Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 13.09.2007, 17:22 #1
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Standard Golf 3 Gti Dekra Gutachten Ergebnis

Jo und da hat es letzte Woche meinen geliebten Golf erwischt. Ein lieber Rentner alter ca 85 Jahre hat meinen Golf getroffen. Und zwar direkt so unglücklich das er genau die B-Säule getroffen hat und natürlich auch die beidne türen davor. Tjo da hat man dann den wirtschaftlichen Totalschaden.
Reparaturkosten 4370€
Wiederbeschaffungswert 4100€

Und nun naja meine Eigentliche Frage.
Der Gutachter hat als Restwert 1250€ angegeben da dies bei dieser rest auktion oder was das auch ist geboten wurde. Dabei hat er dort soweit ich weiss Fotos eingestellt. Bin ich nun verpflichtet alles auf dem Foto sichtbare für diesen Preis mit abzugeben? Da der Gutachter in seinem Gutachten die Felgen Fahrwerk Scheinwerfer Auspuff usw nichtmal berückschtigt und somit nicht einberechnet hat.

Tjo vielleicht hat ja schon jemand von euch seine Erfahrungen damit gemacht wie es in solchen fällen abläuft.

Achja wie sieht das eigentlich so aus lohnt es sich den Golf für das Geld abzugeben? Also 1250€? Oder würde man auf anderem Wege mehr Geld dafür bekommen?

Her paar daten:
Golf 3 GTI 8v
150000Km runter
Baujahr 1996
Sportfahrwerk
Alufelgen
Sportauspuff

Paar Bilder wie er jetzt so aussieht und was kaputt ist stell ich auch mal rein.

Hoffe kann mir der eine oder andere Weiterhelfen.

MFG Thorsten










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Alt 13.09.2007, 17:28 #2
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ich kenne mich zwar nich so aus... aber das soll nen totalschaden sein?? was hastn du bitte für nen gutachter?
vor allem... warum berücksichtigt er bei seinem gutachten nicht die anbauteile...

PS: als gutachter kann sich jeder ausgeben! nur mal so nebenbei...! (hab ich gestern auf galileo gesehen^^)

ich würde das nen bisschen gerade biegen und gut is! dann kannstn immernoch verkaufen... un da bekommste sicher mehr geld raus!
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Alt 13.09.2007, 17:34 #3
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Das ist ein Totalschaden weil die B-Säule ein tragendes Teil ist und die Karosse gerichtet werden muss. Dies machen zu lassen ist schweine teuer.
Was der Wagen dadurch jetzt noch wert ist kann ich leider nicht sagen und deshalb sage ich auch erstmal nichts dazu ob das Geld OK ist.
Jedoch werden meines Wissens auch die Anbeuteile in das Gutachten gerechnet.

MFG GolfRacer04
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Alt 13.09.2007, 17:37 #4
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Er hat geschrieben wirtschaftlicher Totalschaden, die Reperatukosten würden den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Mit 1200 € würde ich mich aber nicht abspeiden lassen, vor allem wenn der Wiederbeschaffungswert laut Gutachtn bei 4000 € liegt.
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Alt 13.09.2007, 17:49 #5
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ja habt recht... hab eben nur die beiden oberen bilder gesehen!

wie lange haste denn noch tüv? ich kann eig. nich glauben, dass dadurch so viel verzogen wurde, dasses was an der fahrdynamik geändert hat....!

belehrt mich eines besseren...^^ aber ich würde erstmal so weiter fahren
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Alt 13.09.2007, 18:00 #6
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wenn du dein auto reparieren lassen würdest zahlt die versicherung bis zu ca.130% des wagenwertes (vor dem unfall)

wenn du dein Auto selbstreparierst zahlt die versicherung den wert des Autos (vor dem unfall) minus den errechneten restwert

wenn du dein auto nicht willst und übergibst die rechte der versicherung dann zahlen die den vollen wert des autos (vor dem unfall) aus.

