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Alt 25.10.2012, 11:51 #1
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Standard Kaufvertrag - Neu aufgebauter Motor

Mahlzeit,

da ich mir im November einen Austausch motor hole für meinen, da meiner ja schon mehr als 200tkm auf der Uhr hat, würde ich den kauf am liebsten per Kaufvertrag Detailiert festhalten.
Der Motor wird von Privat gekauft , wurde aber von einer Firma neu gemacht vor 3 Jahren (inl Rechnungen)
Im internet hab ich nur ein Motor-Kaufvertrag für Firmen gefunden.

Hat hier jemand schonmal einen Motor gekauft von PRivat und hat einen Kaufvertrag dazu benutzt ?

Grüsse


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Alt 25.10.2012, 11:55 #2
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wozu soll der Kaufvertrag bei einem privaten Verkauf nutzen?

Ich denke mal, wenn du einen anerkannten Nachweiß über den Austausch des Motors (in deinem Wagen) haben willst, musst du zum TÜV/Gutachter und dort eine schriftliche (und anerkannte!) Bestätigung zu bekommen...
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Alt 25.10.2012, 12:02 #3
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Mir geht es um die richtigkeit des Motors, das alles wie Angegeben auch gemacht wurde.
Man macht ja auch bei einem Privaten Autokauf einen Kaufvertrag, um es eben schriftlich zu haben Welche mängel es gibt, das man etwas bei bösen überraschungen auf der Hand hat..
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Alt 25.10.2012, 12:08 #4
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Der Verkäufer wird Belege darüber haben und die solltest du dir anschauen.
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Alt 25.10.2012, 12:10 #5
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ach so...ja dann bist auf die schriftlichen Daten des Austauschmotors angewiesen...
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Alt 25.10.2012, 12:17 #6
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ich finde diesen hier recht brauchbar
http://www.steffensiebert.de/photo/kauf_web.pdf
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beasty (25.10.2012)
Alt 25.10.2012, 14:45 #7
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Perfekt, sowas meinte ich
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Alt 26.10.2012, 10:37 #8
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Zitat:
Zitat von beasty Beitrag anzeigen
Der Motor wird von Privat gekauft , wurde aber von einer Firma neu gemacht vor 3 Jahren (inl Rechnungen)
Neu aufgebaut vor 3 Jahren?... Dann kannst du dir fast den Vertrag schenken, da ist jeder aus jeglicher Gewährleistung raus. Den Nachweis kann der Verkäufer auch nur anhand seiner Rechnung erbringen, garantieren kann dir auch er nicht, ob die das wirklich gemacht haben, was auf der Rechnung steht und wenn es auch noch vor 3 Jahren war... wem willst du dann ans Bein pinkeln, wenn was nicht hin haut?.. Niemanden, richtig
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Martin87 (26.10.2012)
Alt 26.10.2012, 12:42 #9
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Ich verstehe bei Privat Verkäufen immer nicht warum man sich so riesen Gedanken macht über einen Kaufvertrag. Ihr habt dort weder Garantie, Gewährleistung noch ein Rückgaberecht das Risiko liegt zu 100 % beim Käufer. Der Kaufvertrag bescheinigt nur den Wechsel von Eigentum sonst nichts.

Sollte der Motor von einem Händler verkauft werden würde ab Kaufdatum die 12 monatige Gewährleistung erneut beginnen.

Bei privat aber völlig uninteressant.
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Alt 26.10.2012, 13:00 #10
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Zitat:
Zitat von Akob22 Beitrag anzeigen
Bei privat aber völlig uninteressant.
nein...!

Wenn der Verkäufer ( privat ) zusichert, am Motor dieses und jenes gemacht zu haben und es stellt sich später heraus, das er gelogen hat, ist es arglistige Täuschung und der Käufer ( privat ) hat das Recht, den Motor wieder zurück zu geben.

Gleiches beim KFZ.

