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Alt 03.06.2012, 22:51 #1
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Standard Golf Verkauf Probleme

Hallo und einen schönen Abend allen Zusammen,

mein kumpel hat am donnerstag seinen Golf2 verkauft und hat jetzt Stress mit dem Käufer. Der Käufer hat sich das Auto am angeschaut, probegefahren und hat gemeint das er das Auto kaufen will. Nun gut am spätem Nachmitag kam der Käufer nocheinmal vorbei mit einem bekannten und hat sich das Auto nochmal angeschaut und gesagt das er das Auto gut ist und er es kaufen will. Am Freitag hatt mein Kumpel es Abge,eldet und der Käufer es gegen Mittag abgeholt. Bar bezahlt aber der Käufer wollte keinen Kaufvertrag. Nun gut, Auto mitgenommen und am Abend angerufen und gesagt das er das Auto in einer Meisterwerkstatt prüfen lassen hat und es sind einige Mängel aufgetreten, AU wird er nicht mehr bestehen, Radlager vo.li soll mahlen usw. Das Auto hat noch 11/2Jahre Tüv Jetzt will er das Auto wieder zurückgeben und mein Kumpel hat gesagt das er das Auto nicht wieder nehmen will, und der Käufer droht jetzt mit Anwalt, Polizei ect.

Meine Frage ist jetzt an Euch, hat er etwas zu befürchten oder sind das nur lächerliche Drohungen?

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten!

Mfg Alex


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Alt 03.06.2012, 22:59 #2
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Natürlich wäre es mit einem Kaufvertrag besser gewesen, gab es Zeugen als er bestätigt hat, das er das Auto nimmt (am besten Zeugen von deinem Freund). Ansonsten würde ich sagen, gekauft ist gekauft. (kann auch sein das ich falsch liege, aber so sehe ich die Sache)
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Alt 03.06.2012, 23:14 #3
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Zitat:
Zitat von Black_GTI_16v Beitrag anzeigen
Hallo und einen schönen Abend allen Zusammen,

mein kumpel hat am donnerstag seinen Golf2 verkauft und hat jetzt Stress mit dem Käufer. Der Käufer hat sich das Auto am angeschaut, probegefahren und hat gemeint das er das Auto kaufen will. Nun gut am spätem Nachmitag kam der Käufer nocheinmal vorbei mit einem bekannten und hat sich das Auto nochmal angeschaut und gesagt das er das Auto gut ist und er es kaufen will. Am Freitag hatt mein Kumpel es Abge,eldet und der Käufer es gegen Mittag abgeholt. Bar bezahlt aber der Käufer wollte keinen Kaufvertrag. Nun gut, Auto mitgenommen und am Abend angerufen und gesagt das er das Auto in einer Meisterwerkstatt prüfen lassen hat und es sind einige Mängel aufgetreten, AU wird er nicht mehr bestehen, Radlager vo.li soll mahlen usw. Das Auto hat noch 11/2Jahre Tüv Jetzt will er das Auto wieder zurückgeben und mein Kumpel hat gesagt das er das Auto nicht wieder nehmen will, und der Käufer droht jetzt mit Anwalt, Polizei ect.

Meine Frage ist jetzt an Euch, hat er etwas zu befürchten oder sind das nur lächerliche Drohungen?

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten!

Mfg Alex
Pech gehabt ist das! Wenn er keinen Kaufvertrag haben wollte, gekauft wie gesehen! Das Problem gibts doch immer wieder.

Wenn er sich die Kiste sogar 2mal angeschaut hat sollte er wissen, was er kauft! Schliesslich hat er ein Auto gekauft, was fährt und aktuell noch TüV hat, und das man keinen Neuwagen erwarten kann, sollte klar sein.
Wenn du einen Zeugen hast wäre es perfekt! Aber ich denke, der kann sich auf´n Kopf stellen! Er hat Pech gehabt! Schliesslich können die Mängel ja auch einfach auf dem Weg zum Käufer aufgetreten sein!
Ausserdem würde ich nichts auf die Werkstatt geben, die der Käufer da angibt! Für etwas extra Kohle bescheinigen die dir alles!
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Alt 03.06.2012, 23:25 #4
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Das denke ich auch. Kein kaufvertrag ist doch gekauft wie gesehen oder? Und wie tankdeckel schon sagt : wie will der käufer nachweisen dass die mängel beim kauf schon waren oder erst aufm weg auftauchten ?
Da kann er meiner meinung nach tun was er will, dass wird nichts bringen !
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Alt 03.06.2012, 23:26 #5
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Eben der Käufer hat Pech gehabt, selbst wenn er es vor Gericht bringen sollte, hätte er keine Chance. . .

