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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | |||
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| R.I.P. |
Hallo und guten Morgen! Bei meiner weiterhin andauernden Suche nach einem schönen Golf 3 Cabrio bin ich auf ein Auto (Erstzulassung 11/1996) gestoßen, das in Holland steht und dort auch zugelassen ist bzw. war. Es spricht einiges dafür, dass es sich um eine deutsche Version handelt, weil alle Hefte der Bordmappe in deutscher Sprache sind. Weiß hier vielleicht jemand, ob beim Import nach Deutschland und anschließender Zulassung mit irgendwelchen Problemen zu rechnen ist? Grüße und einen schönen Feiertag Teletubby Geändert von Teletubby (05.05.2016 um 08:12 Uhr) | |||
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| | #2 | |||
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| Forenseele |
Vollabnahme beim TÜV ist nötig, sinnvollerweise bei einem grenznahen. Ggf vorher absprechen, was die sehen wollen. Hat es LWR? Autokeuring wird in Deutschland nicht anerkannt. Transport: mit gültiger niederländischer "HU" Exportkennzeichen, Dir ist natürlich auch das Trailern möglich oder Transport per Spedition. Wenn es einen deutschen Brief gibt, macht es das natürlich auch einfacher und umgeht die Vollabnahme, soweit ich weiß. Soweit mein Kenntnisstand reicht (wir haben vor 2,5 Jahren mit dem Gedanken gespielt), ist das Fahrzeug in einen Alter, bei dem der Zoll sich nicht mehr dafür interessieren wird. Die Info ggf noch mal gegenchecken. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Dr.Gramot für den nützlichen Beitrag: | Teletubby (05.05.2016) |
| | #3 | |||
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| R.I.P. |
Hallo und Danke für die Antwort. Ja, danach sieht es aus, weil man auf den Fotos ganz deutlich den Regler am Lichtschalter erkennen kann. Was bitte ist denn "Autokeuring"? Holland ist hier zwar ganz in der Nähe (ca. 35 Kilometer), aber der Sprache bin ich nicht mächtig. :-( Grüße Teletubby | |||
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| | #4 | |||
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| Forenabhängiger | der käsische TÜV ![]() Dank EU sollten eigentlich wenig, bis gar keine Probleme machen den Wagen wieder in die Heimat zu holen. Das Datum der EZ hat einen wesentlichen Einfluss darauf, aber zur HU musst Du eh, und die Prüforganisation kann dir sagen ob der Wagen schon eine EG Zulassung hat, sollte das nicht der Fall sein, gibt es eine Einzelabnahme ( so ist mein erster Golf hier unterwegs, der hat EZ '93 ) Hier unterscheidet sich auch EG und EU Zulassung, das ganze ist recht verwirrend und ich hatte bis jetzt noch nicht den Nerv mich damit genauer weiter zu beschäftigen. | |||
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| | #5 | |||
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| Forenseele |
Keuring, Hauptuntersuchung, Pickerl, spielt alles in einer Liga. Ich bin der Sprache auch nicht sonderlich mächtig, wir waren damals tief in den Niederlanden (2x). Der eine sprach deutsch und der andere sauber Englisch. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Dr.Gramot für den nützlichen Beitrag: | Teletubby (05.05.2016) |
| | #6 | |||
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| Helfersyndrom |
Der Golf Bj hat doch eine EU-Betriebserlaubnis. Dann gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil2, die ist innerhalb der EU eh identisch. Da kannst du also als zweiter besitzer eingetragen werden. Evtl brauchst du den COC-Zettel, dann umgehst du alles Theater. Wenn das Auto in den NL zugelassen war, brauchst du den dortigen HU Bericht (Autokeuring), dann reicht normal eine einfache HU bei uns. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu wolfi71 für den nützlichen Beitrag: | Teletubby (05.05.2016) |
| | #7 | |||
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| R.I.P. |
Hallo und Danke für die Antworten. Wie ich auf den Fotos nachträglich noch gesehen habe, hat das Auto kein ABS. Das scheint es im Ausland öfter zu geben. Ob sich das hier bei Abnahme, Zulassung o.ä. igendwie negativ auswirkt? Grüße Teletubby | |||
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| | #8 | |||
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| Forenabhängiger |
Ich gehe bei dem Baujahr mal von ner EG Zulassung aus, muss aber nicht. Sieht man wenn nicht in den Papieren zumindest auf dem Typschild, wo die e.. Zulassungsnummer bei nationaler Zulassung nicht draufstehen würde. Bei EG Fahrzeug ist ja alles für die BRD zulässig, sprech mit deiner Zulassungsstelle ob das COC Papier nötig ist, keine Ahnung was VW dafür haben will. So 80-120 €? Manchen Zulassungsstellen reicht auch ein Datenblatt, was der Prüfer bei der eh fälligen HU erstellen kann, schätze mal max 50€. Ich gehe mal davon aus der Golf ist noch in der Datenbank zu finden. ;-) Ich meine ABS ist bis heute keine Pflicht, es haben wohl irgendwann alle Hersteller freiwillig verbaut und die neuen Genehmigungen nur mit ABS erstellen lassen. | |||
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| | #9 | |||
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| Golfbegeisterter | https://ovi.rdw.nl/default.aspx?kenteken=NP-VX-12 hier kannst du das niederländische Kennzeichen eingeben und erfährst vielleicht noch ein bisschen mehr über das Fahrzeug. Die Kennzeichen verbleiben ja in den Niederlanden meißtens an dem Auto. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu c4wron für den nützlichen Beitrag: | Teletubby (06.05.2016) |
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