Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 23.01.2007, 18:17 #1
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Standard Kotflügel cleanen und bördeln

Hallo, sagt mal da ich meine Kotflügel auswechseln möchte wegen rost und so weiter hab ich mir gedacht gleich die blinker wegzumachen und luftschlitze reinzuschweißen und natürlich bördeln.
kann man bördeln auch machen ohne die dinger am auto zu haben?
ist es überhaupt noch gestattet die blinker zu entfernen?hab da mal irgendwas gehört....kann man nicht sich irgendwie ne alte rechnung besorgen? wegen tüv
habt ihr beispiele für luftschlitze, außer t4 und sprinter, sagen mir alle nicht wirklich zu.


mfg ronny


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Alt 23.01.2007, 18:21 #2
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blinker nur bis 94 glaub isch, es sei den es sind blinker in den spiegeln.
lg
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Alt 23.01.2007, 18:26 #3
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ne blinker in den spiegeln hab i net, wie bis 94 war es ohne seitenblinker erlaubt?
mhmm is ja scheiße, meiner is ja erst baujahr 96
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Alt 23.01.2007, 19:19 #4
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ich glaub ab bj 95 mußte seitenblinker haben bin mir aber net sicher

bördeln mittem gerät natürlich nur am auto mit nem hammer würd ich sagen is das am einfachsten wenn der koti am auto is

lass dir doch von nem cnc fräser nen chinazeichen oder wat reinsägen
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Alt 23.01.2007, 20:16 #5
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Blinzeln

Also zu dem Theme börteln, am Fahrzeug, erst mit Heißluftföhn bissl warm machen, dann Tuch um Hammer wickeln, dann vorsichtig börteln, warm machen, damit der Lack flexibel wird und keine haarrisse bekommt, sonst fängts an zu Rosten. Tjoa, wegen Blinker, die wollte ich bei mir au wegmachen, jedoch ohne irgendwie zu Schweißen, hat nicht jemand mal hier geschrieben, dass es da fürn Passat GT so Blenden gibt, welche auch beim G3 passen? Wenn ja, wo bekommt man die her? Gruß Sommer
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Alt 23.01.2007, 20:19 #6
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hört sich so nach pfusch an mit den hammer, hab die jetztigen mit so einem bördelgerär gemacht, kostet allerdings wieder 50€ pro achse.
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Alt 23.01.2007, 22:20 #7
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seiten Blinker brauchst du nicht! sind bis heute keine Pflicht!
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Alt 23.01.2007, 23:01 #8
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Zitat:
Zitat von Trabigti
seiten Blinker brauchst du nicht! sind bis heute keine Pflicht!

Bist dir sicher?
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Alt 23.01.2007, 23:08 #9
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fleißaufgabe: ab zum tüv fragen und dann hier bericht erstatten...
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Alt 23.01.2007, 23:10 #10
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@ ronnystritzke

Wenn eins pfusch ist dann mit nem bördelgerät. Das ist ehr für leute die keine ahnung haben. mit nem hammer gehts viel schöner. Hammer bedeutet ja nicht gleich immer rohe gewallt.


@ all

seitenblinker sind keine pflicht. bei keinem auto ob, golf, polo oder passat. Weg die teile und gut. Das ist 100000% sicher und auch legal die zu entfernen.




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Alt 23.01.2007, 23:51 #11
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kann dir nur zustimmen mit dem hammer. habe es bei mir mim bördelgerät versucht, wurde irgendwie eckig, habe es dann sauber mim gummihammer hin bekommen, gut, habe auch nicht so darauf geachtet dass der lack heile bleibt, wird eh lackiert
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Alt 24.01.2007, 00:07 #12
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ja bördelgerät ist ehr was für leute die keine zeit und kein bock haben. Machen meist die leute die fette felgen fahren wollen. Wo dann übelst die kante nach außen kommt.
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Alt 24.01.2007, 09:48 #13
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Wer das mit den Blinkern nicht glauben will kann sich einfach mal paar neu auf den Markt gekommene Modelle anschauen! Viele haben keine Seitenblinker und dürfen trotzdem auf der Straße fahren!

