Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 15.10.2012, 17:00 #1
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Böse Kaufvertrag nach 4 Monaten nur noch Mängel !

Collegin hat sich vor 4 Monaten nen golf 3 1.6 75PS geholt, als wir schon bei dem Privatverkaufer waren, sah ich schon das der Wagen nicht so das wahre war. Nun denn sie war anderen Meinung und ihr Vater auch, somit kauften sie den wagen dieses Jahr. So nach den 4 Monaten heute ist nun aufgefallen:

1) die Handbremse bis zum Himmel angezogen werden kann, und rollt am Berg immernoch,2
2) desweitere sind die Beiden Bremsen auf den Hinter Rädern komplett fest, das Rad dreht sich sozusagen gar nicht mehr.
3) Sturz nicht eingestellt, aber irgend so ein Achse wurde getauscht und diese ist jetzt verbogen.
4) normales Licht = Fernlicht
5) Minauen aus dem Motorraum= morgens vor der Arbeit jeden tag
6) die Reifen die beim Verkauf dabei waren sind innen abgefahren und sonst minimal Profil....

und noch weitere solcher sachen:

============================================
Sie fährt eigentlich nur durch die Stadt und mal ins Dorf und zurück, also viele Bodenwellen gibts da nicht.

Meine Frage ist nun sie hat den Wagen seit 4 Monaten und hat einen Kaufvertrag gemacht, gibt es da möglichkeiten den wagen wieder zurückzubringen an den Verkäufer, denn die Schäden waren ganz klar schon bei dem Kauf/ vorher schon an dem wagen vorhanden !! Sie sollten uns neue reifen, und bremse, Handbremse neu gemacht !!


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Alt 15.10.2012, 17:07 #2
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Widersprechen sich Punkt 1 und 2 nicht ?

Ich seh da nicht viele Chancen. Erstmal Privatverkäufer und ob man nach vier Monaten so eindeutig sagen kann das die Mängel beim Kauf schon vorhanden waren... Müsste wahrscheinlich ein Gutachter entscheiden wenn der Verkäufer sich quer stellt (wovon ich jetzt mal ausgehen würde).

Aber ganz ehrlich: wenn du denen gesagt hast der Wagen ist nicht so dolle und die kaufen trotzdem sind sie's selbst schuld. Wozu nimmt man denn jemanden mit der sich einigermaßen auskennt wenn man dann doch nicht drauf hört
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fleipo (17.10.2012), Martin87 (15.10.2012)
Alt 15.10.2012, 17:19 #3
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Raven761 Raven761 ist offline
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Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
Meine Frage ist nun sie hat den Wagen seit 4 Monaten und hat einen Kaufvertrag gemacht, gibt es da möglichkeiten den wagen wieder zurückzubringen an den Verkäufer, denn die Schäden waren ganz klar schon bei dem Kauf/ vorher schon an dem wagen vorhanden !! Sie sollten uns neue reifen, und bremse, Handbremse neu gemacht !!
Sind die Maengel im Kaufvertrag festgemacht? Wenn ja, dann gibts da nichts zu machen. Wurde das Auto in tadellosem Zustand uebergeben und es ist von beiden Seiten so anerkannt worden, dann eventuell ja. Aber es ist nach 4 Monaten schwer zu beweisen, dass nicht ihr an den Maengeln schuld seid.

Nimm doch lieber ein bisschen Zeit in die Hand und regel das selber. Die Maengel sind jetzt nicht wirklich so schwer.

1) Zug nachstellen. Eventuell die Bloecke neu machen
2) Das sind die Radlager. Die muessen neu gemacht werden
3) Das wuerde ich genauer schauen. Handelt es sich um die vordere oder hintere Achse. Was wurde da gemacht?
4) Einstellungssache oder Reflektor hinueber
5) Keilriemen mal ueberpruefen. Eventuell reicht es diesen etwas anzuziehen
6) Reifen tauschen

Generell sehe ich es so: Du hast einige dieser Maengel bereits gekannt und hast sie dazu beraten. Dann darf man sich im nachhinein nicht darueber aufregen, sie schon gar nicht wenn sie nicht auf euch hoert! Einfach das Werkzeug in die Hand nehmen und los gehts Wenn du Hilfe brauchst, wir sind da!

