| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
Hallo, ich habe heute Alus von ATS bekommen 7 J 15 H2 mit Bereifung 195/50R15 jetzt meine Frage, im Fahrzeugschein sind schon Alus von Artec mit der Bereifung wie oben eingetragen. Muß ich jetzt die ATS ebenfalls eintragen lassen oder reicht es die ABE mitzuführen, weil es sind ja wie im Fahrzeugschein auch 7 J 15H2 also kein Unterschied nur ein anderer Herrsteller der Wagen ist auch noch tiefer gelegt aber die Eintragung der felgen incl. reifen ist danach erfolgt also was muß ich nun machen? danke | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Hall of Fame |
also Alufelgen haben normalerweise eine ABE dabei und müßen nicht eingetragen werden, jediglich wenn du eine andere Reifengröße montierst wie bei dir in deinem Fahrzeugschein eingetragen ist muß die Reifengröße geprüft werden nicht die Felge. Hängt aber alles davon ab was du beim kauf der Felge mitbekommen hast | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | ||
| |||
| Gast |
Aber die ABE gilt auch nur für den Serienzustand, d.H. wenn du das Auto Tiefergelegt hast, dann musst du beides EIntragen lassen genau so wenn du ein Sportlenkrad hast, da gilt die ABE auch nur bei Serienbereifung gruß | ||
Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
es ist schon eine Alufelge eingetragen die war vom Vorbesitzer 15" und jetzt soll wiedre eine 15" Zoll Alufelge montiert werden mit der damals eingetragenen Größe 195/50R15. Also muß ich diese neue Marke eintragen lassen oder reicht es das eine Alufelge nach der Tieferlegung eingetragen wurde und die Reifengröße mit. Im Prinzip wechsel ich nur die Felge die Reifenfröße bleibt wie im Schein eingetragen und ne ABE habe ich für den Wagen. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Hall of Fame |
eine abe für welchen wagen? ich denke du mußt sie wegen der Tieferlegung eintragen lassen, die ABE der Felgen zählt nur für dein Auto im Serienzustand, wird warscheinlich auch so in der ABE drinnstehen, die eintragung die du für die anderen Felgen gemacht hast ist irrelevant. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
na für den Golf 3. ich dachte, einmal ne alufelge eingetragen mit entsprechender Reifengröße dann darf ich die gleiche felgengröße mit der eingetragenen Reifengröße auch von anderen Herstellern fahren. also für ganz blonde (was ich übrigens bin) ich muß jede felge eintragen lassen, auch wenn sich die Größe nicht ändert sondern nur der hersteller? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer |
also wenn ich an deiner stelle wäre....dann würde ich ganz einfach erstmal gucken, ob wirklich ALLE maße der neuen felge gleich sind.es wurde nähmlich noch nicht die et der beiden felgen erwähnt, sollte die jedoch auch gleich sein, dann würde ich die felgen einfach fahren ohne die eintragen zu lassen.wenn möglich noch den felgendeckel oder nabendeckel von der marke draufmachen die vorher auch eingetragen war. dies ist aber natürlich nicht der 100%tige weg. zu deiner frage: und du musst jede felge neu eintragen lassen die du montierst (vom gesetzt her).ob die nun die selben maße hat oder nicht. aber bei einer 7x15 ner felge gucken die vielleicht nicht genau hin. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
klar der TÜV muß ja auch seine Daseinsberechtigung haben oder? Leider habe ich noch einen Felgendeckel denke mal da gibs von artec keinen der auf ATS paßt oder? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |