Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 21.11.2012, 19:09 #1
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Standard Standlichter FK Angel eyes auf LED erlaubt

Habe gerade bei ebay FK angel eyes Klarglas gefunden "Klarglas Scheinwerfer Angel Eyes VW Vento Blinker LED" Artikelnummer: 230438954690

die sind mit LED, also jetzt doch wd erlaubt ? oder habe ich was verpasst, ich habs zwar die vento front nicht dran, aber sonst kann ich doch auch umbauen auf LED Standlicht ringe, war ja meines wissens nach verboten?


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Alt 21.11.2012, 19:32 #2
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Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
aber sonst kann ich doch auch umbauen auf LED Standlicht ringe
Regliche Veränderung der Beleuchtungsanlage führt erlischen der Betriebserlaubnis sagte unser Prüfer mal.

LED ist aber auch nicht gleich LED, ergo bedeutet das :
Du darfst nicht einfach irgendwelche LED in die Scheinwerfer fummeln.
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Alt 21.11.2012, 19:34 #3
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Wenn die Scheinwerfer mit den LED's abgenommen wurden usw. sind die erlaubt, aber ein nachrägliches einbauen von LED's ist nicht erlaubt, erstmal weil die Leuchten keine ZUlassung für den Strassenverkehr haben und weil man an den Scheinwerfern nix verändern darf.
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Alt 22.11.2012, 07:36 #4
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Ist klar wir dürfen nicht nachrüsten aber die audis dürfen jeden blenden mit den dayline oder die neue mercedes mit den lichter. Find ich ne frechheit.
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Alt 22.11.2012, 07:53 #5
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Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
Ist klar wir dürfen nicht nachrüsten aber die audis dürfen jeden blenden mit den dayline oder die neue mercedes mit den lichter. Find ich ne frechheit.
Das wird am Xenon liegen.

Du darfst oben beschriebenes aber auch am deinemn Golf haben.

Bau alles so um und fahr damit zur Abnahme, ein lichttechnisches Gutachten kostet ca.15000€+.
Dann darfste das auch alles and deinem Auto haben.

Nur weil das für deine ollen FK Scheinwerfer nicht erlaubt ist, gleich solch Geschütze aufzufahren,naja ich sag nix dazu.

Das was in den Werken oder bei den Herstellern zusammengeschutert wird, das ist geprüft und abgenommen.
Du kannst doch nicht ernsthaft denken weil ein Hersteller Scheinwerfer mit LED Lichtringen verbaut, kannst Du da einfach LEDs reinschustertn ?
OMG

In der Beschreibung habe ich auch nirgends was von E Zeichen oder Zulassungs für den Strassenverkehr gelesen ( aber wir gehen einfach mal davon aus ), dennoch darfst Du es nicht.

Das jegliche Veränderung des Beleuchtungsanlage zum erlischen der Betriebserlaubnis vom Fahrzeug führt muss man doch nicht extra sagen,oder ?

Das beste aus der Beschreibung der Scheinwerfer ist aber :
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Martin87 (22.11.2012)
Alt 24.11.2012, 10:50 #6
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Willst du sie Umbauen oder sind die schon so ? Is ein E Prüfzeichen drauf ? Wenn ja darfst du ....
LED,s darfste nachrüssten , glaube aber da musst du bestimmte Richtlinien einhalten ... Wie beim TÜV halt ^^

LED LichtRinge ( Angel Eyes )
Kaufst du am besten direkt ,
Nachrüsten is nich , hab mir das mal angeschaut ....
Wobei , wenn du einfach nachrüstest
Und nen
E Zeichen drauf is brauchst dir eigl kein Kopf machen , die Rennleitung schaut meist nur aufs Glas und sucht das e Zeichen .... Aber alles auf eigene Gefahr , gibt's auch Cops die dein Auto auseinander nehmen.

