TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 21.03.2012, 11:48 #1
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Ausrufezeichen Auto umtypisieren.

Mahlzeit.

Da ich in 3-4 Monaten nach Deutschland ziehe, wollte ich mal fragen was ich beim rüber typisieren von meinem Auto beachten muss?

1. Wieviel kostet das ungefähr?
2. Tieferlegung (?Scheinwerferhöhe?)
3. Bekommt man in Deutschland den MSD ausgetragen?

Waäre nett, wenn ihr mich da vielleich ein wenich aufklären könntet.

Danke im voraus.

(Es geht um meinen TDII (AFN) mit E2)

Mfg.
der_sammler


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Alt 21.03.2012, 12:09 #2
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also scheinwerfer müssen 50cm un kennzeichen muss 30cm über der straße sein dass weiß ich...

bei dem rest kann ich dir leider nicht helfen.

gruß boradino
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der_sammler (21.03.2012)
Alt 21.03.2012, 13:00 #3
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Aufgrund der Ausdrucksweise (typisieren) gehe ich davon aus dass du aus Österreich kommst. Nachdem das auch ein EU-Land ist sollte es nicht so schwierig sein dein Auto in DE zuzulassen. Ich hatte zwar noch nie so einen Fall aber könnte mir vorstellen dass eine Vorstellung beim TÜV nötig wird. Für genauere Informationen würde ich mal beim Landratsamt in deinem Ziel-Landkreis anrufen und dort in der Zulassungsstelle fragen.

Tieferlegung: Generell kann man sein Auto in Deutschland so weit tieferlegen wie man will. Solange die Grenzwerte für Scheinwerfer und Kennzeichen eingehalten werden. Und man darf keine Verkehrsbehinderung damit darstellen. Also viel lockerer als in Österreich.

Das man den MSD ausgetragen bekommt kann ich mir beileibe nicht vorstellen.
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der_sammler (21.03.2012)
Alt 21.03.2012, 13:13 #4
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Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
also scheinwerfer müssen 50cm un kennzeichen muss 30cm über der straße sein dass weiß ich...

bei dem rest kann ich dir leider nicht helfen.

gruß boradino
Danke, das hab ich mir schon gedacht.


Zitat:
Zitat von coolfire Beitrag anzeigen
Aufgrund der Ausdrucksweise (typisieren) gehe ich davon aus dass du aus Österreich kommst. Nachdem das auch ein EU-Land ist sollte es nicht so schwierig sein dein Auto in DE zuzulassen. Ich hatte zwar noch nie so einen Fall aber könnte mir vorstellen dass eine Vorstellung beim TÜV nötig wird. Für genauere Informationen würde ich mal beim Landratsamt in deinem Ziel-Landkreis anrufen und dort in der Zulassungsstelle fragen.
Ja ich komme aus Österreich.
Ok, ich werd eher vorbeischauen, weil die Telefongebüren doch recht hoch sind.

Zitat:
Zitat von coolfire Beitrag anzeigen
Tieferlegung: Generell kann man sein Auto in Deutschland so weit tieferlegen wie man will. Solange die Grenzwerte für Scheinwerfer und Kennzeichen eingehalten werden. Und man darf keine Verkehrsbehinderung damit darstellen. Also viel lockerer als in Österreich.
Das find ich sowiso total cool. Das Tieferlegen ist in Österreich wirklich ein großes Problem.
Von wo wird eigentlich die Scheinwerferhöhe berechnet?

Zitat:
Zitat von coolfire Beitrag anzeigen
Das man den MSD ausgetragen bekommt kann ich mir beileibe nicht vorstellen.
Bei uns geht das, aber nur in verbindung mit dem ori. ESD und ori. Luftfilter.



Mfg.
der_sammler
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Alt 21.03.2012, 13:14 #5
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für MSD brauchste in DE nen lässigen Prüfer...

wo ziehst du denn hin??
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Alt 21.03.2012, 13:14 #6
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wird alles von unterkante scheinwerfer bzw. kennzeichen gemessen...oberkante wäre natürlich auch net schlecht
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der_sammler (21.03.2012)
Alt 21.03.2012, 13:17 #7
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Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
für MSD brauchste in DE nen lässigen Prüfer...
Das ist blöd, den dann muss ich mir ne neue Anlage hohlen.


Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
wo ziehst du denn hin??
Ist noch nicht ganz sicher. Entweder Simbach am Inn, Kassel oder Paderbord. Bin noch beim Überlegen.

Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
wird alles von unterkante scheinwerfer bzw. kennzeichen gemessen...oberkante wäre natürlich auch net schlecht
Okay, dann brauch ich nicht mehr höherlegen. Bin auf 52,5cm und Kennzeichen auf 41cm.


Mfg.
der_sammler

Geändert von der_sammler (21.03.2012 um 13:20 Uhr)
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Alt 21.03.2012, 13:33 #8
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Mir ist noch was aufgefallen, was eh warscheinlich nicht relevant ist, aber ich lieber Sicherheit haben möchte.

Ist das egal, wenn die Felgen so überstehen?

