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Alt 26.03.2014, 13:19 #1
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Standard Zulassungsfahrt ohne Kennzeichen

Hey Leute,

über folgenden Sachverhalt möchte ich euch informieren:

Mein VR6 steht beim lacker und ich bekomme Ihn am Freitag wieder. Das Auto hat frischen TÜV und alles ist eingetragen.

Ich MUSS (habe einen termin) das Auto am Montag bei der Zulassungsstelle vorführen da ich sonst kein US Kennzeichen erhalte. Da das Auto noch nicht auf mich zugelassen war, habe ich auch keine entwerteten Kennzeichen für die Zulassungsfahrt.

Das Straßenverkehrsgesetz besagt das man zur Zulassungsstelle mit entwerteten Kennzeichen gefahren werden darf! Ausdrücklich steht dort "aber nicht komplett ohne Kennzeichen"!

Also rief ich bei der Zulassungsstelle an und die sagten ich soll bei der Versicherung fragen. Die Versicherung sagt, dass Sie Zulassungsfahrten unterstützen!

Zu guter letzt rief ich beim großen Polizeipräsidium Potsdam an und fragte zur Sicherheit um alles abzuklären. Der nette herr am Telefon sagte:

"Sie dürfen Ihr KFZ komplett ohne Kennzeichen auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren! Wichtig ist das Sie Kaufvertrag, TÜV und EVB Nummer dabei haben und der Versicherungsschutz gilt! Sie können ja nix dafür das das Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen war und Sie somit keine entwerteten Kennzeichen haben.

Ich ließ mir zur Sicherheit den Namen von dem Polizisten geben.

Nun bin ich trotz der Aussagen unsicher ob ich wirklich ohne fahre!? Nachher streitet das Präsidium es ab wenn ich angehalten werde. Vor allem wie gucken die Leute auf der Straße und die auf da tanke wenn ich ohne Kennzeichen rumgurke^^.

In der STVO steht außerdem das in bestimmten Situation Sondervereinbarungen mit mit Polizei getroffen werden kann. Etwas schrftl. wird mir keiner geben.


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Alt 26.03.2014, 13:33 #2
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Wenn du die evb nummer hast von deiner Versicherung. Dann fahr...
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Baxter89 (26.03.2014)
Alt 26.03.2014, 13:39 #3
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Bist du direkt gezwungen mit dem Golf dahin zu fahren? Ansonsten nimm doch einfach den Brief mit mit der damaligen abmeldebscheinigung. Wenn du auf der Zulassungsstelle bist, rufste deine Versicherung an, die geben dir dann einfach eine Nummer das die dir den Wagen zulassen. Dekungskarten bekommste ja keine mehr. So haben wir vorige woche auch ein Auto zugelassen. Hatten auch keine entwerteten Schilder. Du brauchst aufjedenfall halt den abmeldebscheid von damals. Ohne den geht nix.
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Alt 26.03.2014, 13:39 #4
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Zitat:
Zitat von poisenchef86 Beitrag anzeigen
Wenn du die evb nummer hast von deiner Versicherung. Dann fahr...
Ja denk ich mir ja auch aber is mir trotzdem komisch^^Kann mir halt nix leisten deswegen. Wollts auch genrell mal für alle hier aufn Tisch legen falls jemand künftig ma das Problem hat. Ihr könnt auch gern die Meinungen äußern (aber bitte kein Zulassungsdiskussionsthread )
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Alt 26.03.2014, 13:41 #5
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Na hab nur alten brief, Schein, kaufvertrag, TÜV etc.

Ja ich MUSS mit dem Golf hin weil nur bei Vorführung die Eintragung der Kennzeichengröße erfolgen kann. Sagte die auf der Zulassungsstelle das Sie es sich angucken will.

