TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 10.06.2013, 23:28 #1
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Standard Mängelkarte

Hey, heut hat es mich mal erwischt.

War auf einem Industriegebiet mit paar Leuten am reden und am grillen etc.
Mein Auto stand.

Polizei kam vorbei und wollte wissen wem das Auto gehört. War natürlich meins.


Fahrwerk, Reifen und Felgen nicht eingetragen.

OK Fahrwerk war schonmal mit anderen Reifen eingetragen und ich kam auf die gleiche Höhe wie bei den anderen Felgen.

Felgen sind 9x16 Et 15 mit 215/35/R16 Reifen.

Hab nun ein Kontrollbereicht bekommen mit dem Vermerk Rad-Reifen Kombination nicht zugelassen 215/35/R16. Hab denen gesagt, dass ich nächste Woche einen Termin zum eintragen habe, war denen jedoch egal. Naja, ist es ja auch.

Glaube die Felgen sind gar nicht aufgefallen.

Fahrzeughalter und Fahrer bekommen nun einen 1Punkt und jeweils 50€ laut seiner Aussage.

So nun zur meiner Frage:
Dürfen die ein Auto einfach kontrollieren, wenn es nicht bewegt wird und sich im Parkzustand befindet?


Das Foto zeigt die Parkfläche, ich parkte aber vor der Erhöhung zur Fahrtrichtung, störte auch damals nie einen. Ich sollte dann sogar das Auto noch umparken und das Auto hinter mir nicht. Der hinter mir durfte weiter stehen bleiben -.-

Haubenbra sollte auch eingetragen werden, bzw. ne Abe sollte ich dafür haben... aber das hat er wohl vergessen aufzuschreiben. Des Weiteren wurde mir auch unterstellt das ich dort Rennen fahren würde, weil das bei den "Tuner" da ja dort beliebt ist usw.

Hab ich wohl Chance beim Rechtsschutz?
Habe ca. 10 Zeugen vor Ort gehabt.

Darf ich nun mit der Karte weiter fahren? Habe bis zum 20.06 Zeit die Eintragungen vorzuzeigen. Er meinte ich dürfte nur noch nach Hause fahren und zum TÜV. Mein Glück wäre, dass ich kein Sportlenkrad drin gehabt hätte, da sonst der Wagen stillgelegt werden würde, aber so hab ich nun keine Betriebserlaubnis mehr!?


Danke erstmal fürs durchlesen.
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Geändert von GT_Variant (16.07.2013 um 16:10 Uhr)
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Alt 10.06.2013, 23:35 #2
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Naja, BE ist erloschen da die Felgen mit Reifen und Fahrwerk nicht geprüft und abgenommen sind.
Weiterfahren ist somit untersagt. In wie weit du da rechlich vorgehen kannst keine Ahnung!
Aber denke der Aufwand lohnt nicht.
Fahre auch seit 2 Wochen mit nicht abgenommenen Federn und Reifen herum...fahre auch nur die nötigsten wege!
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Alt 10.06.2013, 23:36 #3
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Eine Mängelkarte einem Fahrzeug geben, was steht, dürfen die normalerweise net. Hättest ja auch sagen können, dass die Reifen zur Zierde drauf sind und du die nicht bewegst :O
Da können/dürfen die eigentlich nichts sagen. Aber anscheinend hast du da Polizisten erwischt die was gegen "Tuner" haben.

Beste Beispiel dafür war mal mein Bruder, der hatte Scheinwerfer die ausenrum blau waren. Die Polizisten haben das gesehen und beobachtet, als mein Bruder dann gerad losfahren wollte, haben sie den gleich angehalten und er hat ne Mängelkarte bekommen.
Als er stand konnten die nichts tun.

Grüße
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Alt 10.06.2013, 23:40 #4
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Hab denen ja gesagt das ich stehe und parke und die das gar nicht dann dürfen.. Ja irgendwie sind sie ja hier hingefahren... Ich meinte nur darauf, aber der Wagen steht doch und die dürfen es nicht, er war der Überzeugung er dürfte es...

