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Alt 01.05.2007, 19:41 #1
Danny-Hamburg
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Frage Rückleuchten INPRO und Dichtung Bauartveränderung??????

Hallo zusammen!

Habe folgendes Problem, habe mir von Inpro neue Rückleuchten gekauft, da waren aber so dünne Dichtungen bei, die noch nicht einmal dicht waren, da habe ich einfach die Originalen von VW genommen!


Meine frage ist nun ist das eine Bauartveränderung??

Weil dann würde ja das Gutachten für die Rückleuchten erlöschen!


Vielen Dank


 
Alt 01.05.2007, 19:46 #2
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ne wegen soner dichtung gehts doch weiter
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Alt 01.05.2007, 19:49 #3
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Das siehst du etwas falsch, dadurch würde die ABG der Rückleuchetn erlöschen, was die ABE deines Fahrzeuges zu nichte macht und das würde dir 3 Punkte und 100€ einbringen.

Aber da es keine ist, ist es egal. Das ist eine Dichtugn, kannst genauso gut silikon zwischenschmieren, stört niemande.
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Alt 01.05.2007, 19:50 #4
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so krass is das wegen ner dichtung oh no
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Alt 01.05.2007, 19:57 #5
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ganz verstanden habe ich dass jetzt nicht!

Du schreibst die ABG würde erlöschen wegen der Dichtung und meine ABE vom Fahrzeug auch!

Und dann schreibst du, aber da es keine ist , ist es egal!




?????????????????????????????????????????

Was meinst du damit darf ich das jetzt so lassen oder nicht??


Vielen Dank
 
Alt 01.05.2007, 20:02 #6
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Ist das hier ein ernst gemeintes Thema??? Ich glaube nicht, dass ne ABE von ner simplen Dichtung abhängen wird. Würde ganz einfach ne Dichtung nehmen, die ihrem Namen alle Ehre macht. Ob sie nun von VW oder von In.pro. Die Fahrtüchtigkeit des Wagens wird dadurch nicht beeinflusst. Und nichtmal nem TÜV-Prüfer, der nen Kasten Karottensaft getrunken hat, wird ein anderes Dichtungsgummi ins Auge stechen.
MfG
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Alt 01.05.2007, 20:02 #7
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Ich habe deine Sache mit dem erlöschen der ABE der Rückleuchte mal richtig gestellt in erlöschen der ABG der Rückleuchte, dir den kompletten verlauf der Sache aufgezeigt, was passiert wenn sie dich anhalten... und dann habe ich gesagt was real passiert, bzw, was wirklich zählt: es ist egal.

Bauartveränderungen an der Lampe wären, LED einlöten, die da nicht rein gehören... zusätzliche lampen einlöten... usw..

aber die Dichtunge, dichtet den Wagen ab, somit ist sie nichtmal bestandteil der Lampe, auch wenn sie mitgelierfert wurde.
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Alt 01.05.2007, 20:10 #8
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Es tut mir leid, aber ich verstehe dass immer noch nicht!

du schreibst: Ich habe deine Sache mit dem erlöschen der ABE der Rückleuchte mal richtig gestellt in erlöschen der ABG der Rückleuchte, dir den kompletten verlauf der Sache aufgezeigt, was passiert wenn sie dich anhalten... und dann habe ich gesagt was real passiert, bzw, was wirklich zählt: es ist egal.


Erlöscht denn jetzt die ABG durch die Dichtung? Ich meine jetzt nach dem reinen Gesetzlichen Vorschriften??


Oder ist das Gesetzlich wirklich 100% legal eine andere Dichtung einzsetzten?

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber heutzutage muss man wirklich aufpassen , sonst hat man wirklich ganz schnell Punkte in Flensburg!

Aber eigendlich müssten die ja erstmal eine Mängelkarte vergeben!


Vielen Dank
 
Alt 01.05.2007, 20:23 #9
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Zitat:
Zitat von Masterb2k
es ist egal.

Bauartveränderungen an der Lampe wären, LED einlöten, die da nicht rein gehören... zusätzliche lampen einlöten... usw..

aber die Dichtunge, dichtet den Wagen ab, somit ist sie nichtmal bestandteil der Lampe, auch wenn sie mitgelierfert wurde.

Das ist das was wahr und wichtig ist.

Ich bin ein Mensch, der gern mit Ironie spielt. Die sache die hier für mich Anstoß zu dieser vollkommen verdrehten Antwort gegeben hat, war die Tatsache, das du von der ABE der Lampe geredet hast, die gibt es nicht, Rückleuchten haben normalerweise nur eine ABG.

Das ausfüllen einer Mängelkarte, hat aber unweigerlich eine Meldung bei der Zulassungsstelle zur Folge, diese spricht gegen dich den Bussgeldbescheid aus, auf dem dann steht, das es einen Eintrag in Verkehrszentralregister gibt. ABER DARUM MUSST DU DIR KEINE GEDANEKN MACHEN!!!!!!!
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Alt 01.05.2007, 20:55 #10
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Also ist es 100% gesetztlich erlaubt und keine Bauartveränderung???