Die EVB Nummer habe ich schon denn wie oben steht ist das Auto ab freitag versichert und wird Montag zugelassen.
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Alt 26.03.2014, 13:41 #6
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Zitat:
Zitat von Alex_Golf3 Beitrag anzeigen
Bist du direkt gezwungen mit dem Golf dahin zu fahren? Ansonsten nimm doch einfach den Brief mit mit der damaligen abmeldebscheinigung. Wenn du auf der Zulassungsstelle bist, rufste deine Versicherung an, die geben dir dann einfach eine Nummer das die dir den Wagen zulassen. Dekungskarten bekommste ja keine mehr. So haben wir vorige woche auch ein Auto zugelassen. Hatten auch keine entwerteten Schilder. Du brauchst aufjedenfall halt den abmeldebscheid von damals. Ohne den geht nix.
Wegen dem Wunsch nach us Kennzeichen muss er Auto vorführen.
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Baxter89 (26.03.2014)
Alt 26.03.2014, 13:43 #7
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ah ok. gehen die dann mit ans auto oder was?
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Alt 26.03.2014, 13:46 #8
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Zitat:
Zitat von Alex_Golf3 Beitrag anzeigen
ah ok. gehen die dann mit ans auto oder was?
Ja genau das macht se.
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Alt 26.03.2014, 13:49 #9
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen

Die EVB Nummer habe ich schon denn wie oben steht ist das Auto ab freitag versichert und wird Montag zugelassen.
Damit bist auf der sicheren Seite.

Hinfahren, zulassen, glücklich sein
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Baxter89 (26.03.2014)
Alt 26.03.2014, 13:51 #10
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Zitat:
Zitat von poisenchef86 Beitrag anzeigen
Hinfahren, zulassen, glücklich sein
Und hoffentlich das gewünschte kennzeichen bekommen, denn fest steht noch nichts.

Ja mir gings halt nur darum das in der STVO steht mit entwerteten Ja, ohne Nein




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Alt 26.03.2014, 13:51 #11
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Bin ich ja mal gespannt ob das klappt. Viel Erfolg.

Zum Thema: Kaufvertrag und gültige EVB-Nummer reichen völlig aus, auf dem Weg zur Zulassung. Was wollen sie denn noch von dir verlangen können Kannst ja 5-Tages-Bretter kaufen und das Auto damit dort hin bewegen Und solltest du im Falle des Falles angehalten werden, kannst du doch vernünftig argumentieren und sie werden dich problemlos fahren lassen.
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Alt 26.03.2014, 13:55 #12
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Zitat:
Zitat von forchi Beitrag anzeigen
Bin ich ja mal gespannt ob das klappt. Viel Erfolg.
Ja ich auch danke. Ich glaub ich wäre der erste seit ewigkeiten der eins bekommt bei uns in der Umgebung.

Ja naja man weiß ja nie, wenn jeder immer was anderes sagt un schreibt.
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Alt 26.03.2014, 14:36 #13
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Zitat:
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Kann mir halt nix leisten deswegen.

Wenn Du Dir trotz Aussage des Polizisten (geh doch hin und frag, ob du das schriftlich kriegst!), der Zulassungsstelle und hier unsicher bist, besorg dir eine geeignete Zugmaschine+Trailer und trailer dein Auto rüber. Oder quatsch irgendwen mit 'ner roten Nummer an... Oder geh und besorge Dir Deine RESERVIERTEN Kennzeichen, auf denen garnichts klebt....
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Alt 26.03.2014, 14:38 #14
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Da Auto muss Tüv haben und du musst eine eVB Nummer haben, dann darfst du fahren ohne das das Auto angemeldet ist.

Aber nur von dir direkt zur Zulassungsstelle.
Dort das Auto anmelden, Kennzeichen dran und spaß haben.


Soweit ich noch weis, müssen Kennzeichen am Auto sein.
Ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren.
Es können alte sein oder 5-Tages-Kennzeichen die du mal hattest.
Geht glaub darum, das sie jemand haben.
Z.b. du wirst geblitz, dann haben sie eine Adresse unter der sie, vielleicht, den Fahrer finden.
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Alt 26.03.2014, 15:33 #15
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Alte 5 tages kennzeichen die auf den VR und mich liefen hab ich noch. Reservieren geht nicht weil falls ich ein kurzes einzeiliges bekommen kann die anzahl der zeichen nach dem P für potsdam wieder anders sein. Polizist sagte komplett ohne. Schrftl. Gibt mir da keiner was und trailer klappt nich, rote kennzeichn au grad nich.
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Alt 26.03.2014, 16:13 #16
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komplett ohne ist besser, aber nur den direkten Weg zur Zulassungsstelle. Abbiegen zum Bäcker oder auch nir Freundin in der Nebenstraße rauslassen unterwegs, verboten und ist fahren ohne Zulassung und zwar für die gesamte Fahrt und nicht nur für den Umweg. Also den kürzesten und direkten Weg zur Zulassungsstelle, keine Umwege, keine Halte aus anderen als verkehrlich bedingten Zwecken (rote Ampel, Stau etc).