Machte auch einfach meine Fahrertür auf ohne zu fragen etc.

Ja gegen Tuner hatte er aufjedenfall was, das komische ist ja da ich noch später nach Hause fahren durfte... Haette ich nen Sportlenkrad drin dann wäre er stillgelegt worden o0

Geändert von GT_Variant (11.06.2013 um 00:17 Uhr)
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Alt 10.06.2013, 23:50 #5
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Die Spinner (Polizei) können dir doch NIX wenn das Auto steht!

Deswegen...NEIN!!!!!!!! Sie können dir NIX!

Ich würde gegen angehen..

Geändert von flo024 (10.06.2013 um 23:52 Uhr)
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Alt 11.06.2013, 00:09 #6
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Zitat:
Zitat von flo024 Beitrag anzeigen
Die Spinner (Polizei) können dir doch NIX wenn das Auto steht!

Deswegen...NEIN!!!!!!!! Sie können dir NIX!

Ich würde gegen angehen..
Hier ist ja wieder gefährliches Halbwissen unterwegs ^^

auf öffentlichen Verkehrsgrund ist die StVZO einzuhalten, egal ob das Fahrzeug steht oder fährt!

Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
OK Fahrwerk war schonmal mit anderen Reifen eingetragen und ich kam auf die gleiche Höhe wie bei den anderen Felgen.
Das solltest Du Dir wohl selbst beantworten können, dass dies dennoch als nicht eingetragen gilt.
w1cht ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu w1cht für den nützlichen Beitrag:
chris rock (11.06.2013), Golf4-2.0 (26.11.2013), max (16.07.2013), nordlicht (11.06.2013)
Alt 11.06.2013, 00:15 #7
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Zitat:
Zitat von w1cht Beitrag anzeigen
Hier ist ja wieder gefährliches Halbwissen unterwegs ^^

auf öffentlichen Verkehrsgrund ist die StVZO einzuhalten, egal ob das Fahrzeug steht oder fährt!



Hier solltest Du Dir wohl selbst beantworten können, dass dies dennoch als nicht eingetragen gilt.
Ja gut, er hatte ja eher dann die Rad Reifen Kombination bemängelt.
Fand es halt sehr merkwürdig das er das parkende Fahrzeug kontrollieren wollte und nur mich ermahnt hatte auch beim parken etc. und bzw. uns allen dort unterstellt hat das wir immer Rennen fahren würden, da wir ja "Tuner" wären -.-

Naja, ok.

Muss das Auto nun komplett stehen bleiben bis zum TÜV-Termin oder wie schaust aus mit dem Kontrollbericht? Darf man nun fahren bis zum Ende der Frist?

Danke schonmal für eure Antworten. Werde morgen einfach mal bei meinem Anwalt anrufen und schauen was er dazu sagt.

Geändert von GT_Variant (11.06.2013 um 00:18 Uhr)
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Alt 11.06.2013, 00:31 #8
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
...aber so hab ich nun keine Betriebserlaubnis mehr!
Die hattest du ab dem Zeitpunkt nicht mehr als du die Sachen ohne Abnahme bzw. Eintragung verbaut hast, aber ich gehe mal davon aus das dir das auch schon vor der Kontrolle bekannt war. Oder etwa nicht ?
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Alt 11.06.2013, 00:32 #9
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Nein Du darft so nicht mehr fahren, denn die Betriebserlaubnis ist erloschen!!
Ein Fahrzeug das sich im öffentlichem Verkehrsraum auf hält muss der STVO entsprechen, es sei den es steht auf einem Privatgelände.
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Alt 11.06.2013, 00:43 #10
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Die hattest du ab dem Zeitpunkt nicht mehr als du die Sachen ohne Abnahme bzw. Eintragung verbaut hast, aber ich gehe mal davon aus das dir das auch schon vor der Kontrolle bekannt war. Oder etwa nicht ?
Naja so halb. Dachte bekomme nur nen kleines Bußgeld...und tuev termin habe ich halt naechste woche dienstag. Naja bleibt das auto eben stehen... hab ich pech gehabt.




