TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 23.07.2007, 08:18 #1
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Standard TÜV - Tieferlegung (nicht StVo zulässige Dinge)

Guten Morgen,

da ich nun endlich mein Fahrwerk erhalten habe und dieses in zwei Wochen von einem Bekannten eingebaut bekomme, wollte ich Fragen, was der TÜV-Prüfer reagieren wird, wenn er das Fahrwerk zwar abnimmtu nd die eingestellte Tiefe, jedoch nicht im StVo zulässige "Veränderungen am KFZ feststellt?
Habe nämlich vor mir wieder eine UBB drunter zu bauen (Ich denke, dass wir das Thema über die UBB nicht groß anreißen müssen, da man über Geschmäcker nicht streiten kann, und ob die erlaub ist oder nicht, das Thema brauchen wir auch nicht mehr behandeln).

Nun jedoch meine Frage:

Was wir geschehen, wenn ich mit dem Tiefergelegtem Auto zum TÜV Fahren werde um mir das Fahrwerkeintragen zu lassen und der TÜV-Prüfer die UBB sieht und mir dadurch eine Eintragung für das Fahrwerk verweigert, oder das Fahrwerk einträgt, mich jedoch auffordert dei UBB abzunehmen.
Weitere Option: Ihm ist es scheiß egal!
Kann es passieren, dass er mir den Wagen still legen lässt?

Wollte die UBB voher drunterbauen, da ich später mit dem Standard-Wagenheber nicht mehr unter das Auto komme und mir wenn dann eine Hebebühne organisieren müsste.

Grüße!

p.s.: Wäre um jeden Rat dankbar.


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Alt 23.07.2007, 08:44 #2
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das FW muss er eintragen. zur ubb ... kannst haben das es ihm egal ist, das er dich auffordert sie abzumontieren oder oder. kann man so nicht sagen.
bau die ubb einfach nach m tüv an fertig.
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Alt 23.07.2007, 11:11 #3
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hmmm...ungern *g*

hat evtl. jemand damit schon mal ne erfahrung gemacht (zum tüv mit ubb hion um felgen, fahrwerk oder sosntwas einzutragen, bei der der prüfer die ubb gesehen hat?)
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Alt 23.07.2007, 11:17 #4
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normaler weise ist eine ubb kein prob da sie ja nur zu show zwecken verwendet wird
und du sie extra einschalten kannst, der tüv wird dir das fw eintragen aber bestimmt was rum meckern,da sie die lampen 8und so nicht so gerne sehen
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Alt 23.07.2007, 11:25 #5
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oki...dann leiber später, bevor der rummeckert und dann stink sauer sit und sich dann noch beschwert, dass es doch zu tief ist.

alles klar...danke dene mal bis dahin
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Alt 23.07.2007, 12:41 #6
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Würde auch lieber die UBB später einbauen man weiss nie vorher wie kulant der Prüfer ist . Außer man kennt ihn.
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Alt 23.07.2007, 13:03 #7
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Hi also wenn du die UBB an einstiegslicht mit anklemmst (erstmal fürn tüv),denn bekommst sogar die eingetragen... natürlich nur mit ner einzelabnahme..

MFG Sasch
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Alt 23.07.2007, 14:13 #8
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ach alles quark:

wo steht, dass es verboten ist, eine UBB zu haben??

NIRGENDS!

du darfst dich auch in deinen Hof stellen, hoftor zumachen und die UBB anmachen, owohl draußen die bullen stehen!!

anbauen darfst du sie, sie darf nur nicht im bereich der STVO genutzt (auf deutsch eingeschaltet) sein!

dem tüvprüfer wird das recht egal sein...

ich hatte in meinem Grill LED´s drin und der tüvprüfer bei mir meinte nur, wie das wohl im dunkeln aussieht bestimmt geil.. macht rolltor zu, macht licht aus und meinte nur, schalt mal an... der war hellauf begeistert und hat nix gemault..

