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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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Hi, hat von euch jemand noch irgwendeinen Wisch zu seinen Scheinwerfern dazu bekommen ? Zwar haben die Leuchten alle ein E-Prüfzeichen, doch leider scheint es immer noch so zu sein, dass die Rennleitung trotzem was in der Hand haben möchte. Deswegen möchte ich sie jetzt einfach abnehmen lassen. Doch dafür brauche ich laut Tüv halt irgendein Gutachten/ABE ... Falls jemand was hat bitte bei mir melden. Danke ! | ||
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wenn ein e-prüfzeichen vorhanden ist dann brauchst du garnichts.... gibt einen wisch beim tüv rheinlandpfalz wo das bestätigt.... hatte dies auch schon... rennleitung hat nachdem ich den wisch vorgelegt hat die anzeige zurückgenommen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...6L0756:DE:HTML | |||
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| | #3 | |||
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| Hall of Fame |
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung §21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt. (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind. (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1". (3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein. | |||
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| MOD im Ruhestand |
fals du trotzdem nochwas haben willst, kann dir nen gutachten/abe von hella für GIV look scheinis geben.... melde dich grad per Pn bei mir... mfg jens | |||
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Hast eine PN | ||
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| | #6 | |||
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| MOD im Ruhestand | Zitat:
du sry. bin gerade nicht zuhause, erst ab Mittwoch wieder.... werde es dir dann sobald ich zuhause bin und zeit hab zuschicken... mfg Jens | |||
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