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Alt 11.06.2013, 00:56 #11
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Pech hättest du bei z.B. einem Unfall (mit Blechschaden) gehabt wenn deine Versicherung dann das bis zu 100 fache vom jetzt zu zahlenden läppischen Bußgeld zurückfordert hätte weil du ein Auto ohne Betriebserlaubniss und damit auch ohne Versicherungsschutz im Strassenverkehr bewegt hast.

Wenn dabei noch eine Person zu Schaden gekommen wäre dann... ... ... gute Nacht !

Edit: Aber scheinbar wollen oder können es einige nicht kapieren. Bis es zu spät ist...

Geändert von Peter[OG] (11.06.2013 um 00:59 Uhr)
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Alt 11.06.2013, 08:10 #12
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Wenn ich das immer lese :
Die Bullen dürfen dies und das nicht.
bla bla bla, so kan das doch nicht sein, was kann ich nun machen ? Wie komm ich da raus ? usw.

Jeder weis doch das man keine Teile am Fahrzeug verbauen darf ohne ABE, sonst müssen diese schnellstens eingetragen werden.

Schnellstens sind nicht 2 Wochen.
Wenn Du sagen wir mal am Fr. 14.06 nen Termin beim TÜV hast und das von Dir 30km weg sind und deine Freundin in dem Ort wohnt, sagt keiner was wenn Du die Räder Do.13.06 aufsteckst und dann abends zu Ihr fährst.

Du solltest lieber froh sein, das die Cops Dich überprüft haben und es so nur einen Schuß VOR den Bug gab.
Wäre was passiert, wär das Schiff evtl. untergegangen und im schlimmsten Fall hättest Du bis ans Lebensende Schulden und würdest Dir niewieder nur ein Teil fürs Auto kaufen können.
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Alt 11.06.2013, 08:39 #13
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Hätte, hätte hätte...

Bin mit dem Auto kaum gefahren. Bin ledeglich gestern mal 1-2km gefahren. Habt ja Recht das etwas passieren kann, ist aber zum Glück nicht.

Fand es halt nur merkwürdig das ruhender Verkehr kontrolliert werden darf. Dann durfte ich ja z.B. krass genommen vor der Haustür kontrolliert werden, wenn das Auto abgestellt ist und das war meine Frage und nicht was hätte bei einem Unfall alles passieren können.
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Alt 11.06.2013, 09:00 #14
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
1- Fand es halt nur merkwürdig das ruhender Verkehr kontrolliert werden darf.
2- Dann durfte ich ja z.B. krass genommen vor der Haustür kontrolliert werden, wenn das Auto abgestellt ist und das war meine Frage
1- na das wurde doch bereits ca. 30 Minuten nach Eröffnung des Postings beantwortet
Zitat:
Zitat von w1cht Beitrag anzeigen
auf öffentlichen Verkehrsgrund ist die StVZO einzuhalten, egal ob das Fahrzeug steht oder fährt!
2- oh ja krass ^^
wie gesagt wurde bereits beantwortet


Mag sein das es früher so war, oder das mal so war das man nur belangt werden konnte wenn die Motorhaube noch warm war.
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Alt 11.06.2013, 09:04 #15
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Solange sich der Wagen vor deiner Haustür auf öffentlichem Boden befindet dürftest du auch da kontrolliert werden. Ich hab mal tagsüber ganz normal auf einem Marktkauf-Parkplatz gestanden und als ich wiederkam war ein Zettel dran wegen abgelaufenen TÜV. Ist eben öffentlicher Verkehrsraum. Ich darf ja auch ein abgemeldetes Auto nicht auf öffentlichem Boden abstellen.
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Alt 11.06.2013, 09:07 #16
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
Hätte, hätte hätte...