Fahrtrichtungsanzeiger sind nur an der Vorderseite und der Rückseite des Wagens pflicht!
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Alt 24.01.2007, 10:40 #14
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aufgrund meiner Audi lichter mit integriertem "ahrtrichtungsanzeiger" ( steht wirklich so im brief bei mir *gg* )konnte ich alle anderen blinker wegnehmen. nun gut, die im kotflügel wären so oder so rausgeflogen, grins!

Sonst hat tüv nix gesacht...
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Alt 24.01.2007, 11:39 #15
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Börteln kannste auch im ausgebauten Zustand! Kante warm machen, und dann mit Schonhammer bzw Gegenhalter umlegen! Klappt 1A! Börtelgerät ist beim Golf 3 nicht so zu empfehlen, da die Radläufe keine runde Kreisbahn darstellen (wie beim G1 oder G2)! Somit passt das Gerät nicht anständig!
Seitenblinker meine ich auch zu wissen, das die nur bei älteren Autos fehlen dürfen! (G2 oder so) Neuere Autos wüßt ich jetzt grad keins auf Anhieb, die kein Ersatz in Form von Blinkerspiegeln haben! Aber neue Autos haben ja eh immer Sonderzulassungen! Viele neue Sportwagen z.B. deren Nr-Schild ab Werk aus vorne keine 20cm zum Boden hat!

Gruß André
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Alt 24.01.2007, 14:15 #16
Trabigti
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§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".

3. an Anhängern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,

4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,

an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,

5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1. einachsigen Zugmaschinen,

2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

3. offenen Krankenfahrstühlen,

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

5. folgenden Arten von Anhängern:

a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

d) Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).

(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.



Heißt für mich:

Seitenblinker sind keine Pflicht!!! Weil die Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten beim Golf nicht mehr als 6m auseinander liegen!

Rein theoretisch dürftest du wenn ich das richtig verstehe sogar deine Frontblinker rausmachen, müstest dafür aber die Seitenblinker lassen! (4.1)
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Alt 24.01.2007, 14:47 #17
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jo hab ich auch so verstanden, alles klar dank dir erstmal.dann werde ich die wohl zu machen.
was ist mit vorschlägen für luftschlitze, außer dem chinesischen zeichen, t4 und sprinter. hat jmd noch andere dinger
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Alt 28.01.2007, 11:56 #18
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Hallo...
habe meine Seitenblinker auch weggemacht und nie Probleme mit TÜV oder den Grünen gehabt. Ein Golf 2 hat auch keine Seitenblinker und die vorderen sieht man ja auch nicht von der Seite...würde sie einfach zu machen!
Luftschlitze habe ich mir ähnlich wie die Sprintervents gemacht-kannst Dir ja mal die Bilder im Showroom ansehen "Mein GT-Special".
MfG Marry-O
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Alt 28.01.2007, 22:10 #19
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hab mal mit meinem vater gesprochen wegen dem blinker zumachen und den luftschlitzen einschweißen und da wir kein co2 schweißgerät haben meinte er es geht auch mit dünnem büchsenblech zuzulöten. keine ahnung habt ihr davon schonmal was gehört. er ist gelernter karosseriebauer aber nicht mehr darin tätig. weiß nicht ob das funktioniert. hat schonmal jmd erfahrung damit gemacht?
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Alt 14.02.2007, 17:20 #20
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in manchen Lakierereien, machen die das mit GFK Matten, die werden dann von hinten auf das Blinkerkoch geklebt, da sollte man sehr großzügig mit dem Matten umgehen also ned sparsam sein. Hab ich gehört. Das soll aber ned so gut sein. Ich persönlich schweiße meine auch zu






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