TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 05.08.2012, 14:41 #1
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Frage Eintragung im Alten Fahrzeugschein nicht Übernommen!

Will mir eventuell ein anderes Auto kaufen.
Das ding ist der Sportluftfilter ist zwar eingetragen aber noch im alten Fahrzeugschein, und wurde vergessen mit in denn neuen FZS mit einzutragen.

Kann ich bei Ummeldung denn alten Schein Vorzeigen und diese Eintragung in denn neuen mit übernehmen lassen? Oder geht das nicht?

Oder kann ich beim Tüv oder Polizeikontrolle auch noch zusätzlich denn Alten schein vor Zeigen?



Geändert von vwcult33 (05.08.2012 um 14:59 Uhr)
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Alt 05.08.2012, 16:05 #2
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Also bei meiner freundin war es auch so wir fuehren immer den alten mit und haben uns bis jetzt zwar nur 3 mal angehalten aner bis jetzt haben die immer nur gesagt das es nicht schlimm waere und es gut sei das wir beide mitfuehren also nimm den alten mit und lass dein golf rennen kann dir nichts passieren
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Alt 05.08.2012, 16:18 #3
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was ist wenn das ding (warum auch immer) mal ausgetragen wurde ?

ich würde mich da nicht so einfach drauf verlassen.



ich würde lieber beim amt oder so nachfragen.

Geändert von AAM (05.08.2012 um 16:20 Uhr)
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Alt 05.08.2012, 17:01 #4
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Bei uns war es so meine freundin hat ihren schein verlegt und hat sich ein erstatz besorgt so da stand nichts drin nachher haben wir das auto auf ihren namen angemeldet und haben 2 wochen nachdem wir den neuen hatten den alten gefunden danach sind wor zum strassenverkehrsamt gefahren und die haben gesagt das man einfach den neuen mitnehmen soll und gut ist

Fahr einfach mal zum tuev und frag danach das ist glaub ich die beste loesung und du bist dir auf der sicheren seite

Geändert von Tankdeckel (12.08.2012 um 03:39 Uhr)
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Alt 27.08.2012, 00:19 #5
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Würde ich auf jedenfall noch ändern lassen bei der Zulassungsstelle...
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Alt 27.08.2012, 01:21 #6
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Der alte Schein ist ungültig, also spielt es absolut keine Rolle was da alles drin steht!
Der aktuelle Schein und was in diesem steht, zählt, sonst nix!
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Alt 27.08.2012, 20:40 #7
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Wenn das aber fälschlicherweise nicht korrekt übernommen wurde, spielt es schon eine Rolle !
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Alt 27.08.2012, 22:29 #8
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Glaub ich im Bürokratieland Deutschland eben nicht...da wird man dann wohl entweder gleich aufpassen müssen, beim neuen Schein oder man hat Pech gehabt...wie so oft...
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Alt 07.09.2012, 12:50 #9
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Die meisten Polizisten wissen inzwischen, dass bei der Übernahme nicht alles so läuft, wie im Prospekt versprochen.

Wenn er den alten Schein dabei hat, dann ist zumindest der Anscheinsbeweis gegeben, dass alles richtig ist. Wenn dann ein Polizist eine Mängelkarte ausfüllt und Anzeige schreibt, dann kann man den ganz nett auf die Schnauze fallen lassen, das brauchen manche von denen ab und zu mal. Entscheidend ist natürlich, was steht im Datensatz beim KBA. Das und das was in der Bescheinigung zu Hause steht ist wichtig.


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