TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 18.07.2007, 19:58 #1
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Standard Verkehrskontrollen, Zulässigkeitsnachweise, Erlöschen BE

hab das mal in nem anderen Forum gefunden und gedacht das wäre für hier auch ganz interresant

Grundsätzliches
Die Polizei darf Verkehrskontrollen jederzeit ohne besonderen Grund durchführen. Den Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist dabei Folge zu leisten. Darauf legt die Polizei in der Regel auch sehr viel wert. Das Stichwort ist Eigensicherung. Bei Kontrollen wurden schon viele Polizisten angegriffen und verletzt oder schlimmeres.

Ihr könnt unterstützen, indem ihr den Motor und das Radio ausschaltet und nachts die Innenbeleuchtung ein. Nervöses Rumgefuchtel im Fahrzeug (hierhin greifen, dorthin greifen, ständig in irgendwelchen Taschen rumwühlen) solltet ihr unterlassen. Das kann die Situation schon sehr entspannen.

Gefragt wird auf jeden Fall nach Führerschein und Fahrzeugschein. Gemeint sind die Originale. Immer wieder trifft man auf Kopien von Fahrzeugscheinen. Das ist besser als gar nichts, aber ersetzt nicht das Original. Manchmal hört man von amtlich beglaubigten Kopien. Ob die StVÄ so etwas machen, weiß ich nicht?! Untergekommen sind mir jedoch noch keine.

Zulässigkeitsnachweise
Geht die Kontrolle in Richtung An- und Umbauten am Fahrzeug, so werdet ihr vermutlich nach „Zulässigkeitsnachweisen“ hier oder ähnlichem gefragt. Auch die sind natürlich mitzuführen. Es folgt dann häufig der Satz: „Ich hab für alles ´ne ABE“; überreicht wird ein Packen unsortiertes, buntes Papier.

Der enthält manchmal tatsächlich ABEen, aber auch Teilegutachten, HU-Berichte, Anbauanleitungen, Rechnungen, ABGen, Änderungsabnahmen, diverse andere Zulässigkeitsnachweise, Fotos von Freundinnen, persönliche Briefe, unbezahlte Knöllchen, Nachweise von Teilen, die längst nicht mehr vorhanden sind, etc. .....

Das ist alles sehr interessant, aber wichtig sind die Zulässigkeitsnachweise. Alles andere kostet nur Zeit. Für die Polizeibeamten spielt das nicht die große Rolle – sie arbeiten und werden dafür bezahlt - und die Kontrolle dauert dann eben so lange, bis alles gesichtet ist. Ihr habt es oft wesentlich eiliger. Sind die Dinge sortiert und so abgeheftet, dass nicht alles rausgenommen werden muss, kann man einiges an Zeit sparen. Die meiste Zeit spart man natürlich, wenn auch noch alles in Ordnung ist.

Erlöschen BE
Zulässigkeitsnachweise bestehen aus Papier, sind in der Regel bedruckt mit arabischen Schriftzeichen und in deutscher Sprache verfasst. Will sagen: die kann man lesen! Ich weiß, dass die langweilig und für viele auch anstrengend zu lesen sind. In diesen Unterlagen stehen jedoch wichtige Dinge. Zum Beispiel, für welche Fahrzeugtypen die Teile zugelassen sind; welche Auflagen zu beachten sind, ob Änderungsabnahmen erforderlich sind, etc. Hält man sich nicht an diese Dinge, kann das zu Schwierigkeiten führen.

Es kann sich auch die Aussage finden, dass durch den Anbau die Betriebserlaubnis (BE) erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme erfolgt!! Der Satz ist in meinen Augen unmissverständlich und steht oft auf der ersten Seite in einem der ersten Absätze. Der Begriff „unverzüglich“ sollte dabei sehr eng ausgelegt werden. Ich schaue immer wieder in verblüffte Gesichter, wenn ich den Fahrern zeige, dass in DEREN Unterlagen steht, dass die BE erloschen ist, weil sie keine Änderungsabnahme haben durchführen lassen.

Häufig kommt dann als Entschuldigung (von Ausreden gar nicht zu sprechen): „Das hab ich nicht gewusst“, „Der Verkäufer hat gesagt, der Zettel reicht“ oder ähnliches. Wie gesagt....... lesen....

Das Erlöschen der BE ist ein A-Verstoß mit 50 € + Gebühren + 3 Punkte und zieht in der Probezeit eine Nachschulung nach sich. Und oft sind es gerade Fahranfänger in der Probezeit, die ein bereits getuntes Auto kaufen in dem festen Glauben, alles wäre korrekt. Wer sicher gehen will, fährt zu einer Prüfstelle und lässt es checken. Das ist allemal billiger.

Die Betriebserlaubnis kann natürlich auch aus vielen anderen Gründen erlöschen
Diesen halte ich jedoch für den vermeidbarsten.




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