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Alt 09.12.2006, 07:24 #1
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Mal eure Meinung... Hab mir vor ca 2 Monaten meinen Us Golf Gti gekauft von einen Händler, Nu ist höchstwahrscheinlich das Differenzial kaputt -> Er lässt sich kuppeln und schalten wird aber kein Kraft mehr auf die Antriebe übertragen macht nur noch ein Schleifgeräusch Nu hab ich den Herrn mal endlich Telefonisch erwischt und ihm gesagt das er kaputt ist und er ihn repariert oder zurücknehmen soll. Das will er aber nicht er übernimmt keine Garantie so seine Aussage. Nach nicht mal 2 Monaten ist das ja wohl ein unding oder?? Bei Privat ist klar aber er ist Händler. Was würdet Ihr tun???


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Alt 09.12.2006, 07:34 #2
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laut gesetz muss er 1 jahr gewährleistung, gebrauchtwagengarantie geben,

gehe zu einen anwalt, der klährt das.
sonnst bekommst du nicht dein recht.

viele händler wollen sich aus solchen verträgen rauswinden in dem sie reinschreiben, nur auf motor und so, das aber nicht rechtens ist,

mfg
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Alt 09.12.2006, 09:47 #3
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Du hast min. 1 Jahr Gewährleistung was aber auch keine Garantie ist. Gewährleistung zählt meines erachtens nicht für verschleißteile. Bei der Garantie muß man jedoch aufpassen auf was die gegeben wird, bei Staubsauger sieht man oft das man 3 Jahre Garantie bekommt... ganz klein nebendrann steht dann nur auf den Motor. Für was Garantiert wird ist nicht festgelegt da es eine reine Freiwillige sache des Händlers oder Produzenten ist.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muß der Händler nachweisen das der Deffekt nach dem Kauf entstanden ist. Was eigentlich ziemlich schwer ist.

Danach mußt du beweisen das der Defekt vor dem Kauf schon war.

Den ersten schritt den du machst ist ihn SCHRIFTLICH auf den Defekt hinweisen am besten per Einschreiben.

dies machst du 2 mal und dann gehst du zum Anwalt
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Alt 09.12.2006, 10:27 #4
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Hallo.
Ich habe einen ähnlichen Fall mit inem Händler erlebt,mit dem Unterschied, das ich eine 3/4-DinA4 Seite volle Mängelliste habe, zudem der Wagen offensichtlich ein Unfallfahrzeug ist. Mir hat mein Anwalt gesagt, ich solle (in meinem Fall) zu einer unabhängigen Werkstatt und den Wagen checken lassen.
Desweiteren muss der Händler DIR erstmal beweisen, das der Schaden bei Verkauf noch nicht gewesen ist, was wohl ziemlich schwiereig sein wird, das heisst du hast 1/2 Jahr Gewährleistung, macht er das nicht, ist der Kaufvertrag anfechtbar. Ihr könnt euch auch einigen, das er dir beim Kaufvertrag finanziell entgegenkommt, macht er das nicht, ist der Kaufvertrag anfechtbar.
Ich würde den Wagen an deiner Stelle auch checken lassen. Sollte dabei dann etwas gefunden werden, was auf versteckte Mängel hindeutet, spricvh was beim Kaufvertrag nicht berücksichtigt wurde, also was er dir verschwiegen hat, ist der Kaufvertrag anfechtbar. In allen Fällen hast du 2 jahre ab Kaufdatum Zeit(über die Gewährleistung hinaus), um versteckte mängel anzuzeigen
Ich würde auf jeden Fall rechtzeigig mit einem Anwalt sprechen. In wiefern du dendnn einsetzt, muss man dann sehen, wie der Händler sich verhält.
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Alt 09.12.2006, 10:51 #5
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jo, Hast du rechtsschutz ? naja sagen wir mal so du gewinnst eh wegen dem 1 jahr,

also fahre nochmal zu deinem händler hin am besten mit gesetzestext und wenn er dann nichts macht dann fahre direkt zum anwalt.

es sei denn du hast ihn dann doch prívat gekauft, bzw. als unfall oder schlachtfahrzeug
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Alt 09.12.2006, 13:26 #6
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Hallo erst mal versuch dem guten mann mal mit dem rechtsanwalt zu drohen wenn du eine rechtsschutz versicherung hast . dann kann er dir bestimmt helfen ! weil manche teile von denn us modelen etwas anderst gebaut sind nd dann wird es richtig teuer mfg us golf 3
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Alt 09.12.2006, 18:52 #7
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Na werd mich mal kundig machen beim Anwalt halt... Kann ja nun wirklich nicht sein das er nicht mal 2 monate hält.
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Alt 09.12.2006, 19:23 #8
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auf jeden fall immer SCHRIFTLICH an mahnen

du mußt ihn aufjedenfall zwei versuche geben die mängel zu beseitigen....

dan hat er die wahl einen ersatz an zu bieten ob in form von geld oder ein gleichwertiges auto...

dann kann er den kaufvertrag rückgängigmachen
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Alt 09.12.2006, 19:38 #9
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Also GP-Wu ist nix hinzuzufügen.... ...genauso funktioniert es. Alles andere führt zu Hinhaltetaktik um die ersten 6Monate verstreichen zu lassen!!!
Wenn Geldverdienen sooo einfach wäre, warum gehe ich dann noch knüppeln???

