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Alt 04.03.2007, 21:56 #1
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Standard Kaufvertrag zustande gekommen?

Habe da mal eine Frage an euch.

Mein Bruder hat am Freitag bei einem Händler ein Auto Gekauft und schon 500 euro Angezahlt. Er wollte ihn morgen abholen.

Jetzt habe ich mir den wagen angesehen und diverse Mängel festgestellt.

Nun meine frage, kann er einfach hin gehen sagen ich will das auto doch nicht und das gelg wieder verlangen


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Alt 04.03.2007, 21:59 #2
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Jein Ihr habe ja ein Vertrag unterschrieben!...

normal hat man ein 14 Tägiges Rückgasbe recht, aber ob das beim Autokauf gilt ist so eine sache, da die Gebrauchten meistens Privat verkauft werden und da das nicht gilt
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Alt 04.03.2007, 22:02 #3
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scheiss egal was in dem vertrag steht, selbst wenn da steht das er es nicht hätte kann er dennoch vom kauf zurück tretten, insofern das fahrzeug noch keinen wert verloren hat!
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Alt 05.03.2007, 16:26 #4
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moin moin

Also ich hätte morgen mal die gelegenheit ne studentin von der UNI im bereich wirtschaft zu fragen. ich gebe dir dann morgen bescheid

mfg
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Alt 05.03.2007, 17:45 #5
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Man kann "eigentlich" NICHT von dem Vertrag zurücktreten! Die 14 Tage-Frist zählt bei Internet und Haustürgeschäften, aber nicht wenn du zum Autohändler gehst!

Ich denke (und hoffe) jedoch, dass der Händler so kulant ist und mit sich reden lässt!

MfG
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Alt 05.03.2007, 18:28 #6
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Zitat:
Zitat von VR6SyncroVariant
Man kann "eigentlich" NICHT von dem Vertrag zurücktreten! Die 14 Tage-Frist zählt bei Internet und Haustürgeschäften, aber nicht wenn du zum Autohändler gehst!

Ich denke (und hoffe) jedoch, dass der Händler so kulant ist und mit sich reden lässt!

MfG

Richtig!!
Und nur mal zum merken:MA´N KANN NIE DIREKT VON EINEM KAUFVERTRAG ZURÜCK TRETEN!!!! Wenn man bei MediaMarkt & Co direkt sein Geld wieder bekommt dann ist das Kulanz abba kein Getzlicherbeschluss!
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Alt 05.03.2007, 20:28 #7
DonPanse
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Lern ja Einzelhandelskaufmann bei Saturn, hab das grad in der Schule. Und ihr habt recht, 14 Tage Umtauschrecht sind Kulanz des Händlers, normalerweise haben Kunden überhaupt kein Recht darauf ! Egal .. andere Sache

Ja es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dein Bruder hat 500€ bezahlt und der Verkäufer hat diese angenommen, somit sind auf beiden Seiten Einverständnisserklärungen gegeben worden ! Wenn im Detail nichts weiter vom Kaufvertragsrücktritt steht oder nichts dazu gesagt wurde, existiert sowas in dem Falle auch gar nicht. Und dann auch noch ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt ^^


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