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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Golf Junkie |
Hallo ich habe meine Borbet BS Alus bei ner Freien Werkstatt eintragen lassen wo Donnerstags immer der TÜV kommt! Ich habe dann vom Werkstattmeister einen Zettel bekommen steht drauf Änderungsnachweis nach StVZO, unten steht Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich. Bei ner kontrolle oder beim TÜV reicht es wenn ich diese Bescheinigung vorzeige! Habt ihr auch so eine Bescheinigung? Oder habt ihr mit dieser Bescheinigung es bei der Zulassungstelle eintragen lassen? | |||
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| | #2 | |||
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| Schrauber-Gehilfe |
Hallo Das reicht wenn du das mit hast und bei denn Netten Kollegen in Grün zeigst. Mann sollte es mit in denn Fahrzeugschein schreiben wenn man das Auto wieder neu anmeldet. Also du musst jetzt nicht los und das einschreiben lassen. | |||
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| | #3 | |||
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| Golftreffenplaner |
Aber es sollte innerhalb von (ich glaube) 1 Jahr eingetragen werden | |||
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| | #4 | |||
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| Golf Junkie |
Nja aber wenn es innerhalb 1 Jahr eingetragen werden sollte müsste die ja auf dem Zettel stehen!Und da steht ja nur Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich! Und wenn ich meinen Golf verkaufe stecke ich wieder die alus die zuvor drauf waren drauf das waren 15 Zoll ABT Felgen die natürlich auch eingetragen sind! Sobalt meine Versicherungs Prozente weit unten sind kaufe ich mir ein VR6 und stecke da denn die Borbet Felgen drauf! Also Danke für eure beiträge! | |||
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