Geändert von Raven761 (15.10.2012 um 17:21 Uhr)
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Martin87 (15.10.2012), Ritschy4711 (16.10.2012)
Alt 15.10.2012, 17:28 #4
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soviel habe ich selbst nicht gemacht, macht mein mechaniker ich schaue immer zu und lernen immer mehr !!

Warum soll ich mein geld und zeit in deren auto stecken wenn sie meinen alten golf 3 auch zum schrott gebracht haben obwohl der um einiges besser war als das was sie sich jetzt gekauft haben !! Sie hat kein geld für neue reifen etc. noch für andere Reparaturen !!

die reifen waren beim Kauf schon nach meiner nase, Blank !
Sowie quietschen beim Einlenken nicht zu überhören
Am Unterboden war/ist ein ca. 40x40 Blech eingeschweißt worden, ka was da mal früher dran war, aber schon sehr wunderlich !!

Sie haben sich so jetzt mit dem Verkäufer geeiniget, dass der wagen bis 500€ vom Verkaufer bezahlt wird und alles andere drüber sie selbst, da ich angenommen haben das wird sich so auf 700-800€ belaufen bessonders wenn man es bei einem vw-werkstatt repararieren lässt, so der verkäufer !! und sie in der Werkstatt noch andere Mängel und Kupllung wird demnächst kaputt gehen, reißen erzüählen, könnt ich schon wieder ausrasten, die und ihr Mängel !! Haben sie ja bei mir beim alten auch gemacht und komisch mein Getriebe + Kupplung lief noch ca. 25.000km mehr als sie mir erzählt haben wollten, dass ich es wechseln soll....es passiert ja bald was !!!

Geändert von Teddy88 (15.10.2012 um 17:31 Uhr)
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Alt 15.10.2012, 19:15 #5
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Na, nun beruhig Dich erstmal, Dein Text ist quasi nicht zu verstehen. Wer hat denn nun was bezahlt? Und was ist jetzt mit der Kupplung? Ich versteh nur Bahnhof.
 
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Friday1987 (15.10.2012), marko1983 (19.10.2012), Ritschy4711 (16.10.2012), rob (15.10.2012)
Alt 15.10.2012, 19:32 #6
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Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
Collegin hat sich vor 4 Monaten nen golf 3 1.6 75PS geholt, als wir schon bei dem Privatverkaufer waren, sah ich schon das der Wagen nicht so das wahre war. Nun denn sie war anderen Meinung und ihr Vater auch, somit kauften sie den wagen dieses Jahr. So nach den 4 Monaten heute ist nun aufgefallen:

1) die Handbremse bis zum Himmel angezogen werden kann, und rollt am Berg immernoch,2
2) desweitere sind die Beiden Bremsen auf den Hinter Rädern komplett fest, das Rad dreht sich sozusagen gar nicht mehr.
3) Sturz nicht eingestellt, aber irgend so ein Achse wurde getauscht und diese ist jetzt verbogen.
4) normales Licht = Fernlicht
5) Minauen aus dem Motorraum= morgens vor der Arbeit jeden tag
6) die Reifen die beim Verkauf dabei waren sind innen abgefahren und sonst minimal Profil....

und noch weitere solcher sachen:

============================================
Sie fährt eigentlich nur durch die Stadt und mal ins Dorf und zurück, also viele Bodenwellen gibts da nicht.

Meine Frage ist nun sie hat den Wagen seit 4 Monaten und hat einen Kaufvertrag gemacht, gibt es da möglichkeiten den wagen wieder zurückzubringen an den Verkäufer, denn die Schäden waren ganz klar schon bei dem Kauf/ vorher schon an dem wagen vorhanden !! Sie sollten uns neue reifen, und bremse, Handbremse neu gemacht !!
Ist der Vertrag unterschrieben wärs das !!!
Steht dann auf dem Vertrag " gekauft wie gesehen , hat sie 1000000% keine Chance selbst wenn sie 10000€ bezahlt hätte ... Keine Chance
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Alt 15.10.2012, 19:45 #7
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Was für ein Quatsch, mal ehrlich keine Testfahrt gemacht? Nach Hause getragen? Wenn die räder hinten gar nicht mehr gehen, das merkt man doch? Dann kann ja auch nicht sein das der am Berg rollt....oder funktioniert die Handbremse nun anders rum und wenn sie oben ist ist die Bremse lose?

Irgend eine Achse?