Geändert von batze91 (04.06.2012 um 00:06 Uhr)
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Alt 04.06.2012, 00:13 #6
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Ja das stimmt schon.....natürlich hat der wagen ein paar Mängel ist ja auch schon 20Jahre alt, und es wurden ein paar sachen vor kurzem geändert am vergaser weil der wagen nicht mehr lief deswegen besteht er auch die AU nicht mehr, aber wenn das ein Bastlerfahrzeug ist ist das doch egal.....Zeugen gab es 2 Stück den Vater und den nachbarn.... Ich habe mal gelesen das man wie folgt vorgehen muss um recht zu haben.

1. Wagen anschauen
2. Probefahrt machen
3. Wagen von einem Sachverständigen begutachten lassen
4. Preis dann evtl. neu zu besprechen wenn nötig
5. Wagen kaufen oder nicht.

So müsste es doch normalerweiße sein oder täusch ich mich da ?
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Alt 04.06.2012, 00:16 #7
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Also wenn er Zeugen hat dann, ist er auf der sicheren Seite. Er braucht sich da eigentlich keine Sorgen zu machen^^
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Alt 04.06.2012, 08:05 #8
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Zitat:
Zitat von Black_GTI_16v Beitrag anzeigen
der Käufer wollte keinen Kaufvertrag
Was der Käufer will, das interessieret doch garnicht.

Wie alt ist dein Kumpel und hat er zum ersten mal ein Auto verkauft ?

Ich finde dein Kumpel ist selber Schuld das er jetzt Stress hat, muss aber auch sagen das ich die aufgezählten Mängel recht wenig finde für das Alter.
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Alt 04.06.2012, 08:14 #9
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Ich finde dein Kumpel ist selber Schuld das er jetzt Stress hat
Wieso ist er da selber Schuld, der Käufer hat sich das Auto angeschaut (also "wusste" er auf was er sich einlässt, und das ein 20 Jahre altes Auto nicht mehr das neuste ist, ist ja wohl klar) und es gekauft, er hätte ja im beisein des Verkäufs in die Werkstatt fahren können und es dann prüfen lassen können. Verstehe nicht wieso er da selbst Schuld ist.
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Alt 04.06.2012, 08:33 #10
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Zitat:
Zitat von batze91 Beitrag anzeigen
Wieso ist er da selber Schuld, der Käufer hat sich das Auto angeschaut (also "wusste" er auf was er sich einlässt, und das ein 20 Jahre altes Auto nicht mehr das neuste ist, ist ja wohl klar) und es gekauft, er hätte ja im beisein des Verkäufs in die Werkstatt fahren können und es dann prüfen lassen können. Verstehe nicht wieso er da selbst Schuld ist.
Dann will ich Dir das erklären, egal was mit der Karre passiert wäre, alles an Ärger etc. geht IMMER zum letzten Halter / Besitzer des Fahrzeugs.

Kleine Geschichte :
Meine Mutter hatte vor ca. 10 Jahren einen alten 3er BMW E30 verkauft.
Der Käufer hatte mit mir den Wagen besichtigt, eine Probefahrt gemacht etc.,
als der den Wagen abgeholt hatte war ich auf der Arbeit.

1Jahr und 3 Montae später haben Wir Post bekommen :
Wir wurden aufgefordert das Fahrzeug nahe der Polnischen Grenze abzuholen da ich es mit Defekten und halt ausgeschlachtet in einem Naturschutzgebiet steht.

Da hatte ich dann zurückgeschrieben das mir egal sein, wo der Wagen ist und was damit sein, da wir den vor über einem Jahr verkauft hatten und habe eine Kopie des Vertrags beigefügt.



Wenn man sich 10 Sekunden Zeit nimmt, dann weis man das der Vertrag nicht nur für einen Käufer sondern auch Verkäufer zwindeng wichtig ist.

Sonst wären die Kosten damals wohl an Uns gegangen.