glaub war so ähnlich geregelt gruß

Zitat:
Er hat geschrieben wirtschaftlicher Totalschaden, die Reperatukosten würden den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Mit 1200 € würde ich mich aber nicht abspeiden lassen, vor allem wenn der Wiederbeschaffungswert laut Gutachtn bei 4000 € liegt.
der restwert ist 1200 das heißt er bekommt 4100 - 1250 = 2850€



ich würde sagen geld nehmen auto der versicherung geben und einen golf 4 oder 13 holen.... meine meinung
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Alt 13.09.2007, 19:43 #7
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Wo ist KB? Sieht nach Niedersachsen aus dein Stempel...

Ausstattung? Deine Preisvorstellung?

Ich würde ihn wieder richten!!!

MfG
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Alt 13.09.2007, 20:00 #8
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Korbach... nähe kassel^^
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Alt 14.09.2007, 06:31 #9
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Mahlzeit!

Wenn Du emotional an dem Auto hängst, dann lasse es reparieren! Die Kosten trägt schließlich die Versicherung (meines Wissens bis zu 125% des Wiederbeschaffungswertes VOR dem Unfall)!
Die 1250Euro belaufen sich auf den Restwert! Die Versicherung würde Dir, wenn Du den Wagen nicht reparieren lässt, 4100Euro-1250Euro zahlen!
Ich würde an Deiner Stelle die 2850Euro nehmen und gebrauchte Türen montieren! Den Rest versiegeln, und gut! Das gilt natürlich nur, wenn das Auto für Dich ein Gebrauchsgegenstand ist!


MFG
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Alt 14.09.2007, 14:01 #10
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Recht vielen Dank für die tips und aufklärungen.
Zu der höhe des schadens an der säule ist nur zu sagen das ich nicht wirklich weiss ob sich das auf die Fahreigenschaft auswirkt. Nur naja irgendwie hab ich jetzt keine lust mehr auf meinen vorher so geliebten gti. Daher denke ich mal werde ich ihn der Versicherung übergeben oder was warscheinlicher ist privat verkaufen wenn ich jemanden finde. Hoffe finde bald nen schönen vr6.

@Fabi: Genau Korbach nähe Kassel da kennt sich wohl einer in der Gegend aus.

@Vr6SyncroVariant ich schreib dir am besten mal ne pm




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Alt 14.09.2007, 17:58 #11
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Wenn Du mehr erzielst beim Verkauf des Autos, als was im Gutacten steht, dann musst du der Versicherung das mitteilen
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Alt 14.09.2007, 19:16 #12
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Wat das ist doch net der ernst oder? Wenn ich also das Auto privat verkaufe dann für 1800€ oder so muss ich das melden und der betrag wierd dann reguliert das ich nicht auf mehr als 4100@ komme? och nö
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Alt 14.09.2007, 21:28 #13
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Zitat:
Zitat von Tdiler2
Wenn Du mehr erzielst beim Verkauf des Autos, als was im Gutacten steht, dann musst du der Versicherung das mitteilen


Mahlzeit!

Das wäre mir auch neu!
Aber selbst wenn es so sein sollte, dann kann die Klausel ja nur gelten, wenn der Verkauf im ZUsammenhang mit dem Schaden steht! Schlimmstenfalls verkaufst Du das Auto also erst in 4 Wochen, und gut! So sehe ich das zumindest!


MFG
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Alt 14.09.2007, 23:04 #14
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Habe mich eben mal beim Anwalt für Versicherungsrecht (Vater vom bekannten) schlau gemacht. Also das verhält sich so das es sei einiger Zeit so etwas gibt. Man muss einen Klauselvertrag unterschreiben wenn man das Autobehält und verkauft und man mehr geld erhält als die differenz war muss man nachzahlen. Dies gilt für eine dauer von 1 Jahr fals man den Schaden nicht nachweisslich repariert. Daher alles wertvolle ausm karren raus und an den kerl verjubelt.
Achja ich mag keine alten Leute mehr nur probs mit dennen.


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