Alte Kennzeichen oder von anderen Autos zu verwenden ist Kennzeichenmissbrauch und strafbar.

Mit dem Auto dürfen alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung durchgeführt werden.

Übrigens gilt die Versicherung erst ab dem Tag der Zulassung, dafür dann schon ab 0 Uhr. Und noch ein Tipp: Fahr so hin, dass du dort bist, wenn die Zulassungsstelle aufmacht (bei uns 7 Uhr). Erfahrungsgemäß hat die Polizei Schichtwechsel zwischen 5:30 und 6 Uhr. Also fährt vor halb sieben kaum eine Streife raus.

Geändert von wolfi71 (26.03.2014 um 16:15 Uhr)
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Alt 26.03.2014, 16:22 #17
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Selbst wenn Du jetzt Kennzeichen findest, die irgendwann mal auf Dich zugelassen waren, müsstest Du es ja mindestens hinten unter die Scheibe klemmen, weil Du in die US Mulde kein normale KZ bekommst. In dem Moment ist der Tatbestand doch der gleiche, wie ohne zu fahren. Ein KZ hinter Glas wird genauso gewertet wie kein KZ. somit wäre das Thema für mich direkt erledigt...
schau mal hier: Versicherungen: Nicht ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle - Bußgeld droht ebenfalls

Also ganz ohne Kennzeichen würde ich nicht fahren. Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen sind ebenfalls keine nutzbaren KZ. Im Grunde wird Dir jeder Cop (oder Richter) sagen, dass Du Dich selbst anders organisieren müsstest.

Du hast das Fahrzeug ja umgebaut, auf die US Kennzeichen Mulde. Dass eine Vorführung damit unabdingbar ist, war Dir schon im Vorfeld klar. Somit hast Du genug Zeit, Dir im Vorfeld ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen, mit dem Du dann vorstellig werden kannst und Deine Zulassung erhälst.

Mal andersrum gedacht: Was wäre, wenn Du an dem Tag die Genehmigung für ein kleines US Kennzeichen (aus welchen Gründen auch immer) nicht erhälst? Dann musst Du mit dem Wagen auch wieder nach Hause und das dann wieder ohne Kennzeichen? Vor allem gilt die EVB Nummer mit den alten Kennzeichen (meines Wissens) nur auf dem Weg hin zum StvAmt (direkter Weg) nicht aber zurück! Denn zurück sollte der Wagen ja angemeldet sein...

Also mir wäre das zu riskant...im Grunde (nicht falsch verstehen) ist es ja Dein Problem, wie Du den Wagen zur Zulassung bekommst. Könntest ja auch mit nem Trailer dahin fahren...also Alternativen gäbe es genug
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Alt 26.03.2014, 16:22 #18
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Ansonsten Freitag 5 Tages Platten holen hinter die Scheibe und damit dahin
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Alt 26.03.2014, 16:30 #19
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Mal so nebenbei: Wenn Du Dir von Deiner Versicherung eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen geben lässt, können die die Kosten dafür mit Deiner zukünftigen Versicherung verrechnen!
Das machen die auch problemlos, dann hat dich der Spaß unterm Strich nur die Platten gekostet
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Alt 26.03.2014, 17:51 #20
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Zitat von Poldi Beitrag anzeigen
Mal so nebenbei: Wenn Du Dir von Deiner Versicherung eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen geben lässt, können die die Kosten dafür mit Deiner zukünftigen Versicherung verrechnen!
Das machen die auch problemlos, dann hat dich der Spaß unterm Strich nur die Platten gekostet
Das machen nicht mehr alle Versicherungen, meine wollte es nicht verrechnen hätte ich voll bezahlen müssen.

Hab jetzt nicht alles gelesen aber stand vor einigen Wochen vor dem gleichen Problem. Zu erwähnen ist noch das die KFZ-Zulassungsstelle bereits ein Kennzeichen zugeordnet haben muss. Dies lässt sich aber mit einer Nummernschildreservierung leicht erledigen.






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