Geändert von Feige^1 (24.11.2012 um 10:55 Uhr)
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Alt 24.11.2012, 11:07 #7
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Zitat:
Zitat von Feige^1 Beitrag anzeigen
Willst du sie Umbauen oder sind die schon so ? Is ein E Prüfzeichen drauf ? Wenn ja darfst du ....
LED,s darfste nachrüssten , glaube aber da musst du bestimmte Richtlinien einhalten ... Wie beim TÜV halt ^^

LED LichtRinge ( Angel Eyes )
Kaufst du am besten direkt ,
Nachrüsten is nich , hab mir das mal angeschaut ....
Wobei , wenn du einfach nachrüstest
Und nen
E Zeichen drauf is brauchst dir eigl kein Kopf machen , die Rennleitung schaut meist nur aufs Glas und sucht das e Zeichen .... Aber alles auf eigene Gefahr , gibt's auch Cops die dein Auto auseinander nehmen.

Uiuiui, das ist aber gefährliches Halbwissen was Du dort verbreitest.

Du schreibst zum Glück ja : Aber alles auf eigene Gefahr

Es ist aber bei weitem nicht so, das man nur weil etwas ein E-Teichen hat einfach woanders verbauen kann.

Das Bauteil hat seine Zulassung für ganz spezielle Kriterien an bestimmten Fahrzeugen erhalten.

Nehemn wir mal als Beispiel eine LED Kennzeichenbeleuchtung von einem BMW.
Die hat n E-Zeichen.
Deswegen darf man die LEDs aber noch immer nichtbei einem 3er Golf in die Scheinwerfer fummeln.

Man darf diese LED Kennzeichenbeleuchtung vom BMW auch nicht einfach in einen 3er Golf als Kennzeichenleuchte einbauen, denn Höhe usw. der Fahrzeuge sind ja verschieden, somit könnte es sein das diese dann blenden, oder ggf. die Fassungen nicht ausreichen.

Also nur weil etwas ein E-Zeichen hat darf man das nicht einfach irgendwo verbauen, die Prüfung dazu wurde an einem Fahrzeug gemacht und dafür gilt das dann auch.

Mir wäre es das nicht wert, das mir ein Cop nachts um 2Uhr links und rechts 5km kein Haus in Sicht den Wagen stilllegt oder ich bei einer HU Prüfng deswegen durchfalle.

Also entweder die Scheinwerfer mit den LED kaufen oder die eigenen lassen wie sie sind.
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Alt 24.11.2012, 13:15 #8
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Uiuiui, das ist aber gefährliches Halbwissen was Du dort verbreitest.

Du schreibst zum Glück ja : Aber alles auf eigene Gefahr

Es ist aber bei weitem nicht so, das man nur weil etwas ein E-Teichen hat einfach woanders verbauen kann.

Das Bauteil hat seine Zulassung für ganz spezielle Kriterien an bestimmten Fahrzeugen erhalten.

Nehemn wir mal als Beispiel eine LED Kennzeichenbeleuchtung von einem BMW.
Die hat n E-Zeichen.
Deswegen darf man die LEDs aber noch immer nichtbei einem 3er Golf in die Scheinwerfer fummeln.

Man darf diese LED Kennzeichenbeleuchtung vom BMW auch nicht einfach in einen 3er Golf als Kennzeichenleuchte einbauen, denn Höhe usw. der Fahrzeuge sind ja verschieden, somit könnte es sein das diese dann blenden, oder ggf. die Fassungen nicht ausreichen.

Also nur weil etwas ein E-Zeichen hat darf man das nicht einfach irgendwo verbauen, die Prüfung dazu wurde an einem Fahrzeug gemacht und dafür gilt das dann auch.

Mir wäre es das nicht wert, das mir ein Cop nachts um 2Uhr links und rechts 5km kein Haus in Sicht den Wagen stilllegt oder ich bei einer HU Prüfng deswegen durchfalle.

