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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | ||
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| Hilfebietender |
Hatte irgendwo mal einen Beitrag gelesen, dass es drei Hersteller von Tachoanzeigen für den Golf 3 mit MFA für den TDI gibt. Bin auch auf der Suche nach einem TDI-Tacho mit MFA. Allerdings sollen nur zwei der Hersteller auch justierbar im KM-Stand sein. Mir wäre es schon wichtig, daß mein KM-Stand vom alten Tacho mit dem "neuen" übereinstimmt. Alleine wegen der Garantie vom Händler. Kann mir hier jemand die zwei der drei Tachohersteller nennen, die auf meinen Kilometerstand des "ohne-MFA-Tacho" justiert werden können? Oli | ||
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| | #2 | |||
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| Im Ruhestand |
Nö, kann ich nicht, denn es geht bei allen dreien. Soll beim TSW Tacho allerdings nicht ganz so enfach sein. VDO und Motometer, sind die Einfachen. Ist abe rin beiden Fällen dunkellegal... | |||
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| | #3 | |||
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| Wörtherseefahrer |
is das nicht für den eigenen gebrauch legal?und wenn man die karre verkauft, muss man es angeben? ich mein, man kann doch mit seinen eigenen sachen machen was man will,oder nicht? | |||
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| | #4 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
@ Eddi: das gesetz wurde geändert! man darf es nun GARNICHT MEHR MACHEN! weder für eigengebrauch, noch für andere und eine angabe beim verkauf des KFZs schützt dich auch nicht mehr! wie sich das bei ATT verhält, ist mir aber schleierhaft, denn hier könnte ich mir die änderung auf den "ORIGINALEN STAND" beim neuen Tacho vom tüv prüfer bestätigen lassen! | |||
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| | #5 | |||
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| Im Ruhestand |
Hm, stimmt auf den Bolzen mit dem Bestätigen lassen bin ich auch noch nicht gekommen, allerdings ist es eigentloich wirklich komplett verboten, denn das wäre Manipulation an; verdammt, wie haben sie es genannt... geeichte aufzeichnungsgeräte?; und das ist böse... Aber, eigentlich dürfte gevater TÜV dann ja auch nichts bestätigen dürfen. | |||
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| | #6 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
deswegen bin ich mir bei der sache mit einem austauschtacho nicht so sicher, müsste da mal nachhaken denn wenn zB mein tacho schrott ist, bau mir n ATT ein, muss ja belegen können das der eigentliche KM stand nicht der ist, der nun da steht, deswegen wäre eine angleichung in diesem doch durchaus sinnvoll, solange es tüv gerecht ist! denn behauptungen kann nachher jeder aufstellen... ala :"ney, der hat wirklich erst 12000 km in 15 jahre gelaufen " .. wie will man denn sonst den reellen km stand beweisen? zettel mit beleg vor dem umbau? dann kommt man aussem rechnen nimmer raus.. o0 | |||
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| | #7 | |||
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| Im Ruhestand |
hm, ich weiß das Werkstätten bei neuen Tachos den KM stand prograsmmieren dürfen. Muss das dann auch in ner WS gemacht werden? Am besten eier ich mal zu TÜVi und frag mal Nen TÜ ( Technisch Überforderten) | |||
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| | #8 | ||
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| Hilfebietender |
Ich möchte mein Auto nicht verjüngen! Da ich Garantie auf das Auto habe, möchte ich schon, daß der alte und der neue Tacho übereinstimmt. Am besten Frage ich mal bei VW, ob die den altem KM-Stand übernehmen können. Muß ich ja nicht selber machen können. Oli | ||
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