Ist das so korrekt??


VIELEN DANK




 
Alt 01.05.2007, 21:05 #11
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warscheinlich bauen se dir die rückleuchten aus und schauen, ob da auch ja die Dichtung drin ist!

Bau die RL ein und dann ist gut! Keiner auf der Welt fragt nach ner Dichtung!
 
Alt 01.05.2007, 21:09 #12
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Ja aber es geht mir jetzt um das prinzip!

Mich würde es wirklich interessieren ob es gesetzlich erlaubt ist einfach eine andere Dichtung zu benutzen??

Ich lasse natürlich meine Dichtung jetzt drinne!

Aber rein vom interesse würde ich es gerne mal wissen!
 
Alt 01.05.2007, 21:13 #13
VWboy86
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Ich kann es mir einfach net vorstellen! Wäre absoluter Blödsinn meiner Meinung nach...fahr doch zum TÜV und frag die mal, was die dazu sagen...
 
Alt 01.05.2007, 21:34 #14
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Sorry, aber ich habe es schon erwähnt, und auch wenn ich mich normalerweise aufrege wenn Moderatoren scih etwas im Ton vergreifen, aber sag mal, willst du mich verarschen? Ich tipp mir heier wegen dir die Finger wund, ich erkläre dir was eine Bauartveränderung an der RL wäre und du stellst dich so doof an und tust so, als ob ich null ahnung von der Materie hätte? Wenn du noch nichteinmal erkennst, was Ironie ist und weas ernst gemeinte Aussagen, dann tuts mir leid. Schau dir meine Antworeten nochmal an, in einer Antwotrz habe ich mich selbst zitiert, dort steht in FETT was ein Bauartbveränderung wäre!

Versuch doch einfaxch mal bei Helly oder in Pro ne ersatz dichtung zu bekommen, die werden dich an VWE verweisen!

Es interessieret, mal abgesehen von der Tatsache das es legal ist nochnichtmal jemanden, da die Dichtugn nicht bestandteril der RL ist, sondern eher vom Fahrzeug, daher müsste eigentlich die ABE des Fahrzeuges erlöschen wie diu die dichtung der anderen RL einbbaust. Mein Gott, das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein, oder? Das ist keine Änderung, notfalls klannst ja nochmal zu nem Verkehrsrechtsanwalt dero beim KWA in Flenmsburg oder nachfragen.

AH! So... ah. ne, ich rege mich nur noch weiter auf.
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Alt 01.05.2007, 21:48 #15
Danny-Hamburg
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Das Problem ist man kann deine Sätze nicht lesen!

Die Satzstellung ist sehr durcheinander bei dir und es sind viele Rechtschreibfehler dabei! deswegen versteht man es nicht wirklich!
 
Alt 01.05.2007, 21:53 #16
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Punkt A: was ist daran nicht zu verstehen:
Zitat:
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es ist egal.

Bauartveränderungen an der Lampe wären, LED einlöten, die da nicht rein gehören... zusätzliche lampen einlöten... usw..

aber die Dichtunge, dichtet den Wagen ab, somit ist sie nichtmal bestandteil der Lampe, auch wenn sie mitgelierfert wurde.

Punkt B: Wenn du es nicht verstehst, viel Spaß beim entziffern der Sätze.Denke kaum, dass sich jemand auf diese Diskussion einlässt. Die Satzstellung passt. Habe eben beim Überfliegen nur einige fehlende Komma gefunden. Okay, verdrehte Buchstaben auch, aber das ist meine Spezialität. Wer Infos von mir will sollte lernen es zu lesen, schließlich bin ich ja nicht verpflichtet sauber zu antworten, es sei denn jeder User in diesem Forum schriebt neuerdings unter Beachtung aller gültigen Regeln für die deutsche Rechtschreibung. Das dies aber nicht der Fall ist, werde ich das auch nicht tun.

Punkt C: Erlischt dei ABE deines Autos wenn du ein Fenstergummi wechselst? Weil VW den Endbuchstaben von A auf B gewechselt hat? .....

Ne, dazu fällt mir echt nichts mehr ein.
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Alt 01.05.2007, 22:54 #17
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Kurz zu den erlischen der Fahrerlaubnis durch die Gummis...
Es juckt ja auch keinen, wenn VW Phillips Glühbirnen einbaut und man selber Ersat von Bosch holt.
Irgendwie ist das schon komisch hier.Sorry.
Gr,P
Peule ist offline  
Alt 01.05.2007, 23:00 #18
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Also die Beiträge von Masterb2k sind sehr wohl gut zu lesen (im Vergleich zu dem
Großteil der Beiträge hier im Forum) und inhaltlich auch top. Ich verstehe nicht
warum du deine Frage 2-3 Mal anders formulierst, wenn die Frage schon beim
ersten Mal beantwortet wurde.

Nein, eine andere Dichtung bedeutet keine Stilllegung deines Wagens.

Das Thema ist hiermit geschlossen!


mfg Ronnsn


Ronnsn ist offline  
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