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| Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3 |
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| | #1 | |||
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| Frischling |
hai alle beisammen. kurze frage: darf ich auf meine blinker etwas draufkleben/drauflackieren? ich hab vor ein kleines VW-Logo auf meien Front- und Seitenblinker zu lackieren. Das Logo soll auf den Frontblinkern etwa 40mm im Durchmesser haben, so das man es halt gut erkennen kann. wär nichts chlecht, wenn sich jmd mit den regelungen auskennt und mir schreibt. Roob | |||
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| | #2 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
darfst du nicht! ganz klar! ist eine änderung an einer lichttechnischen, und sicherheitsrelevaten anlage und dadurch erlischt die zulassung! man darf i.d.R. auch nicht lasieren lassen!! | |||
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| | #3 | ||
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| Gast |
denke das mit den forumtblinker wird schwer werden.. aber die seitenblinker kein problem... mfg amazing... auch net die seitenblinker?.. sind ja nicht pflicht...?!??! | ||
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| | #4 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
gehören aber zum kfz und haben prüfzeichen! entweder raus oder original lassen! kannst mit rückleuchten kürzen vergleichen! wird bei den grün weissen und tüvern gleichermassen schlecht rüber kommen! | |||
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| | #5 | |||
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| Show&Shine-Sieger |
Alles was am Fahrzeug verbaut ist muss auch einwandfrei funktionieren!!! Nebelscheinwerfer sind auch keine Pflicht und trotzdem darfste se nicht gelb einfärben... Sind ausserdem doch alles Spielereien, die im Falle eines Verkehrsunfalls schlechte Auswirkungen für den Fahrzeugführer haben können... Selbst wenn er nicht Schuld ist, kann ja der Einwurf kommen: ''Ich habe das blinken nicht wahrgenommen, da das Blinkerglas nicht der Norm entsprach.'' Ist das Risiko meiner Meinung nach zu hoch... | |||
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| | #6 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist | Zitat:
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| | #7 | |||
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| Frischling |
naja, ok, danke... dann werd ich mir nen anderen platz für das logo suchen müssen. nodda | |||
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| | #8 | |||
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| Forenbibel |
seitenblinker waren glaube ich erst ab 92 pflicht, deshalb haben viel G2 die noch nich dran, nur die letzten glaube ich! und zum thema zulässigkeit stimmt es schon das man die nicht verändern darf! Und immer merken, was am auto dran ist, muß auch funktionieren, wenn du an nen 91 seitenblinker hast, diese aber veränderst mit de ausrede waren ja nicht pflicht ist das genauso unzulässig wie wenn du das bei nen 97er machst ![]() MFG Matze | |||
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