Wenn einer von Euch n Auto kauft und es keinen Kaufvertrag gibt und der dreht damit ein oder zwei krumme Dinger ( Banküberfall, Amoklauf ) und lässt die Karre dann stehen, na dann möchte ich nicht in Eurer Haut stecken.

So einfach ist das, der Verkäufer benötigt diesen ollen Wisch, um den Verbleibt schriftlich belegen zu könen.

Zitat:
Zitat von batze91 Beitrag anzeigen
Verstehe nicht wieso er da selbst Schuld ist.
Verstehst Du es jetzt ?




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Alt 04.06.2012, 08:44 #11
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Verstehst Du es jetzt ?
Ja jetzt verstehe ich es, wobei ich es schon bisschen doof finde.

Geändert von batze91 (04.06.2012 um 09:03 Uhr)
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Alt 04.06.2012, 08:44 #12
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Dein Kumpel ist der Dumme. Bei einem Verkauf ohne Vertrag gilt das BGB. Mit einem Vertrag werden die gesetzlichen Rechte eingeschränkt und anders ausgelegt. Da steht dann was von Gewährleistung 24 Monate und ähnlichen Dingen. Dein Kumpel soll die Mühle zurücknehmen. Erspart viel Ärger. Und vor allem soll er überprüfen, was die rumgemacht haben.
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G3 Variant (04.06.2012)
Alt 04.06.2012, 08:58 #13
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Zitat:
Zitat von batze91 Beitrag anzeigen
Ja jetzt verstehe ich es, wobei ich es schon bisschen doof finde aber so ist nun mal die Politik aber danke für die genauere Erläuterung.
Was ?

So ist man dann als Käufer fein raus und irgendwann ist jeder der Verkäufer.

In anderen Ländern gibt es sowas wie solch Verträge garnicht und wenn man als letzter das Auto besessen hatte kommt man eben u.U. für den Rest des Lebens in den Knast.
Hast natürlich Recht unsere Politik ist Schuld.

Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

Danke wolfi :
Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Dein Kumpel ist der Dumme. Bei einem Verkauf ohne Vertrag gilt das BGB. Mit einem Vertrag werden die gesetzlichen Rechte eingeschränkt und anders ausgelegt. Da steht dann was von Gewährleistung 24 Monate und ähnlichen Dingen. Dein Kumpel soll die Mühle zurücknehmen. Erspart viel Ärger. Und vor allem soll er überprüfen, was die rumgemacht haben.
Solch Verträge sind da um wichtige Einzellheiten fest zu halten, die für Käufer und Verkäufer wichtig sind.

Wenn es keinen Vertrag gibt in dem Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen wird, erkennt der Verkäufer diese automatisch an.

Jetzt sehe ich den schwarzen Peter beim Kumpel vom TE.

Es ist schon mehr als eigenartig wie leichtfertig manche ein Fahrzeugkauf / Fahrzeugverkauf angehen.
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Alt 04.06.2012, 09:07 #14
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Ohne Kaufvertrag ein Auto zu verkaufen würde ich nie machen is doch wie Sex ohne Gummi^^

PS: wenn der Käufer das Auto noch fahren möchte kann er es ja nicht mal anmelden ohne Kaufvertrag.
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Alt 04.06.2012, 09:15 #15
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Eine mündliche Zusage reicht um einen Kaufvertrag geltend zu machen. Das Problem hatte ich schon mehrmals und ich habe es mir von meiner Juristenfamilie bestätigen lassen.

Dem entsprechend ist der Verkäufter im Recht. Es nachzuweisen ist allerdings schwer, Zeugen benötigt er dafür nicht unbedingt und wenn er welche hat, wird es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.

Falls er eine Email oder eine SMS oder sonst etwas hat wo drin steht, dass das Auto genommen/gekauft wird, reicht das alle mal und es ist ein Kaufvertrag.

Also Jungs:
- Immer schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, egal wie nervig. Damit ist man aber save.
- Aufpassen wenn ihr eine mündliche Zusage macht, das gilt als Kaufvertrag. Egal bei welchem Gegenstand!
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Alt 04.06.2012, 09:15 #16
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Zitat:
Zitat von mundl Beitrag anzeigen
Ohne Kaufvertrag ein Auto zu verkaufen würde ich nie machen is doch wie Sex ohne Gummi^^

PS: wenn der Käufer das Auto noch fahren möchte kann er es ja nicht mal anmelden ohne Kaufvertrag.
Wat ?
Wo kommst Du denn her ?

die große Zulassungsbescheinigung also Teil II ( was früher der Brief war ) iat der Eigentumsnachweis.

