TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 23.07.2015, 11:14 #1
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Idee Wiederinbetriebnahme GTI nach 4 Jahren

Hallo zusammen,

Ich habe meinen GTI aus der Halle ausgemottet. Ich möchte ihn gerne nächste Woche wieder zulassen. Ich muss ja jetzt aber nach so lange Zeit eine Wiederinbetriebnahme machen.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen? Auf was wird hier besonders geschaut?Was wird geprüft? Ist das ganze aufwendiger wie der "normale" TÜV?
Kann ich das nur beim TÜV direkt machen? Was kostet sowas?
Über Tips und Erfahrungen wurde ich mich freuen

lg Puff


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Alt 23.07.2015, 11:29 #2
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Hast du den Brief, den alten Schein (von der Abmeldung) und eventuell nötige sonstige Unterlagen (ABEs, Freigaben, ...) noch? Dann musst du keine Vollabnahme machen lassen.
Natürlich guckt der TÜV nach Standschäden, prüft vermutlich pinibler bei Reifen und Leitungen.
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Alt 23.07.2015, 11:33 #3
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Ich hb ihn damals gekauft- der Vorbesitzer hatte ihn schon stillgelegt. War auf mich noch nie angemeldet.
ABEs is nicht relevant, da außer dem Gewindefahrwerk nix verändert wurde.
Alles nur OEM Plus !
Ich habe Schein und Brief. Auf dem Brief steht aber mit nem großen Stempel drauf "Fahrzeug stillgelegt".
Ist das dann keine "Wiederinbetriebnahme"?

lg Puff
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Alt 23.07.2015, 11:46 #4
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Wie lange ist das Fahrzeug schon abgemeldet? Mehr als 7 Jahre?
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Alt 23.07.2015, 12:05 #5
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Nein, ich muss nochmal genau nachschauen auf dem Schein, aber ich würde behaupten, dass es maximal 5 Jahre sind.
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Alt 23.07.2015, 13:06 #6
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Ich kenne das so wen ein Auto länger wie 7 Jahre ( wie yawns sagte) abgemeldet ist muss man eine Wiederaufnahme Prüfung machen.Alles was drunter ist brauchst nur zum TÜV Fahren 98€ zahlen und wen er kein Mängel hat hast neuen TÜV,spricht musst dann nur noch zulassung und anmelden
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Alt 23.07.2015, 13:19 #7
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Der Stempel "Fahrzeug stillgelegt" ist schon ungewöhnlich, bei einer normalen Abmeldung wird der nicht drauf gemacht, da wird er wohl irgendwelche schwerwiegenden defekte haben, welche zu einer amtlichen Stilllegung geführt haben,- zumal der ja auch im Brief vorhanden ist...irgendwie habe ich den Verdacht, das es ein KFZ von einem Verwerter ist, diese Fahrzeuge dürfen wahrscheinlich nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (Ist der von der Abwrack-Aktion?)
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Alt 23.07.2015, 13:22 #8
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nein,ganz normal von Privat gekauft. Ich muss mir das heute Abend nochmal anschauen. Schwerwiegende Defekte kann ich mir nicht vorstellen. Er läuft, steht eigentlich gut da. Kein übermäßiger Rost, Bremsleitungen in Ordnung...keine offensichtlichen (reparierte/unreparierte) Unfallschäden.

seltsam....
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Alt 23.07.2015, 13:57 #9
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Ich habe das hier zum Thema gefunden:
Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz , Anleitung hier lesen!

Mein einziges Prob. ist, dass ich nicht der ehemalige Halter bin und das ich nicht in seinem Bundesland wohne.
Ich werd nacher mal bei der Behördennummer anrufen und fragen was ich brauche.
Kennt sich jemand von euch da aus?

lg Puff
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Alt 23.07.2015, 17:21 #10
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Ganz normalen TÜV machen und anmelden fertig!

Vollabnahme nur wenn länger als 7 Jahre, also ganz locker. Stand bei mir auch schonmal auf einem Schein. Wenn der TÜV alles abnimmt ist alles gut.

Problematisch wirds wenn er zwecks Nichtzahlung eines Kredites worüber das Auto lief Stillgelegt wurde (davon gehn wa aber nicht aus)




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Alt 23.07.2015, 17:27 #11
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Nein, der Vorgänger hat das Auto nur im Winter gefahren- und hat ihn demnach im Sommer stillgelegt und ihn in die Garage gestellt.
Ich geh auch nicht davon aus, dass es wegen eines nicht bezahlten Kredites ist.
Außerdem hab ich ja den Kaufvertrag. Er ist der der hinheben muss- weil er Ware verkauft die ihm selbst nicht gehört...das ist Hehlerei.

Wie auch immer. Wird schon schief gehen.
Er bekommt gerade neue Schweller und Bodenbleche (Rost)- und am Wochenende mach ich Öl,Kühlwasser,Bremsflüssigkeit,ABS Sensoren,Räder,Tieferlegung höher,Scheiben und Beläge vorne und die Kerzen. Dann sollte er wieder fit sein, nach der langen Standzeit

Danke mal für eure Hilfe. Ich werde berichten ob alles so stressfrei geklappt hat.

lg Puff
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Alt 23.07.2015, 17:28 #12
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Vollabnahme ab 7 Jahren Stillstand gibts auch nicht mehr, wenn alle Papiere vorhanden sind, kann das Fahrzeug seit 20 Jahren stehen und braucht nur normalen Tüv, aber keine Vollabnahme.
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Alt 23.07.2015, 18:13 #13
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Vollabnahmen gibt es auch nur noch, wenn man keine papiere mehr für das fahrzeug hat und keine EG zulassung dafür existiert. (Diese zwei fälle)
Zumindest war das die Aussage meines Tüv prüfers.

HU/AU und damit dann zur Zulassungsstelle, fertig.


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