Kaufst du bei mir ein Fahrzeug und ich sage dir, alles ist tip top, ich habe Bremsen komplett neu gemacht, Kupplung, Ölwechsel mit Filter und und und ..... und du fährst los und auf der Heimreise verreckt die Kupplung und es stellt sich raus, das die Kupplungsbeläge gar nicht mehr vorhanden sind... dann guckst du weiter und machst die Trommelbremse auf und siehst, das diese im Eimer ist und überhaupt nicht neu... was machst du dann?... Denkst du dir auch.. naja privat<>privat, scheiss egal...? Nein, du kommst angeschissen und willst den Karren wieder zurück geben und dann hättest du sogar gute Chancen dazu.

Wichtig hierbei ist natürlich, das alles mögliche in einem Vertrag festgehalten wird...

Aber wenn du so blauäugig bist, verkaufe ich dir gerne was von privat an privat.




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Alt 26.10.2012, 13:05 #11
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alles richtig, aber wenn der Verkäufer des Motors direkt rein schreibt, dass er vom Zustand (nach 3 Jahren) keinen Plan hat und deswegen keine genauen Angaben machen kann und Garantie und Gewährleistung sowieso keine Rolle spielen, ist der ganze Vertrag für die Katz...
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Alt 26.10.2012, 13:09 #12
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Gut, das ist nun ne andere Baustelle. ich würde auch nicht dafür grade stehen wollen, was ne Firma vor 3 Jahren gemacht hat. Aber zumind. ist der Vertrag mit Motornummer sinnvoll bezüglich Diebesgut etc... Ich weiss, schwarzmalerei aber man weiss nie... es werden ja auch extra Unfälle mit Fremden hervorgerufen um Versicherungen zu betrügen...

Was die beiden bezüglich "Gewährleistung" abmachen ist ja dahingegen ne andere Sache.
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Alt 26.10.2012, 13:11 #13
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ja das stimmt, zur Eigentumsidentifizierung ist es eine gute Idee aber das wars auch schon...Niemand wird sich nach Jahren in die Nesseln setzen und schriftlich dokumentieren wie toll der Motor revidiert wurde...
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Alt 26.10.2012, 13:17 #14
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
nein...!

Wenn der Verkäufer ( privat ) zusichert, am Motor dieses und jenes gemacht zu haben und es stellt sich später heraus, das er gelogen hat, ist es arglistige Täuschung und der Käufer ( privat ) hat das Recht, den Motor wieder zurück zu geben.

Gleiches beim KFZ.

Kaufst du bei mir ein Fahrzeug und ich sage dir, alles ist tip top, ich habe Bremsen komplett neu gemacht, Kupplung, Ölwechsel mit Filter und und und ..... und du fährst los und auf der Heimreise verreckt die Kupplung und es stellt sich raus, das die Kupplungsbeläge gar nicht mehr vorhanden sind... dann guckst du weiter und machst die Trommelbremse auf und siehst, das diese im Eimer ist und überhaupt nicht neu... was machst du dann?... Denkst du dir auch.. naja privat<>privat, scheiss egal...? Nein, du kommst angeschissen und willst den Karren wieder zurück geben und dann hättest du sogar gute Chancen dazu.

Wichtig hierbei ist natürlich, das alles mögliche in einem Vertrag festgehalten wird...

Aber wenn du so blauäugig bist, verkaufe ich dir gerne was von privat an privat.
Stimme ich dir ja teils zu.

Wenn die Ausgangslage hier ein 3 Jahre alter überarbeiteter Motor ist, wird dir kein Verkäufer garantieren oder versichern das daran noch alles tip top ist, vor 3 Jahren sah das natürlich anders aus. In 3 Jahren hast du ja auch Verschleiß etc. Außerdem beweißt der Private Verkäufer die Überholung durch die Rechnung einer Fachwerkstatt. Also ist die arglistige Täuschung hier nicht mehr gegeben.

Es denn die rechnung wäre gefälscht wo wir dann aber bei Dokumenten Fälschung und Betrug währen......

Ich versteh worauf du hinaus willst, nur sollte jeder der bei Privat Geschäften zuschlägt sich seiner Sache genau sicher sein.
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Alt 26.10.2012, 14:26 #15
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Habe ich ja auch gesagt mit meinem ersten Beitrag.. grundlegend könnte man sich den Vertrag schenken, ... aber eben nur insofern, das man hier Garantien ausschliessen kann...


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