TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 27.09.2007, 18:52 #1
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Standard problematische Fahrwerkabnahme

Hallo zusammen, ich habe ein großes Problem!
Kürzlich bekam mein Golf Bj. 97 ein neues Fahrwerk 60/40 (kein Gewinde) und nun ist es ja so, dass man es abnehmen lassen muß für die Eintragung.

War jetzt bei der Dekra und wollte es so machen lassen und dort erklärte man mir, dass es sich als etwas schwierig erweisen würde mit diesem Fahrwerk, weil das Teilegutachten aus Österreich ist und die dortigen Normen bezüglich gewisser Abstände Reifennabe-Fahrbahn und ähnliches etwas anders sind, als in unserer Region.

Man verabschiedete mich mit dem Hinweis, es doch mal beim Tüv zu versuchen und darauf zu hoffen, dass der Prüfer "gut drauf" ist und mir das dort ggfls. abgenommen wird.

Der Mann hat mich so verunsichert, dass ich jetzt nicht wirklich weiß, was ich jetzt machen soll (außer es beim Tüv nochmals zu versuchen).
Er sagte auch, dass im Falle der Nichtabnahme meine Betriebserlaubnis sofort erlischen wird.
Also ich habe ganz schön Panik jetzt.

Ich hoffe sehr, dass jemand in diesem Forum hier ist, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir ggfls. etwas raten kann.

mfg Jürgen


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Alt 27.09.2007, 19:49 #2
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ich rate dir geht zum tüv und wenn da nicht klappt zu nem anderen tüv oder zu einen der freien abnahmestellen.
oder besorg dir von hersteller ne abe für good old germany
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Alt 27.09.2007, 20:29 #3
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fahr nach gtü (private tüvabnahmen) hab da mein jamex mittem holländischen gutachten auch eingetragen bekommen
solche tüv heinis hören sich manchmal gern selber reden

also wie schon gesagt wurde überall mal fragen irgendwer wirdsschon eintragen is ja nur nen 60 40 also kein besonders tiefes, ungewöhnliches teil
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Alt 27.09.2007, 21:59 #4
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Hallo,
so einen "Kampf" hatte ich auch im Mai mit meinem.
Es gibt bestimmte Abnahmen (§ habe ich jetzt nicht im Kopf, aber vielleicht kennt den jemand...) die NUR der TÜV machen kann und dort nur bestimmte Prüfer - also vorher nachfragen. (ich suche nochmal genau bei mir)
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Alt 27.09.2007, 22:01 #5
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ja die dürfen keine motorumbauten abnehmen, das weiß ich

glaub auch keine sondereintragungen oder so aber fahrwerk machen die
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Alt 27.09.2007, 22:06 #6
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habe mal nachgeschaut, der Prüfer muß Abnahmen nach § 21.a StvZo machen dürfen.


p.s.: habe auch noch einen link gefunden:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php
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Alt 27.09.2007, 22:10 #7
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sprich: abnahmen mit vorliegendem teilegutachten bzw materialgutachten
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Alt 27.09.2007, 22:19 #8
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genau, gilt ja auch das aus Östereich...
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Alt 27.09.2007, 22:20 #9
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Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich werds am kommenden Dienstag nochmal beim TÜV probieren; hoffe sehr, dass es klappt. Wenn nicht, hab ich ein echtes Problem.
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Alt 27.09.2007, 22:23 #10
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hör doch auf uns! fahr doch nach gtü! nichteintragungen sind kein grund zum verzweifeln kenn niemand der sein fahrwerk net eingetragen bekommt das schaffst du schon!!




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Alt 27.09.2007, 22:30 #11
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oki, ich werds versuchen bei der GTÜ

Sorry, aber das hat mich grad so runter gerissen. heute; dachte schon, jetzt geht gar nix mehr
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Alt 27.09.2007, 22:32 #12
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Wie heißt es so schön: geht nicht gibt´s nicht!!!
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Alt 27.09.2007, 22:47 #13
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Grins.. ich hoffe das sehen die Tüv(-tler) genauso....!!
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Alt 27.09.2007, 22:50 #14
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joohhh....würde vorher kurz anrufen, ob die "Abnahmen nach § 21.a" machen und sonst ebend nen Termin beim TÜV holen - eingetragen bekommst Du es auf jeden fall...
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Alt 27.09.2007, 22:58 #15
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Ihr seit echt Spitze; habt mir wieder Hoffnung gemacht.

Also, wenn mein Fahrrwerk jemals in meinen Papieren eingetragen wird, werd ich ne Runde hier schmeißen
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Alt 27.09.2007, 23:00 #16
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JUHU^^ Freibier
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Alt 02.10.2007, 15:32 #17
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Ich war heute, Dienstag, nochmals beim Tüv um dieses verw... Fahrwerk abnehmen zu lassen.
Dort war es auch kein grundsätzliches Problem; jedoch hat der Prüfer Anstoß genommen an meine Bereifung, Alus (7,5 - 16 Zoll), Seitenschweller und Fahrwerkverbreiterungen hinten.

Für die Verbreiterungen liegt ein Gutachten vor und auch für Schweller etc.; meine Reifen 205/45R16V sowie Verbreiterungen sind nicht eingetragen. Er meinte dass all dies insgesamt orrausetzung ist, ein solches Fahrwerk eintragen zu können. Außerdem wurden die Domlager (Gummi) hinten und vorn beanstandet.

Habe jetzt einen Bericht mit bekommen mit dem Hinweis "Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf".

Sie wollen mich jetzt natürlich nochmal sehen und ich weiß jetzt nicht wirklich, was ich machen soll, wegen der Reifen oder ob das überhaupt geht. Habe nochmals alle meine Papiere sowie alten KFZ-Brief durchstöbert; aber auch dort ist nichts genaueres bezeichnet. Bei den Seitenschwellern sieht es so aus, dass diese lt. Gutachten zwar nicht eintragungspflichtig sind, jedoch bei Umbauten schon.

Bin jetzt über 70 Euro los geworden...
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Alt 02.10.2007, 16:26 #18
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der tüv der tüv jaja

also fahrwerkverbreiterungen?? was is das?? lol meinst spurplatten??
also is doch klar das der troll das zusammen eintragen musst also felgen, verbreiterungen, fahrwerk

sonst fahr mit deinen winterreifen hin und lass nur das fahrwerk eintragen dann woanders die felgen

dann waren die 70 eier net umsonst

oh man dieser verein

naja mit dein gummies hast ja schon in OB erzählt die musst wohl oder übel machen wenns wirklich so schlimm is
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Alt 02.10.2007, 16:37 #19
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grins..., na ja klar.. Spurplatten... meine ich doch..!!

Ja ich glaube, ich werds wohl mit den Winterreifen machen. Ich Idiot hätte auch vorher daran denken können.
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Alt 02.10.2007, 16:47 #20
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ja gut aber denk dran das die dir dein fahrwerk auf die winterreífengröße eintragen werden weil die dich ja schon mit den felgen gesehen haben das is nen ganz abgebrühtes volk

dann fährst mit dem eingetragenen fahrwerk woanders(!) die felgen und spuren eintragen

aber komisch nen bekannter hatte auch probleme beim supersport fahrwerk eintragen, allerdings nur beim tüv
dann war er woanders, alles garkein problem






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