Wer das Teil besitzt kann das Fahrzeug auf sich zulassen und versichern.
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Alt 04.06.2012, 09:34 #17
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Es soll Zulassungsbehörden geben, die einen Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb sehen wollen, den Brief kann man auch geklaut oder gefälscht haben.

Und die Geschichte mit "Wer den Brief hat, ist Eigentümer" wurde schon vor Jahren aus Eis gelegt, das war mal!...

Der Gewährleistungsanspruch bei Privatverkäufen ist eh eine andere Geschichte. Schon durch mündliche Vereinbarungen kann man dies ausschliessen. Radlager, Bremsen und Co fallen unter Verschleiss.

Im Grunde stehts jetzt Aussage gegen Aussage, wobei der Käufer der Dumme ist, schliesslich bot man ihn die möglichkeit an, das Fahrzeug zu begutachten. Selbst wenn er dies verneint, so wird der Anwalt damit kommen, das er das Fahrzeug nicht hätte nehmen müssen, imho wurde es ihm nicht aufgedrängt.

Alleine durch die Tatsache, das er das Fahrzeug genommen hat ( mündlicher Vertrag reicht ) bestätigt er den für den Preis akzeptablen Zustand.

Hier stehts auch nochmal:
Gewährleistung beim Gebrauchtwagen-Privat-Verkauf

Aber in Zukunft wirklich einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, dafür gibt es 20mio. Vordrucke im Netz!
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Alt 04.06.2012, 09:44 #18
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Würde ich ja auch so sehen.
Wäre ja auch richtig und ok so,
aber mancham list die Gesetzeslage eben anders wie man selbser denkt bzw. hofft.

Mir persönlich ist/wäre der ganze Stress zu viel und daher gibts bei mir nur was wenn der Käufer das unterschreibt was ich Ihm vorlege, will er das nicht muss er eben woanders kaufen.

Das mit dem Radlager ist ja auch n Hammer, der Käufer hat es während der Probefahrt / Überführungsfanhrt nicht gemerkt, logisch das auch der Verkäufer das evtl. nicht gemerkt hatte.

Evtl. reicht hier und da mal mündlich, aber auch wenn es dann nur einmal Ärger gibt würde mir das schon reichen.

Einen Vertrag azufzusetzen oder eben einfach nur auszudrucken und auszufüllen dauert ja nicht so lang, oder ?

Also wer die Zeit nicht hat, der tut mir leid.

Schriftlich ist immer besser, wenn sich das jeder vor Augen hält ist alles erledigt.
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Alt 04.06.2012, 09:47 #19
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Natürlich ist schriftlich immer besser, bei mir geht nix ohne ein Schriftstück.

Ich würde an Stelle des Verkäufers eine Auflistung der Mängel haben wollen, diese jedoch von einem geprüften Sadchverständigen. Irgendein Meister oder gar Geselle von eine x-beliebigen Werkstatt kann viel erzählen.

Wie gesagt, Verschleissteile sind keine Mängel ansich. Ein Radlager kann heute durchaus i.O. sein und morgen poltern.

Warum wird er die AU nicht bestehen? Imho hat er ja noch Zeit bis zum nächsten TÜV?...

Übrigens wird auch der Anwalt vom Käufer einen Sachverständigen einschalten müssen, so ganz ohne kann der fordern was er will, da hätte er gleich Post von meinem Anwalt im Kasten, das er mal nachen Arsch hin gehen kann^^...
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Alt 04.06.2012, 10:07 #20
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Ich war damals froh und bin es Heute noch, das wir den Kaufvertrag hatten, in dem Fall hätten wir damals die Kosten der Bergung und Entsorgung übernehmen müssen,daher gibts bei mir nichts mehr ohne Schriftstück.

Ich drucke immer einen von Autobild.de, Mobile.de, Autoscout.de oder so aus und zusätzlich habe ich immer einen Anhang dazu den ich an den Kaufvertrag tackere, wer das nicht unterschreibt bekommt mein Fahrzeug nicht und ende aus.


Probleme gab es nie bisher !






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