Reifen guckt man sich doch an?! Da weis man ob die noch gut sind oder nicht...

Sei froh, das der Verkäufer überhaupt geantwortet hat...bei mir hättet ihr nix bekommen! Bei vielen anderen sicher auch nicht....

Und nach 4 Monaten solche primitiven Mängel zu entdecken ist ja mal mehr als blind, ist sie nun 4 Monate mit fester Bremse Gefahren?
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Alt 15.10.2012, 19:46 #8
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Beim Kauf von privat besteht eh keine Garantie,sondern nur eine Gewährleistung. ISt ein Standard Kaufvertrag unterschrieben ,gibts eh nix.

Ferner musst Du erstmal die Mängel nachweisen
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Alt 15.10.2012, 19:47 #9
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Richtig.
Dafür bräuchtest du ein Gutachten welches du vorm Kauf bei einer Probefahrt zb gemaxht hast....
Selbst wenn der Verkäufer ihr das Auto mega überteuert verkauft hat , hast du keine Chance was zu tun außer der VK ist kulant und erstattet euch etwas
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Alt 15.10.2012, 20:14 #10
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wieso beschwert man sich nach 4 Monaten über Mängel die beim Kauf bereits entdeckt wurden??
Irgendwie passt das alles nicht zusammen?? Ein Privat Verkäufer kann dir ein noch so kaputtes Auto hinstellen, wenn du es kaufst - sorry aber Selbstschuld.
Bi Privat verkäufen existiert weder Garantie noch Gewährleistung.
Du kannst dem Verkäufer ja nicht nachweisen, das er von den Mängeln wusste.
Und das der Verkäufer dir nach 4 Monaten entgegen kommt ist ein 6er im Lotto.




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Alt 15.10.2012, 20:15 #11
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Jep , also wie ich sagte , keine Chance
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Alt 15.10.2012, 20:20 #12
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Das muss ne gute kollegin sein




... sonst würde ich sie echt ablaufen lassen wäre mir scheissegal. wer so dumm ist, sich jemand zum beraten mitzunehmen, der dann echt gravierende mängel aufdeckt und dann das rollende scheisshaus noch kauft hats nicht anders verdient.
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wolfi71 (16.10.2012)
Alt 15.10.2012, 20:40 #13
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Verstehe das grad überhaupt nicht.Warum hat deine Kollegin dein Auto zum Schrott gebracht?!
Und wenn man kein Geld für Reifen und Reparaturen hat (vor allem für solche Kinkerlitzchen wie Radlager, Bremsen, KRR), warum kauft man sich dann ein Auto?!Vor allem eins das ca. 15 Jahre alt ist?!
Sorry aber ich denke ihr seid die Sache von vorneherein komplett falsch angegangen.
Dass der Verkäufer euch entgegenkommt, ist reines Glück und Goodwill dieses Mannes, ich würds nicht machen!
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Danjo (15.10.2012)
Alt 16.10.2012, 08:24 #14
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Zitat:
Zitat von Bo200 Beitrag anzeigen
Was für ein Quatsch, mal ehrlich keine Testfahrt gemacht? Nach Hause getragen? Wenn die räder hinten gar nicht mehr gehen, das merkt man doch? Dann kann ja auch nicht sein das der am Berg rollt....oder funktioniert die Handbremse nun anders rum und wenn sie oben ist ist die Bremse lose?

Irgend eine Achse?

Reifen guckt man sich doch an?! Da weis man ob die noch gut sind oder nicht...

Sei froh, das der Verkäufer überhaupt geantwortet hat...bei mir hättet ihr nix bekommen! Bei vielen anderen sicher auch nicht....

Und nach 4 Monaten solche primitiven Mängel zu entdecken ist ja mal mehr als blind, ist sie nun 4 Monate mit fester Bremse Gefahren?
mir sind die Mängel mit den reifen und das was mit den Bremsen nicht stimmt schon vorher aufgefallen, weil ich sie von meinem beiden golfs nicht so gewohnt war, sie gingen richtig schwer bei ihrem. Sie meinte aber das sie das richtig tuhen.

Handbremse, wenn man an einem berg oder Gefälle stehen bleibt und die Handbremse zieht rollt der wagen trotzdem weiter.

