Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 28.07.2013, 13:12 #1
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hi leute,
bin grade am überlegen welche elektrischen anlagen ich an meinem Nissan raushauen kann. hab schon zu einigen sachen gegooglet, aber wie immer gibts hier oftmals unstimmigkeiten von verschiedenen leuten, deshalb frag ich hier mal nach und erhoffe eindeutige antworten:

Frage 1:
ist eine 3. Bremsleuchte pflicht? wenn ja, ab welchem datum?

Frage 2:
muss man eine kofferraumbeleuchtung haben?

Frage 3:
mein nissan hatte die blinker in der stoßstange ursprünglich vorne dran, diese wurden aber nach oben ins standlicht eingebaut, welches auch zur seite leuchtet (also nach vorne und zur seite). kann ich die seitenblinker einfach so raushauen?

Frage 4:
ist es legal seine gesamte airbag-anlage auszubauen? wenn ja: was muss erfüllt sein bzw. ab welchem datum ist es pflicht?

bitte keine fragen stellen wie z.b. "wieso willst du das machen?" und bitte auch keine moralpredigen halten, ich suche nur konkrete antworten
danke schonmal


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Alt 28.07.2013, 13:18 #2
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Zitat:
Zitat von BuzzDee Beitrag anzeigen
ist eine 3. Bremsleuchte pflicht? wenn ja, ab welchem datum?
Angabe ohne Gewähr: ab MOPF 95

Zitat:
Zitat von BuzzDee Beitrag anzeigen
muss man eine kofferraumbeleuchtung haben?
Nein.

Zitat:
Zitat von BuzzDee Beitrag anzeigen
mein nissan hatte die blinker in der stoßstange ursprünglich vorne dran, diese wurden aber nach oben ins standlicht eingebaut, welches auch zur seite leuchtet (also nach vorne und zur seite). kann ich die seitenblinker einfach so raushauen?
Manko: Ich glaube kaum das die Scheinwerfer das Prüfzeichen für Blinker besitzen. Ausserdem ist jede Änderung an der Beleuchtungseinirchtung nicht statthaft und die ABE erlischt.

Abstrahlwinkel mag stimmen, aber safe ist die Lösung nicht.

Zitat:
Zitat von BuzzDee Beitrag anzeigen
ist es legal seine gesamte airbag-anlage auszubauen? wenn ja: was muss erfüllt sein bzw. ab welchem datum ist es pflicht?
Es gab die Möglichkeit, Rückrüstkits zu nutzen. Dies aber nur in Verbindung mit dem Airbagsystem.

Wenn wir vom Golf 3 reden:

Ab MOPD 95 wurde aus der KBA eine EU Zulassung. Vor 95 wurde der Golf3 gemäß KBA nicht Serie mit Airbag gebaut. Hier kann das gesamte System entfernt werden ( Stg, Kabelbaum etc ). Ab 95 über die EU Zulassung nicht mehr möglich. Rückrüstkits ( zugelassene Widerstände für die Airbagstecker ) sind auch nicht mehr zulässig.
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Alt 28.07.2013, 13:29 #3
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alles klar.
ich hab halt zu der 3. bremsleuchte schon jahresdaten von 1994 bis hin zu 2000 gelesen und war recht schnell verwirrt was denn nun stimmt. da die angabe aber ohne gewähr ist, bin ich jetzt zu dem immernoch etwas unschlüssig.

also vom golf 3 reden wir gerade nicht, die rede ist von einem Nissan 200SX vom Baujahr 1999. deshalb wird wohl auch die 3. bremsleuchte pflicht sein.

aber ist es irgendwie möglich, den airbag legal auszubauen, wenn man z.b. andere sicherheitsmaßnahmen wie z.b. sportsitz + sport-gurte (wie viele punkte weiß ich nicht) + überrollkäfig installiert?

Geändert von BuzzDee (28.07.2013 um 13:39 Uhr)
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Alt 28.07.2013, 13:36 #4
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zu der dritten bremsleuchte
mein vari ist bj 97 und hat keine
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Alt 28.07.2013, 13:41 #5
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Die 3. wurde aber irgendwann Pflicht, wann genau weiss ich jedoch nicht.
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Alt 28.07.2013, 13:42 #6
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naja, mal schauen. vielleicht fahr ich nächste woche mal damit zum TÜV und frag direkt dort nach, so dass ich ihm auch alles zeigen kann und der prüfer es live sieht.
danke schonmal für die antworten

ich merke, zum thema 3. bremsleuchte gibts echt gerne unschlüssigkeiten^^ also mein Golf ist BJ '97 und ich hab beim heckklappenwechsel leider das kabel der 3. bremsleuchte durchschneiden müssen. ob's legal ist weiß ich selber net mal, aber bisher hats niemanden gestört, von daher ist's mir erstmal egal
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Alt 28.07.2013, 13:48 #7
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Zitat:
Alle Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung müssen eine dritte Bremsleuchte haben und spätestens zum 1.1.1998 musste jedes Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung haben, damit es zum Straßenverkehr zugelassen werden konnte.
...................
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Alt 28.07.2013, 13:59 #8
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na das is doch mal eindeutig
danke Carlo
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Alt 28.07.2013, 18:14 #9
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Wenns hart auf hart kommt musst halt eine Einzelabnahme machen lassen wegen dem Airbag. TÜV Leute dürfen bis zu einer gewissen Grenze selber entscheiden was sie eintragen und was nicht.
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Alt 28.07.2013, 18:41 #10
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Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
TÜV Leute dürfen bis zu einer gewissen Grenze selber entscheiden was sie eintragen und was nicht.
Sagt wer?
..........




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Alt 28.07.2013, 19:17 #11
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Jemand der in dem Fall keine Ahnung hat was er da schreibt.

Edit:

zu 1: Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.

Geändert von Peter[OG] (28.07.2013 um 19:22 Uhr)
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Alt 29.07.2013, 10:55 #12
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naja gut, in der JDM-szene gibts da so nen bekannten "sehr flexiblen" TÜV-prüfer, der einem eigentlich fast alles einträgt, wo sich die ganzen anderen prüfer total quer stellen würden. aber ich würd's halt trotzdem sehr gerne auf nen richtig legalen weg.

also bleibt Airbag und 3. Bremsleuchte drin, heckscheibenheizung kommt raus und wegen den blinkern muss ich mal direkt beim TÜV nachfragen. ein paar orange birnen wären bis dahin aber nicht schlecht. blinkt zur zeit noch schön weiß^^

achja, hier gleich mal noch ne frage: weiß jemand wo ich rote glühbirnen her bekomme? sind normale eindraht-birnen mit 12V und 21W.
wenn sich aber in keinem laden was finden lässt, muss ich es halt doch online bestellen und den versand bezahlen


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