TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 22.02.2007, 14:41 #1
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Standard Tieferlegungsfedern

Hi,
hab ma ne Frage: wollte mir demnächst neue Federn kaufen 40 mm mit ner ABE, bedeutet das, dass ich die Federn nicht eintragen muss, oder muss ich trotzdem zum tüv eintragen lassen? Danke schon mal im vorraus.
Gruß Alex


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Alt 22.02.2007, 19:11 #2
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Bei einer Allgemeine Betriebs Erlaubnis ( ABE ) brauchen die Federn nicht Eingetragen werden.
Die ABE sollte aber immer dabei sein.
Aber die Spur muß danach wieder Eingestellt werden.

Mfg

Andy
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Alt 23.02.2007, 07:15 #3
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ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis * Nicht eintragungspflichtig
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Alt 01.03.2007, 21:06 #4
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Zitat:
Zitat von Meisterjaeger2001
ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis * Nicht eintragungspflichtig
Wenn gewisse Auflagen erfüllt werden.
Also Serienlenkrad und Serienbereifung steht das meist mit drin.


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