Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 27.07.2007, 14:37 #1
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Standard TÜV bei In Pro Xenonlook Angel Eyes m. Blinker

hallo leute,

also solangsam bin ich mir en bißchen unsicher. alle werden wohl die in pro xenonlook mit angel eyes und integrierten blinkern kennen. meine frage dazu, gibt es von diesen scheinwerfern wirklich 2 verschieden varianten? habe auch sowas schon hier im forum gelesen. einmal ist nen gutachten dabei, dass an sie eintragen lassen muss und bei der anderen version sind sie eintragungsfrei. mit wäre natürlich die eintragungsfrei variante lieber!
es gibt die scheinwerfer ja auch mittlerweilen ohne blinker, aber die haben zur zeit lieferzeit laut meinem händler. kennt jemand nen händler, der solche auf lager hat. diese sind nämlich definitiv eitragungsfrei und da ich eh nicht cleane, muss ich die blinker nicht zwingend haben in den scheinis!
wenn mir da einer was genaues zu sagen könnte, wäre wirklich klasse, denn die händler sagen alle was anderes


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Alt 27.07.2007, 14:41 #2
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Also fakt ist aufjedenfall das du die in.pro mit den blinkern drin eintragen musst.
die ohne blinker nicht.
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Alt 27.07.2007, 14:53 #3
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Genau , die mit integrierten blinkern müssen eingetragen werden , dort reicht die ABE nicht , bei dennen ohne blinkerr eicht die ABE
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Alt 27.07.2007, 14:59 #4
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das liegt meines wissen nur daran, das eben anderen Blinker in dem sinne vorhanden sind und der tüv kontrolliert, ob diese in den scheinwerfern funktionstüchtig sind und ob die in der stoßstange abgeklemmt sind, falls die noch vorhanden sind, weil beide sind nicht erlaubt...

MFG
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Alt 27.07.2007, 14:59 #5
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normalerweise haben scheinwerfer nen E prüfzeichen und keine ABG

zitat in pro
teilweise inkl. Frontblinker und Standlichtringen
einfache Montage an Original-Befestigungspunkten
ECE-geprüft und zugelassen
TÜV-frei mit Bestätigung

http://www.in-pro.de/
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Alt 27.07.2007, 15:15 #6
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also die in pro´s mit gelben blinker muss man mit dem teilegutachten eintragen lassen..

.. ich habe mir das mal ganz frei ausgelegt und beziehe das mit dem eintragen darauf, dass man die blinker verwendet, was ich "noch" nicht tue, daher hab ich sie also nicht eingetragen, tüv hat gestern nix dazu gesagt, habe so meine plaketten bekommen..

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Alt 27.07.2007, 15:45 #7
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Zitat:
Zitat von Tobz
also die in pro´s mit gelben blinker muss man mit dem teilegutachten eintragen lassen..

.. ich habe mir das mal ganz frei ausgelegt und beziehe das mit dem eintragen darauf, dass man die blinker verwendet, was ich "noch" nicht tue, daher hab ich sie also nicht eingetragen, tüv hat gestern nix dazu gesagt, habe so meine plaketten bekommen..

so ist es auch, man muß nur die Blinker eintragen lassen nach §19.3 wenn man diese aber nicht verwendet muß man die auch nicht eintragen...
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Alt 27.07.2007, 15:48 #8
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Stimmt
GP-Wu hat recht.
so hat mir das auch der tüv gesagt.
also wenn man die blinker in den in.pros verwenden will muessen die scheinwerfer eingetragen werden.
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Alt 27.07.2007, 15:48 #9
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bei mir steht:

(...)*M.KLARGLASSCHEINW. VALEO ORIG AUDI, OHNE KENNZEICHEN (WW. KENNZ.: E9PL 5202/5203 ) M. INTEGR. FAHRTR. -ANZ. *M. GEÄND. FRONTGRILL ORIG VW/AUDI, OHNE KENNZ. U. GEÄND. FRONT-U.-HECKSTOSSF.(...)
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Alt 27.07.2007, 15:49 #10
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Zitat:
Zitat von Amazing
bei mir steht:

(...)*M.KLARGLASSCHEINW. VALEO ORIG AUDI, OHNE KENNZEICHEN (WW. KENNZ.: E9PL 5202/5203 ) M. INTEGR. FAHRTR. -ANZ. *M. GEÄND. FRONTGRILL ORIG VW/AUDI, OHNE KENNZ. U. GEÄND. FRONT-U.-HECKSTOSSF.(...)

wieso den grill eintragen?




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Alt 27.07.2007, 15:56 #11
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weils nicht original ist, und die motorhaube komplett geändert wurde durch den umbau!.. zB haubenlifter kann ich ganz vergessen, da sie dadurch zu schwer geworden ist ( deswegen verstärkter schlossträger ).. Kennz. kann es keins geben, da der grill marke eigenbau ist... VW AUDI wurde nur erwähnt, weils die eintragung leichter macht !... an meinem KFZ sind ALLE änderungen eingetragen!
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Alt 27.07.2007, 16:02 #12
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ok, also so weiß ich das auch. bei inbetriebnahme der blinker muss eingetragen werden. naja eben hat mir en anderer händler gesagt, muss nicht gemcht werden! hmm
weiß vielleicht einer, wo ich die AE xenonlook ohne bliker her bekomme? sind irgendwie nicht zu finden
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Alt 27.07.2007, 19:04 #13
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Ich glaub die müssen nur eingetragen werden wenn die Blinker in betrieb genommen werden oder hab ich da was falsch aus meiner beschreibung gelesen
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Alt 27.07.2007, 19:10 #14
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sicher wäre einfach:

wenn du mit blinker willst, kauf sie dir und lass sie eintragen.. ist besser, als hier weiter zu spekulieren, was nun richtig ist!!

wenn du ohne blinker willst, kaufst dir diese, lässt die scheinis zur not auch eintragen.. so bist du in jedem fall auf der sicheren seite...! und soo teuer is ne eintragung nun wirklich nicht..!
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Alt 27.07.2007, 19:14 #15
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Also, als ich vor nem guten Monat beim TÜV war und meinen kompletten Wagen habe abnehmen lassen, habe ich ihn auch bewusst auf die In.Pros angesprochen. Er meinte dann, dass die nicht eingetragen werden müssen. Er hat mich einmal die Funktion der Blinker demonstrieren lassen und gut war es. Der TÜV bei mir in Kleve (NRW) meint also, dass die Teile -egal ob mit oder ohne integrierte Blinker- nicht eintragungspflichtig sind.

MfG
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Alt 27.07.2007, 19:18 #16
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ich habe auch die inpros drinne und die blinker sind angeklemmt da keine anderen mehr da sind und der tüv hat nix gesagt ausserdem haben die sw ein e prüfzeichen,das heist sw also auch die blinker sind abgenommen und dürfen ohne eintragung genutzt werden sonst würden sie dieses zeichen nicht haben da, der ganze sw abgenommen würde beim tüv .Teilegutachten gibt es nicht für die sw da eprüfzeichen also kannst die so eintragen lassen
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Alt 27.07.2007, 19:19 #17
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Das ist doch mal gut zu wissen aber trotzdem werde ich meinen die nächste woche mal beim tüf vorführen
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Alt 27.07.2007, 19:34 #18
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es geht mir dabei nicht um die tüvkosten, sondern um den xenonumbau. den müsste ich dann nach dem eintragen machen, anstatt gleich beim noch nicht eingebauten scheinwerfer
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Alt 27.07.2007, 21:06 #19
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Zitat:
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oh doch, diese inpro´s haben ein teilegutachten nach §19.3


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