Kaufvertrag: Sie haben unterschrieben so wie sie ihn gesehen haben, doch habe ich den Verkäufer gefragt was alles neu gemacht worden war, und er sagte mir Handbremse, normale Bremsen und Rost. Da ich aber anderer Meinung war habe ich dem Verkäufer das gesagt, der Wagen war dann noch ca. 1 Woche bei denen und sie wollten es richten, seid dem bin ich den wWagen nicht gefahren, die Freundin meinte nur letzte woche fahr mal mit dem wagen der fährt so komisch .

ich wollte ihr ja nur helfen, dass der wagen schrottt ist hat sie von einigen meiner collgen schon gehört !

Probefahrt hatten wir auch schon, da war das lenkrad auch schon schief.

Damals beim blauen von mir auch, dass habe ich dem Verkäufer auch gleich gesagt, und er tat es dann auch spur und sturz einstellen, (50€) und fertig, sonst alles i.o.

Geändert von Teddy88 (16.10.2012 um 08:28 Uhr)
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Alt 16.10.2012, 08:35 #15
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Also Vorderachse einstellen. jetzt braucht Sie eh Winterreifen, da geht das in einem Aufwasch.

Hinten Bremsbelägen Sichtprüfung durch das Schauloch. Dann sieht man gleich mal mehr. Da kann man auch die Handbremse einstellen. Davor bitte das mit den Radlagern klären.

Das Miauen ist sicherlich der Keilriemen oder besser Keilrippenriemen. Kostet nur kleines Geld und ist schnell gemacht (15€, 10 Minuen)

Mit Ausnahme der Vorderachse ich das alles nur Pillepalle und vermutlich mit reinem Willen leicht zu erledigen. Die Vorderachse einstellen ist kein Thema, kostet halt einen Hunni, wenn sich nicht was Blödes rausstellen sollte.

Alles in allem ist das kein Drama, aber man muss es machen.

Deine "Kollegin" muss halt in Gottes Namen 200€ in die Hand nehmen, plus Winterreifen. Soll sie halt mal einen Monat keine Schuhe und Klamotten kaufen.

Und noch eins: Reklamieren nach vier Monaten? Wie stellst du dir das vor? Das Auto ist ja hunderte Kilometer gelaufen und keiner weiß, das die "Kollegin" damit getrieben hat. Bei einer Reklamation werdet ihr, zu Recht, auf Granit beißen.

Geändert von wolfi71 (16.10.2012 um 08:37 Uhr)
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Alt 16.10.2012, 08:35 #16
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Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
Meine Frage ist nun sie hat den Wagen seit 4 Monaten und hat einen Kaufvertrag gemacht, gibt es da möglichkeiten den wagen wieder zurückzubringen an den Verkäufer, denn die Schäden waren ganz klar schon bei dem Kauf/ vorher schon an dem wagen vorhanden !! Sie sollten uns neue reifen, und bremse, Handbremse neu gemacht !!
Wegen solchen Leuten verkaufe ich nur noch mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug, ohne Garantie / Gewährleistung". Nach 4 Monaten(!) bei einem Auto welches wahrscheinlich für unter 2000€ gekauft wurde noch meinen einen auf Garantie machen zu müssen..

Zitat:
Zitat von Teddy88 Beitrag anzeigen
Probefahrt hatten wir auch schon, da war das lenkrad auch schon schief.
Also waren Teile der Mängel ja schon beim Verkauf bekannt. Und gerade eine Handbremse/Bremse geht bei längerer Standzeit oder auch aus Lust und Laune beim Golf 3 gerne mal fest.
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Alt 16.10.2012, 08:48 #17
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Zitat:
Zitat von theasa Beitrag anzeigen
Wegen solchen Leuten verkaufe ich nur noch mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug, ohne Garantie / Gewährleistung". Nach 4 Monaten(!) bei einem Auto welches wahrscheinlich für unter 2000€ gekauft wurde noch meinen einen auf Garantie machen zu müssen..


Also waren Teile der Mängel ja schon beim Verkauf bekannt. Und gerade eine Handbremse/Bremse geht bei längerer Standzeit oder auch aus Lust und Laune beim Golf 3 gerne mal fest.
Ich gehe davon aus, dass das Auto keine 1000€ gekostet hat, aber schön aussah. Es ist ein ABU/AEA/AEE, sprich ein Allerweltsgolf.