Tschö
Malte
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Alt 10.12.2006, 00:01 #10
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...stimmt....verkäufer versuchen immer den problemen irgendwie aus dem weg zu gehen. ich würd auch erst was schwarz auf weisses zu dem herren hinschicken, per einschreiben oder so. und dann mal sehen...lass aber nicht zu viel zeit verstreichen.

gruss dirk




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Alt 10.12.2006, 08:32 #11
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nach 2 wochen kannst du die nächste mahnung schreiben
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Alt 10.12.2006, 10:59 #12
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Mach es wie es GP-WU sagt das ist das richtige du musst immer erst schriftlich und dann kannst du vor gericht wenn es nicht anders geht.
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Alt 10.12.2006, 16:27 #13
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Danke erstmal für eure antworten!!! Werd dann Morgen mal die erste Mahnung per einschreiben an den Herrn verschicken.
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Alt 11.12.2006, 11:24 #14
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So hab vorhin das einschreiben losgeschickt. Hier mal der Text bin mal gespannt ob er reagiert...

Mahnung


Sehr geehrter Prinzi Autohandel



Wie schon ich Ihnen schon Telefonisch mitteilte ist mein von Ihnen erstandenes Fahrzeug vom Typ Golf III Mexico mit der Idntnr.: "bla bla" am 01.12.2006 kaputt gegangen. Ich habe daraufhin das Fahrzeug am 04.12.2006 Stillgelegt. Das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden – verdacht Ausgleichgetriebe (Laut Werkstatt). Ich habe das Fahrzeug am 3.10.2006 bei Ihnen erstanden und am 10.10.2006 angemeldet und ab diesen Zeitpunkt benutzt. Der Schaden ist also nach nicht einmal 2 Monaten aufgetreten. Der Schaden wurde Definitiv nicht von meiner Person verursacht und muss also schon vorher bestanden haben. Wie ich mich rechtlich erkundigt habe, haben sie als Händler mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu leisten. Also vordere ich sie auf den Schaden auf Ihre Kosten zu beheben oder das Fahrzeug zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufbetrages. Setzen sie sich deshalb Schriftlich oder Telefonisch mit mir in Verbindung welche der beiden Option sie erfüllen.





Mit freundlichen Grüßen
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Alt 11.12.2006, 11:37 #15
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hättest vorher mal durch die word rechtschreibprüfung laufen lassen sollen.

zum inhalt. laut adac (grad mal angerufen) zählt das getriebe in die gewährleistung und er muss instandsetzen/zurücknehmen.
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Alt 11.12.2006, 14:58 #16
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Word hat Garnichts falsch Angezeigt... Aber man versaut sich eh das Geschreibe wenn man nur noch im I-net rum tippt... Hat ja den netten Herrn ja schon am Telefon der meinte auf sowas und nach so langer Zeit gibt er keine Garantie... Dieses A.......
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Alt 11.12.2006, 15:40 #17
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Ab zum Anwalt damit und fertig
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Alt 11.12.2006, 15:44 #18
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@USGolf Das ist doch schonmal nicht schlecht.. Hättest noch ne direkte Fristsetzung mit reinnehmen können/müssen.
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Alt 11.12.2006, 17:48 #19
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Mensch mit der Frist hast Du Recht... Na wenn er sich nicht meldet kommt die Frist in die 2 Mahnung...
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Alt 11.12.2006, 18:03 #20
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Hast du per einschreiben geschickt....

was noch besser ist, selber hinbringen und per unetrschrift bestätigen lassen

ich glaub die frist ist mindestens 10 tage zum reagieren.

du Hättest auch so schreiben können.

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto das ich bei ihnen erworben habe hat ein deffekt. Wie Sie wissen stehen mir Gesetzlich Mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies Ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislast umkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es Offensichtlich das die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden Waren.

Ich Mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....



Man sollte vermeiden die Deffekte nicht so genau zu beschreiben.... bevor man kein amtliches annerkantes gutachten besitzt, wenn du es schon hast, eine kopie mitschicken






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