 #1
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Hallo!

Ich wurde gestern herzhaft von der Bullerei empfangen, als ich abends nach hause fuhr, und dort schon ein bekannter Polizist auf mich wartete!(Des öfteren schon stress geschoben)
Dieser meinte mein Golf wäre zu tief (Gewindefahrwerk) NUN, der ist auch tief aber wieviel ist zulässig? Der hat was gefasselt von 10cm vom Kotflügel bzw. Seitenschweller bis zum Boden. stimmt das? Hat jemand einen passenden Gesetztestext? Weil wegen, der will nächstes mal wenn er mich sieht mein woddy höher sehen, wenn nich lässt er den stilllegen bzw. schickt den zum TÜV. Die haben echt nichts besseres zu tun....
Sooo, ich will den jetzt auch wirklich ma höher legen..aber wofür gewinde wenn dann nich tief?........Hoffe mir kann einer helfen.Danke schonmal im voraus.


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Alt 21.01.2008, 16:47 #2
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sind das nicht 50 cm von der ober oder unterkannte des Scheinwerfers? also ich habe ca. 6 cm Bodenfreiheit (normale Stoßstange und VR6 Lippe) und ist eingetragen!
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Alt 21.01.2008, 16:50 #3
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Ja, 50 cm ab Unterkante Scheinwerfer. Schau doch mal in dein Gutachten, da steht drin wie tief du den schrauben darfst. Bei mir stehen mm Angaben zum Abstand Radnabe zur Kotflügelkante. Diese Daten sind auch in meinem Fahrzeugschein eingetragen. Zusätzlich steht da, dass vorne mindestens 7 cm sein müssen, mit formelastischer Lippe dürfen es auch 6 cm sein.
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Alt 21.01.2008, 17:12 #4
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Hi,
zum Thema Scheinwerferhöhe hier der Gesetzestext:
....Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.....
Kannst Du hier unter (3) nachlesen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Ansonsten kannst Du Dich hier mal schlau machen, was Du darfst und was nicht: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
Dann solltest Du auch auf die Mindesthöhe des vorderen Kennzeichens achten (ist glaube ich von der Unterkante bis Straße 200 mm).
Alles in allem sollte Dein Fahrzeug "optisch" so hoch wie möglich erscheinen, damit die Jungs nicht auf "dumme" Gedanken kommen. Aber wenn sie Dich einmal auf dem Kicker haben, dann.....

Bis dann, Michael
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Alt 21.01.2008, 17:43 #5
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Okai, vielen dank!
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Alt 21.01.2008, 19:30 #6
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Mal ne zusatzfrage... Wenn ich meinen Wider hochschrauben möchte beim Gewindefahrwerk!? muss ich das neu eintragen lassen oder geht hoch immer!? Eigl. nicht oder?
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Alt 21.01.2008, 19:34 #7
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Ich glaub, dass hoch drehen keinen interessiert, hauptsache nicht tiefer!
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Alt 21.01.2008, 19:42 #8
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türlich kannst immer hoch drehen..du trägst ja das gewindefahrwerk ein, nich die höhe...die höhe hat halt einen toleranzbereich der nich über/ unterschritten werden darf
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Alt 21.01.2008, 20:01 #9
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Also mein tüv onkel meinet 10cm vom tiefsten punk der karosse zb ölwanne oder so!!!!
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Alt 21.01.2008, 20:07 #10
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Ja mir ist auch die 10 cm Klausel von tragenden Teilen bis zum Boden bekannt.