Also entweder die Scheinwerfer mit den LED kaufen oder die eigenen lassen wie sie sind.
Naja aber Schau mal , is schon richtig was du sagst , hatte selbst Angel eyes , die LED die die Ringe beleuchtet sind ich sag's mal böse , PissGelb , wenn du die austauschst gegen stärkere wird die kein Bulle die karre still legen , zumal ein cop dein Auto weder durchsuchen darf noch darf er irgendwo ins Fahrzeug sehen ohne Zustimmung des Besitzers , bei einer AGVK darf der cop lediglich nach deinem perso fragen und nach nicht eingetragenen Sachen schauen , wenn die AE's also eingetragen sind oder nen e Zeichen haben darf sich der cop net hinstellen und deine Birne rausdrehen um zu sehen ob's die korrekte ist.....
Das wäre nen Eingriff in die Privatsphäre das wäre wenn er es macht Laut para. 340 StGB Körperverletzung im Amt ^^ und das weiß der cop , also wird sich kein cop hinstellen und deine karre auseinander nehmen, dafür muss er nen Richter fragen und dafür brauch er einen Grund wie Zb Drogen in deiner Tasche gefunden und Verdacht auf mehr im/am Fahrzeug .... Dann, und auch erst dann bist du eine Verdächtige Person und kannst durchsucht werden .... Zeig mir einen Richter der nachts um 2 munter ist ^^ du wirst lediglich aufgefordert dein Fahrzeug bei einer Polizei stelle vorzuzeigen , bis dahin hast du die alten verbaut.

Gehst du dann zur Dienststelle und Zeigst dein Fahrzeug bzw. Scheinwerfer
Vor und die sind i.o , hast du das recht Schadensersatz zu verlangen für Zb Arbeitsausfälle , Fahrtkosten oder sonst etwas.

Jeder cop hat Vorschriften, zb.
Dienstvorschrift ist eindeutig festgehalten das General Prävention
Verboten ist.

Schau mal ins Forum und Golf 3 User oder member da hab ich heut was hochgeladen , könnte interessant sein.


Aber wie gesagt , auf eigene Gefahr ... 100% sicher sein kann man sich nie

Ps. Sorry für Fehler schreibe via iphone
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Alt 24.11.2012, 17:05 #9
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Zitat:
Zitat von Feige^1 Beitrag anzeigen
wenn du die austauschst gegen stärkere wird die kein Bulle die karre still legen , zumal ein cop dein Auto weder durchsuchen darf noch darf er irgendwo ins Fahrzeug sehen ohne Zustimmung des Besitzers , bei einer AGVK darf der cop lediglich nach deinem perso fragen und nach nicht eingetragenen Sachen schauen , wenn die AE's also eingetragen sind oder nen e Zeichen haben darf sich der cop net hinstellen und deine Birne rausdrehen um zu sehen ob's die korrekte ist.....
Das ist absoluter Schwachsinn, was du da schreibst!

Die Polizei darf 1. Eintragungen anzweifeln, 2. bei solchen Zweifeln dich zum Tüv/dekra begleiten und bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr dein Auto auch stilllegen!

Zum Thema Birne rausdrehen, nein, er darf die Birne nicht selber rausdrehen, aber er darf dich dazu veranlassen es zu tun.
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Alt 24.11.2012, 17:21 #10
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wenn die AE's also eingetragen sind oder nen e Zeichen haben darf sich der cop net hinstellen und deine Birne rausdrehen um zu sehen ob's die korrekte ist.....
Ich habe jetzt mal nicht alles was falsch wa zitiert.
Das reicht aber schon.

Es reicht völlig aus wenn ein Polizist den Verdacht hat das an der Beleuchtung was nicht stimmt.

Dann kann er Dir nämlich sagen raus damit und zwar an Ort und Stelle sonst ist die Fahrt hier beendet und der Wagen bleibt stehen und kann auf einen Trailer oder vom ADAC abgeschleppt werden.

Ein Polizist kann auch wenn es eine ABE gibt oder etwas eingetragen ist Zweifel haben und die Weiterfahrt untersagen.

Mach dich mal schlau was die dürfen und was nicht.






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