Bin mit dem Auto kaum gefahren. Bin ledeglich gestern mal 1-2km gefahren. Habt ja Recht das etwas passieren kann, ist aber zum Glück nicht.

Fand es halt nur merkwürdig das ruhender Verkehr kontrolliert werden darf. Dann durfte ich ja z.B. krass genommen vor der Haustür kontrolliert werden, wenn das Auto abgestellt ist und das war meine Frage und nicht was hätte bei einem Unfall alles passieren können.
Solange dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehrsraum bewegt, abgestellt und geparkt wird, darf die Polizei kontrollieren. D. h. auch, wenn es vor dem Haus auf der Straße oder in einer Parkbucht steht.

Nicht aber, wenn dein Fahrzeug in der privaten Einfahrt oder einem, meinetwegen durch eine Schranke abgesonderten, privaten Parkplatz steht.

Folglich könnten sie es auch amtlich still legen, wenn z. B. die HU-Plakette deutlich abgelaufen ist oder abschleppen lassen, wenn du es ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abstellst.
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Alt 11.06.2013, 09:14 #17
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
1- na das wurde doch bereits ca. 30 Minuten nach Eröffnung des Postings beantwortet


2- oh ja krass ^^
wie gesagt wurde bereits beantwortet


Mag sein das es früher so war, oder das mal so war das man nur belangt werden konnte wenn die Motorhaube noch warm war.
Ja, darauf habe ich doch nicht mehr weiter gefragt. nur das ich es merkwürdig finde.
Und halt nur gefragt, ob ich nun weiterefahren darf bis zur Frist. Aber das hat sich ja nun erledigt.

Geändert von GT_Variant (11.06.2013 um 09:16 Uhr)
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Alt 11.06.2013, 12:03 #18
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Zitat:
Zitat von VWOPA Beitrag anzeigen
es sei den es steht auf einem Privatgelände.
Dieses Gelände muss dann aber eine Zufahtsbeschränkung haben, also eingezäumt mit Tor oder Schranke, erst dann dürfen dort Fahrzeuge ohne Strassenzulassung fahren.
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Alt 11.06.2013, 13:01 #19
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Na ja nciht so ganz, auf privatem Grund kann man natürlich ohne Zulassung rumfahren, erlaubt ist das schon, der andere Punkt ist die Versicherung, ohne Absperrung kann theoretisch jeder auf das Grundstück und verletzt werden, dann wird die Versicherung etwas sagen, bzw. die Zahlung evtl. verweitgern wenn etwas passiert ist.
Auf öffentlichem Verkehrsraum gilt die StvZo und der Wagen muß Tüv haben. Egal ob der Wagen nun steht oder fährt (sonst könnten ja Wracks auch am Straßenrand verwittern...).
Übrigens waren die Schergen des Königs noch rel. nett zu dir (GT_Vari) sie hätten auch in die vollen greifen können, die die Plakette abkratzen können, die Kennzeichen einziehen und dich abschleppen lassen können und das alles auf deine Kosten, immerhin hatte dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis und damit keine gültige Zulasung. Wäre krass gewesen, aber durchaus möglich, gerade auch mit dem Hinweis "Verdacht auf Illegale Rennen". Denk mal drüber nach...

In deinem Gutachten dürfte auch so in etwa der Satz stehen "... ist unverzüglich dem Tüv vorzuführen" - heißt übersetzt ohne schuldhaftes Zögern, also sofort und ohne Umwege nach dem Einbau zum Gutachter.
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Alt 11.06.2013, 13:29 #20
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Die Polizei selbst darf keine Plaketten abkratzen. Sie hätten ihn abschleppen lassen, zu einem Prüfer bringen und der hätte stilllegen können aber nicht die Polizei von sich aus.






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