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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | ||
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| Wissbegieriger |
Hallo, Ich spiele mit dem Gedanken meinen Variant der Breite nach zur Hälfte in einer anderen Farbe zu lackieren. Ist auffällig und hat noch keiner. Große Frage: erlaubt oder nicht? Vielleicht hat das aus gutem Grund niemand und wird evt. hart bestraft. | ||
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| | #2 | |||
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| Ich bin zurück !!! |
Meinste links blau rechts rot oder so ? Hm wüsste nicht wieso es verboten sei. Eigentlich müsste man ja sowieso eine umlackierung in den Fahrzeugschein eintragen lassen . Interessiert aber nicht mal den TÜV bei der HU | |||
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| | #3 | ||
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| Wissbegieriger |
Hmmm, die Konditionen einer Eintragung würden mich auch mal interessieren ... (evt. 50% oder auch einzelne Teile) Dann wäre ja Rat Look total ILLEGAAAAAL ... und es beschwert sich auch keiner ... Explizit auf so eine "Außergewöhnliche" Umlackierung könnten halt Sonderauflagen kommen .... Aber am Beistpiel Harlekin Polo.... sollte das eigentlich kein Problem sein ... Bei mir wirds Dragongreen/Enzianblau | ||
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| | #4 | |||
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| Ich bin zurück !!! |
Gibt aber auch ein paar Farben die nicht im Straßenverkehr erlaubt sind. Zb. Tagesleuchtfarben / Polierte Karosserien / Verchromte Karosserien / Polizeischriftzüge | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Golf 3 GTi für den nützlichen Beitrag: | Trommelbremser (19.05.2012) |
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