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Alt 26.08.2014, 19:41 #1
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Standard Kurze Frage zum Kauf eines Umbaus

Nabend :-)

Hab heute im Internetz nen Umgebauten 3er gefunden:

Karosse ist nen Golf 3 GT
eingebaut wurde ein VR6 Motor.

Hab jetzt n bissi mitm Verkäufer via Email geschnackt und wollte Morgen Mittag eben da rum fahren und mir die Bude anschauen.

Laut dem Verkäufer ist der Umbau eingetragen. Er hat mir wohl ein Foto geschickt auf dem der Fzg-Brief zu sehen ist mit 1HXO und der ccm³-Zahl, sowie Leistung etc.. der "Brief ist schon eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also wohl wirklich was aktuelleres.

Jetzt aber zu meiner Frage: Was genau muss im Brief stehen damit der Tüv das Teil auch als bereits umgebaut abnimmt? Also soll keine Neueuntragung des Umbaus werden, sondern eine Normale TÜV-Abnahme eines bereits vor einigen Jahren als Umbau abgenommenen Umbaus.
Muss da auch was im Schein stehen? BTW: Der wagen ist abgemeldet.

Für schnelle Antworten wäre ich überaus Dankbar :-)
LG


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Alt 26.08.2014, 22:47 #2
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Gehts jetzt darum was da stehen muss das der TÜV sieht das der Motor wirklich bereits abgenommen und eingetragen ist ? Normalerweise sollte in den Bemerkungen irgendwo der MKB des neu eingebauten Motors vermerkt sein und ggf. der Umbau der Bremsanlage (sofern der GT eine andere hat als der VR). So wars es jedenfalls bei mir immer nach Motorumbauten.

Du hast doch laut Angaben einen 1,8T, da muss in deinen Papieren doch auch was ähnliches vermerkt sein.
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Alt 26.08.2014, 23:03 #3
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Was soll denn da vermerkt sein bei dem 1.8T? Davon ab das ich den garnichtmehr hab

Mir gehts darum das der Golf keinen Tüv mehr hat und ich den dann dementsprechen uebern TÜV bekommen möchte. Und bevor ich die Katze im Sack kaufe, dacht ich mir ich informiere mich mal was so im Brief/ Schein stehen muss damit der auch Problemlos uebern Tüv geht.

Lg
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Alt 26.08.2014, 23:33 #4
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lass tüv vom vorbesitzer machen und fahrt da gemeinsam hin.
bei der gelegenheit kannst du den golf noch von unten sehen.
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Zitat:
Zitat von AAM Beitrag anzeigen
lass tüv vom vorbesitzer machen und fahrt da gemeinsam hin.
bei der gelegenheit kannst du den golf noch von unten sehen.
Würde ich mir als Verkäufer garnich antun, dann kauftn halt n anderer.
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Alt 27.08.2014, 08:46 #6
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Würde ich mir als Verkäufer garnich antun, dann kauftn halt n anderer.
Bei der Einstellung würd ich mich nach nem anderen Auto umsehen...

Als Verkäufer (eines mängelfreien Fahrzeuges) kann man ja mit dem Käufer zum Tüv fahren, um ne neue Plakette zu bekommen. Erhöht ja die Verkaufs-Chancen. Die Rechnung für die Tüv-Prüfung kann ja der Käufer tragen.

Wer das als Verkäufer ablehnt, erweckt den Eindruck etwas verbergen zu wollen. Da würde ich nix kaufen...
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Alt 27.08.2014, 08:54 #7
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Ich verkaufe generell nur mit nagelneuem TÜV, daher hab ich das nich aber wenn würde ich mir den Aufwand ehrlich gesagt nich machn, hat man besseres zu tun...
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Alt 27.08.2014, 09:35 #8
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Na im Grunde ist nen VR6 ja nen Serienmotor, wenn also Hubraum, Leistung und km/h auf VR6 Werte geändert wurde ist das ja schonmal ok.
Welche Schlüsselnummern hat der "Schein" denn? Sind ja vielleicht schon VR6 Schlüssel, dann braucht nix weiter unten stehen.
Brems und Achsteile müssen in meinen Augen dann nicht wirklich eingetragen werden, nen Text ala Motor umgerüstet auf xy, Bremsen xy und so weiter ist natürlich eindeutiger.
Oder unten im Feld steht Fzg entspricht technisch Typ 0603/xyz, wobei xyz der VR6 Schlüsselnummer entsprechen sollte.
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Alt 27.08.2014, 17:50 #9
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Hab mir den renner heute angeschaut und werd ihn morgen holen.
Im aktuellen Brief stehen die vr schluesselnummern im letzten "grossen tüv" bericht steht "umbau auf vr6 motor, mkb AAA etc.. Also sieht sauber aus.

Eben was anderes: was brauch ich beim STVA fuer ein "kurzzeitkennzeichen" ausser ner evb nummer von der versicherung? Brief? Schein?

Lg
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Alt 27.08.2014, 18:16 #10
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nur evb-Nummer, weil das Auto musst du dnan vor der Hart eintragen. Kannst ja noch nicht wissen, welches Auto du kaufst.

so ist es bei uns und das müsste überall so sein
Landkreis Böblingen -Kurzzeitkennzeichen




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Alt 27.08.2014, 22:41 #11
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Es gibt Landkreise die schon vorher eine FIN Nummer bzw. die Papiere vom Auto wollen.

Köln z.B.

Hier in Konstanz ist es aber auch (noch) so das man von Hand eintragen darf.
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Alt 27.08.2014, 22:51 #12
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Kurzzeitkennzeichen kriegste anscheinend nurnoch in dem Landkreis wo du selbst auch gemeldet bist.. Sprich wenn du aus München kommst und ein Auto in Hamburg kaufen willst musst du kurzzeitkennzeichen in München machen damit du von Hamburg heimfahren kannst..

War bei mir so in Köln, die wollten uns keine Geben, dann mussten wir über nen "privaten" dort die kennzeichen machen, der war Russe und in Köln gemeldet und hat gesagt er kriegt dort kennzeichen so oder so, entweder mit seinem Deutschen ausweis oder mit dem Russischen, damit bekommt man als ausländer halt noch überall die kurzzeitkennzeichen.
Aber Papiere wollten die Keine haben, haben wir alles per Hand eingetragen nachher..
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Alt 28.08.2014, 11:26 #13
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Ist ja eigentlich auch klar, dass du keine FIN hast, weil du nicht sicher bist, welches Auto du kaufst. Manche Zulassungsstelle legt es aber auch sehr eng aus und manche eher großzügig. Tendenziell ist ehemaliges Preußen etwas enger wie Süddeutschland.


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