Vorne:




Hinten:




Mfg.
der_sammler
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Alt 21.03.2012, 13:46 #9
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Hinten könnte, ich wiederhole, KÖNNTE, es ein Problem werden da auch an den Seiten die lauffläche bedeckt sein muss. Das ist aber abhängig vom Prüfer
Und nach eu Richtlinien muss das felgenhorn Auch bedeckt sein. Da gibt es aber noch die zweite Variante wo nur die lauffläche der Reifen bedeckt sein muss.
Ich hoffe das inhaltlich richtig so
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der_sammler (21.03.2012)
Alt 21.03.2012, 14:17 #10
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Ich hoffe, dass es reicht wenn die Lauffläche bedeckt ist.
Ich will da nicht wieder was verändern.


Mfg.
der_sammler




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Alt 21.03.2012, 14:45 #11
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Bei den Scheinwerfern geht's übrigens nich nach Unterkante Gehäuse sondern nach Lichtaustrittsfläche. Die ist z.B. bei DE-Linsen Scheinwerfern weiter oben als bei Streuglas-Scheinwerfern.
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Alt 21.03.2012, 15:31 #12
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achso..gut dass hab ich auch ne gewusst..also praktisch da wo am scheinwerfer das licht am untersten punkt rauskommt??

bei den reifen kenn ichs dass nur die lauffläche bedeckt sein muss...

bei mir is kennzeichenunterkante 27cm
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Alt 21.03.2012, 15:55 #13
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Das ist noch beeser (mit den Scheinwerfern), dann kann ich ja noch 1-2cm runter.

Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
bei den reifen kenn ichs dass nur die lauffläche bedeckt sein muss...
In Österreich ist es auch so.


So, dann muss ich nur noch die Sachen mit der Wohnung klären und in welchen Ort ich ziehe. ^^

Wichtig wäre noch, was das "umtypisieren" kostet?


Mfg.
der_sammler
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Alt 10.07.2012, 16:59 #14
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Hallo.

Da das mit mit dem Bundeshher nun nicht so gut aussieht, wird die Sache mit dem Umzug beschleunigt.

Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich, wen ich das Auto nach DE typisiere alles nochmal eintragen muss!?

Es geht jetzt speziell um die Gutachten. Ich hab nämlich nur mehr das von den Felgen.
Brauch ich da wirklich alle Gutachten oder brauch ich nur das Gutachen fürs Fahrwerk, weil ich den ja runterdrehe in DE?


Mfg.
der_sammler
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Alt 11.07.2012, 11:41 #15
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Lauffläche reicht absolut, das ist bei uns auch lockerer als in Österreich, weil ich wollte mal mein Auto fast nach Österreich verkaufen und der hat es nur aus diesem Grund nicht gekauft.

kannst ja mal bei mir schauen?!
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der_sammler (11.07.2012)
Alt 11.07.2012, 11:50 #16
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Zitat:
Zitat von coolfire Beitrag anzeigen
Solange die Grenzwerte für Kennzeichen eingehalten werden
Zitat:
Zitat von boradino Beitrag anzeigen
kennzeichen muss 30cm über der straße sein
Da gibt es keine Richtlinie mehr. Dieser Punkt ist seit 2010 (glaube ich) entfallen!
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der_sammler (11.07.2012)
Alt 11.07.2012, 12:03 #17
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Zitat:
Zitat von Profigolf3r Beitrag anzeigen
Da gibt es keine Richtlinie mehr. Dieser Punkt ist seit 2010 (glaube ich) entfallen!
Das wäre cool, weil ich es gern weit unten haben möchte.

Zitat:
Zitat von TimurS54 Beitrag anzeigen
Lauffläche reicht absolut, das ist bei uns auch lockerer als in Österreich, weil ich wollte mal mein Auto fast nach Österreich verkaufen und der hat es nur aus diesem Grund nicht gekauft.

kannst ja mal bei mir schauen?!
Ich werds mir anschauen. Ich hoffe nur, dass die Prüfer das in Niederbayern genauso sehen.


Mfg.
der_sammler

Geändert von der_sammler (11.07.2012 um 12:25 Uhr)
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Alt 11.07.2012, 12:44 #18
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Zitat:
Zitat von Profigolf3r Beitrag anzeigen
Da gibt es keine Richtlinie mehr. Dieser Punkt ist seit 2010 (glaube ich) entfallen!
Da sagt §10 (6) Punkt 7 der STVZO aber noch was anderes:
Zitat:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
FZVa.1
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Alt 11.07.2012, 12:48 #19
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Okay. Das wird dann aber eng mit der Kennzeichenhöhe.
Irgentwie bekomm ich das schon hin.


Mfg.
der_sammler
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Alt 11.07.2012, 12:54 #20
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Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
Da sagt §10 (6) Punkt 7 der STVZO aber noch was anderes:

FZVa.1
Dann ist das aber nicht aufm aktuellsten Stand! Die Regelung mit der Kennzeichenhöhe 200 mm steht in der AKTUELLEN StVZO nicht mehr drin!

Haben es sogar schon live bei der Dekra getestet. Der Prüfer wusste erst auch nichts davon, hat dann nachgeschlagen und sich von eines besseren belehren lassen müssen!^^






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