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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| | #1 | |||
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| Golfbegeisterter |
Hi Leute,wollte mal fragen ob ich hinten an der Rückbank in der mitte einen Gurt brauche?Also wenn jemand mitfährt der in der mitte sitzt sich anschnallen muss?Habe nähmlich festgestellt das ich in der mitte keinen Gurt habe Auto:Golf3 Bj 94,3 Türer,1,4 er Maschine mfg | |||
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| | #2 | |||
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| Golftreffenplaner |
Hast du schonmal gehört das man unangeschnallt autofahren darf? Nein? Klar muß sich jeder anschnallen, blöde frage wenn du keinen hast können auch keine 5 leute mitfahren, aber normal ist der da dran. | |||
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| | #3 | |||
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| Golf-Tieferleger |
Hö??? Wieso ist denn bei dir keiner drinnen?? Schau mal in deinen Fahrzeugschein/Brief dort steht wie viele Sitzplätze du haben solltest.... | |||
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| | #4 | |||
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| Show&Shine-Sieger |
ähhm schon mal versucht den sitz vor zu klappen und unten nachzuschauen | |||
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| | #5 | |||
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| Golfbegeisterter | Zitat:
doch wenn Taxifahrer einen Fahrgast befördern müssen sie nicht angeschnallt sein (o: sorry für die blöde Frage....was weiß ich denn...dann löscht den thread | |||
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| | #6 | |||
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| Forenbibel |
Laut Gesetz dürfen doch nur so viele Leute in einem Fahrzeug mitgenommen werden wie Sicherheitsgurte (nicht Sitzplätze!) vorhanden sind, und im Fahrzeugbrief eingetragen sind? | |||
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| | #7 | |||
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| Hauptsache Oben Ohne |
war dein auto mal ein taxigolf? glaub ich kaum. ich hab zb hinten in der mitte keinen gurt da cabrio ja sowieso 4sitzer ist.. aber ich hab auch die schnallenfassung unter die rückbank verlegt da ich sie einfach nicht brauch. wenn mal jemand mitfahrn will rückbank in die höhe klappen und rausziehen. so is das | |||
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| | #8 | |||
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| Golfumbauinteressierter |
moin. also bei uns zuhause war mal ein unfall mit 7 personen in einem fahrzeug, passat oder sowas, auf jeden fall mehr leute drin als plätze und gurte. aussage von nem polizeisprecher war dann: es ist absolut legal so viele leute wie man will im auto mitzunehmen, nur müßen halt die gurte die da sind genutzt werden, das is pflicht, die anderen müßen halt gucken was sie machen. kommt mir zwar auch irgendwie komisch vor, aber wenns ein polizeisprecher sagt wirds wohl stimmen schätz ich mfg | |||
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| | #9 | |||
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| Golfumbaufertigsteller | Zitat:
Deine Aussage ist korrekt. Ich habe mit einem Polizisten gesprochen und nachgefragt (Vater einer Freundin).. Es dürfen mehr Personen mitfahren, als Gurte vorhanden sind. Es gibt nur 2 Einschränkungen. Die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und die Rundumsicht darf nicht eingeschränkt sein.. Wobei sich 2teres eigentlich in dem Fall dann eh gleich erledigt, oder?! Soll aber wirklich legal sein! | |||
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| | #10 | |||
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| Hall of Fame |
also ihr verzapt einen der größten schwachsinne die ich je gehört habt, man muß sich anschnallen sonst kostet es glaub 60€ wenn man keine gurte im auto hat darf man auch nicht fahren, daher darf man auch keine 7 leute im auto mitnehmen wenn nur 5 gurte vorhanden sind Auzug Ausm Gesetz 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen. (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht. (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist. (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. | |||
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| | #11 | |||
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| Golfumbaufertigsteller | Zitat:
Das würde er mit Sicherheit net machen, wenn es Blödsinn wäre, oder? | |||
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| | #12 | |||
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| Hall of Fame |
das will ich sehen mit unterschrift dienstnummer und sonnstige dokumente mein letzter beitrag ist ediert schau nach im gesetztestext | |||
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| | #13 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
Dann lese mal den Satz nach dem Fettgedruckten.. Es dürfen auch mehr Leute mitgenommen werden, als Gurte vorhanden sind, sofern Sitzplätze vorhanden sind! Ich werde mich drum kümmern und es dir schriftlich holen.. Oder Frage mal einfach bei deiner örtlichen Polizei nach! | |||
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| | #14 | |||
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| Hall of Fame |
dir muß man auch alles mit einem brett in den kopf hauen Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind les das nochmal durch denke nochmal drüber nach, les den paragraph 1 nochmal durch schau nach den AUSNAHMEN WO MAN SICH NICHT ANSCHNALLEN MUß und antworte erst dann wieder | |||
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| | #15 | |||
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| Golfbegeisterter |
Also war meine Frage doch nich so dumm,wenn ja hier so heiß diskutiert wird.. | |||
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