TÜV mault zu 90% nur an sicherheitsrelevanten dingen usw.

wegen sowas machen die sich garnicht die finger schmutzig...

bei den Cops isses wieder umgekehrt, die maulen wegen jedem scheißdreck rum
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Alt 23.07.2007, 14:17 #9
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hof ist ja auch privatgelände, da darfste ja uach mit 2 jahren auto fahren.

ok...verständlich ist das, dass ihm das egal ist, außer wahrscheinlich bei der HU oder?
ich weiß net ob ich es wagen sollte.
Also den letzten Prüfer den ich hatte für meine Felgen war zum glück gerade in der Werstatt bei der ich war, der hatm ir nebenbei die Felgen abgenommen und mit dem habe ich uach rumgeflakst.

No risk No fun!!!
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Alt 24.07.2007, 08:45 #10
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Zitat:
Zitat von Charger
ach alles quark:

wo steht, dass es verboten ist, eine UBB zu haben??

NIRGENDS!

du darfst dich auch in deinen Hof stellen, hoftor zumachen und die UBB anmachen, owohl draußen die bullen stehen!!

anbauen darfst du sie, sie darf nur nicht im bereich der STVO genutzt (auf deutsch eingeschaltet) sein!

dem tüvprüfer wird das recht egal sein...

ich hatte in meinem Grill LED´s drin und der tüvprüfer bei mir meinte nur, wie das wohl im dunkeln aussieht bestimmt geil.. macht rolltor zu, macht licht aus und meinte nur, schalt mal an... der war hellauf begeistert und hat nix gemault..

TÜV mault zu 90% nur an sicherheitsrelevanten dingen usw.

wegen sowas machen die sich garnicht die finger schmutzig...

bei den Cops isses wieder umgekehrt, die maulen wegen jedem scheißdreck rum
wenn man keine ahnung hat einfach .......

man darf im strassenverkehr keine beleuchtung an dem auto haben, die anderen teilnehmer stören oder ablenken könnte.

du kannst auf deinem hof machen was du willst solange du auf diesem bleibst.




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Alt 24.07.2007, 08:47 #11
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Warum schlafende Hunde wecken? Ich würd die UBB erst später einbauen und gut.
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Alt 24.07.2007, 08:50 #12
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sag ich ja die ganze zeit.
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Alt 24.07.2007, 18:29 #13
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Zitat:
Zitat von sasch
Hi also wenn du die UBB an einstiegslicht mit anklemmst (erstmal fürn tüv),denn bekommst sogar die eingetragen... natürlich nur mit ner einzelabnahme..

MFG Sasch
Falsch

schau mal hier http://www.golf3.de/post9535.html

Einige zitate:"Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. "

"Bevor jetzt gleich wieder die wildesten Theorien darüber aufkommen, dass eine Unterbodenbeleuchtung mit Schaltung über die Türkontakte erlaubt sein könnten:

Die Genehmigung für solche Ausstiegsleuchten werden erteilt, weil sie keine lichttechnischen Einrichtungen darstellen und niemals solche gleißend hellen Lichtkegel erzeugen wie zB auf dem FoliaTec-Werbebild.

In vielen Fahrzeugen sind in den Unterseiten der Türen Einstiegsbeleuchtungen eingebaut. Wer solche kennt, weiß, wie hell diese sind.

Es gibt im Übrigen schon länger eine genehmigte "Unterbodenbeleuchtung", sprich Einstiegsleuchten in den Schwellern von Hella. Diese haben laut ABE eine Lichtstärke von 0,7 cd (Candela). Zum Verglech: Eine normale 60 Watt- Glühbirne hat eine Lichtstärke von 70 cd, also das Hundertfache. Neonröhren liegen bei gleicher elektrischer Leistung noch deutlich höher.

Kurz gefasst: Was im Allgemeinen unter UBB verstanden wird, hat mit diesen Lämpchen nichts zu tun. Unterbodenbeleuchtungen sind und bleiben verboten, mit oder ohne Türkontaktschaltung, mit oder ohne Eintragung."


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