Bekannte Mängel kann man eh nicht reklamieren.
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Alt 16.10.2012, 10:28 #18
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Was hat die Schleuder überhaupt gekostet ?

Sollte der Verkäufer vielleicht nochmal volltanken ? Der Tank dürfte nach 4 Monaten sicher auch nicht mehr Voll sein, sicher ein Mangel der beim Kauf auch schon vorhanden war.

Sorry, aber blöder gehts wohl kaum ! Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.
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Alt 16.10.2012, 10:47 #19
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Und solche Kunden sind der Grund warum, es null Sinn macht wenn man nach Deutschland verkauf, es gibt nur ärger und wegen jeder Kleinlichkeit wird sich dran hochgezogen.
Privat Verkauf = keine Chance Geld zurückzubekommen , außer der Verkäufer ist nett und nimmt es zurück. Er darf zwar nicht irgendetwas verschleiern und verheimlichen ,aber wenn du schon grafierende Mängel gefunden hast und deine Freundin es trz. gekauft hat , ist sie selber schuld , und ich hab auch kein bissel Verständnis für sie , Dummheit muss bestraft werden. Reifen verschlissen, sieht man wo nicht wenn man das Auto kauft oder das nur das Fernlicht geht oder das die Handbremse nicht greift merkt man wo auch nicht ?

Zur Info , wenn man in Kaufertrag schreibt "Keine Garantie/Gewährleistung" das wird nicht anerkannt vor Gericht, alles schon durch ,das einzige , was wirkend ist ist "Ersatzteilspender" ,da kann euch niemand was

Geändert von Golf-3 16V (16.10.2012 um 11:37 Uhr)
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Alt 16.10.2012, 11:03 #20
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Meine Frage ist nun sie hat den Wagen seit 4 Monaten und hat einen Kaufvertrag gemacht, gibt es da möglichkeiten den wagen wieder zurückzubringen an den Verkäufer, denn die Schäden waren ganz klar schon bei dem Kauf/ vorher schon an dem wagen vorhanden !! Sie sollten uns neue reifen, und bremse, Handbremse neu gemacht !!
So, erstmal kommste etwas runter und änderst deinen Schreibstil auch so, das man ihn auch beim ersten Mal lesen versteht.

Bezüglich bremsen vertust du dich ja selbst, indem du im ersten Beitrag sachst, die sollten gemacht WERDEN und später hiess es, das auf dein Nachfragen alles gemacht WORDEN IST.

Wenn deine "Collegin" ( sorry, ich kenn nur Bekannte oder Freunde, mit "Collegen" arbeitet man -.- ) und ihr Vater so grenzdebil sind und einen vermeindlichen Schrotthaufen für teures Geld einkaufen, sind sie selbst schuld. Das wird ihnen auch ein Anwalt sagen.

Es ist eigentlich so simple:

Zitat:
Zitat von versicherung-und-verkehr.de
... von Privat
Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen. Der Käufer hat nur Anspruch auf die im Vertrag ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Fahrzeugs wie Tachometerstand, Fahrleistung und Unfallfreiheit. Im Allgemeinen gilt dann "gekauft wie gesehen." Der Verkäufer haftet nur, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt.
Ganz klare Aussage. Die arglistige Täuschung muss dem Verkäufer nachgewiesen werden. Über derartige Mängel kann man nur wie folgt messen:

1. Die Mängel sind "vertuscht" worden, es ist die von arglistiger Täuschung. In diesem Fall sollten Mängel wie verzogene Achse und defekte Feststellbremse jedoch wesentlich früher auftreten => ist hier nicht der Fall, da eine Anzeige der Mängel ja nu erst nach 4 Monaten geschieht.

2. Das Fahzeug war gemäß Kaufvertrag im ordnungsgemäßen Zustand. Deine "Collegin" ist zu doof zum fahrenn und hat sich die Achse selbst krumm gemacht, ist mit angezogener Handbremse gefahren, Bremsen ausglühen lassen und und und => Selbstverschuldete Mängel die man niemanden als sich selbst anlasten kann und nun versucht man, es anderen in die Schuhe zu schieben.

Ob du angeblich Mängel schon vorher gesehen hast ( Zeitpunkt der Feststellung muss dokumentiert sein ) spielt keine Rolle, wenn ihr dem Verkäufer erst jetzt aufs Dach steigen wollt.






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wolfi71 (16.10.2012)
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