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Alt 21.01.2008, 20:09 #11
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Zum Thema hoch und tief:
Eigentlich darf man die Höhe nicht mehr verändern, wenn sie einmal abgenommen ist. Normalerweise wird ja auch eine neue Fahrzeughöhe in die Papiere eingetragen.
Die Toleranz bezieht sich immer auf die einzelnen Bauteile und nicht auf das Kfz.
Es ist z.B. so, daß eine Toleranz der Achsen von +- 30 mm besteht. Darauf beruhen auch alle Keilformfahrwerke.
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Alt 21.01.2008, 20:30 #12
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Zitat:
Zitat von Konsul
Zum Thema hoch und tief:
Eigentlich darf man die Höhe nicht mehr verändern, wenn sie einmal abgenommen ist. Normalerweise wird ja auch eine neue Fahrzeughöhe in die Papiere eingetragen.
Die Toleranz bezieht sich immer auf die einzelnen Bauteile und nicht auf das Kfz.
Es ist z.B. so, daß eine Toleranz der Achsen von +- 30 mm besteht. Darauf beruhen auch alle Keilformfahrwerke.
dem kann ich nur zustimmen. die höhe darf nicht mehr verändert werden ! egal ob hoch oder runter.
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Alt 28.07.2010, 00:00 #13
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zunmal auch wieder eine achsvermessung durch geführt werden sollte da sich die fahrzeug geometrie ändert.

gruß marcel
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Alt 28.07.2010, 00:22 #14
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das thema hatten wir erst.
es gibt keine 10 cm klausel. es gibt nur nur richtlinie vom tüv.
es gibt keine gesetze die eine mindesthöhe vorschreibt. solange du dich im verstellbereich des gutachten befindest und der rest ordnungsgemäß eingetragen ist würde ich den typen auflaufen lassen.
lass dir doch von dem klugscheisser mal den paragraphen zeigen.
er wird es nicht können weil es ihn nicht gibt das ist fakt.
stilllegen kann er auch nur bei nem schweren den verkehr gefährdenden mangel. der bei einem etwas zu tiefen fahrwerk nicht vorliegt.
wenn du dir also sicher bist das alles sauber ist am auto lass es drauf ankommen. solange alles passt muss das land für diese prüfung aufkommen.
er wird sich das gut überlegen. lass dich nicht von so nem hilfssheriff verarschen.
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Alt 28.07.2010, 00:54 #15
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es gibt nunmal keine klare regelung wie tief dein auto liegen darf...
du kriegst nur z.b. keinen tüv wenn dein auto zu tief liegt, weil dann die gefahr zu hoch ist das du dir iwo etwas aufschrammst oder gar abreißt, was ja eine verkehrsgefährdung für andere bedeuten kann
i.d.r. sind die beim tüv schwer darauf erpicht dass die hand noch zwischen reifen und radkasten passt...jedoch soll es auch hin und wieder kulante tüv-prüfer geben die sich mit dem fingernagel des kleinen fingers zufrieden geben ;-)

an deiner stelle würde ich wie schon erwähnt es einfach darauf ankommen lassen und deinen golf so tief liegen lassen (wer fährt schon gern ein hochhaus? :-D)
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Alt 28.07.2010, 01:10 #16
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moin erstmal bin neu hir un em meiner hat nen fahrwerk drinne von 60/40 da sagt die rennleitung nichts un ich hatte meins nicht mal eigetragen aber die haben gesagt ist gut soo von daher weiss ich nicht was der renn richter wollte
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Alt 28.07.2010, 05:22 #17
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ich würde so nochmal zum tüv fahren und nachfragen, die werden dir das schon sagen können

dann bist du wenigstens auf der sichere seite
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Alt 28.07.2010, 05:48 #18
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da haste recht
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Alt 28.07.2010, 08:35 #19
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Das mit der Tiefe ist immer so ne Sache. Die anderen haben aber recht! Es gibt kein Gesetz das vorschreibt wie tief ein Fahrzeug sein darf. Es steht lediglich drin das ein Fahrzeug so gebaut werden muss das keine Straßen beschädigt werden und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden darf (oder so ähnlich )
Die Scherereien mit der Rennleitung muss man wohl oder übel hinnehmen. Meiner ist auch sehr tief uns die Reifen stehen raus aber da hat noch keiner was gesagt.
...Ich bin aber auch immer freundlich ....Schönen guten Morgen Herr Wachtmeister


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