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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | ||
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| Schrauber-Gehilfe |
Hi Leute Weiss jemand, ob ich meinen Wagen abschleppen darf, wenn der nicht angemeldet ist? Würde mich mal stark interessieren.... MfG, Marc Besucht doch mal unsere Homepage http://www.slo-jeremy.de und vergesst den Gästebucheintrag nicht... | ||
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| | #2 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
du darfst ihn abschleppen. zur werkstatt, auf ein privatgelände, zum verschrotten ohne anmeldung. | |||
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| | #3 | ||
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| Schrauber-Gehilfe |
gibt´s da was rechtliches zu? | ||
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| | #4 | |||
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| Hilfesuchender |
Nich schneller als 40, nen Pannendreieck hinten drauf und Beleuchtung sollte funzen. | |||
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| | #5 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Du darfst ein abgemeldetes Auto abschleppen, wenn es nicht betreibsfähig ist (irgendein Kabel abziehen, damit es nicht anspringt, das Du problemlos wieder anbringen kannst, wenn Du angekommen bist), ABER: Der Fahrer des Zugfahrzeugs muß einen LKW-Führerschein haben, weil das abgemeldete Auto als zweiachsiger Anhänger gilt und über das Zugfahrzeug mitversichert ist. Wenn er den nicht hat, ist das Fahren ohne Führerschein und im Erwischensfall äußerst unangenehm! Aber es gibt eine viel einfachere Variante: Du darfst mit dem abgemeldeten Auto zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren (auf dem direkten Weg), wenn Du Dir eine Versicherungsbestätigung holst (die Du ja dann zur Zulassung sowieso brauchst), die ab dem Tag gültig ist, an dem Du fahren willst (die mußt Du dabeihaben) und die alten (abgemeldeten) Kennzeichen anschraubst. Keine Spinne! Genauso darfst Du nach der Abmeldung mit dem Auto noch nach Hause fahren, oder zum Unterstellplatz. Auf dem direkten Weg, natürlich. | |||
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| | #6 | |||
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| Forenabhängiger |
Du darfst ein abgemeldetes auto NICHT abschleppen. es bewegt sich im freiem Verkehrsraum und muss somit versichert sein, bzw rote schilder angebracht werden. Dass beispiel mit dem, dass dass abgeschleppet fahrzeug als anhänger gilt: Ein Anhänger muss auch versichert sein!!!! Besorg dir rote schilder | |||
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| | #7 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
nein ist nicht so .... s.o. nochmal ein nicht betriebsfähiges auto kann und darf man abschleppen. | |||
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| | #8 | |||
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| Show&Shine-Sieger |
Hmmm ich war eingentlich auch immer der Meinung, das man das nicht darf... aber ich lass mich gerne etwas besseren belehren! | |||
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| | #9 | |||
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| Golfumbauinteressierter |
Also wir haben letzten monat noch einen kaputten calibra unangemeldet abgeschleppt... ein bekannter hat gute kontakte zu einem polizist und der hat uns im nachhinein gesagt das das VERBOTEN ist und richtig unangehem und vor allem richtig teuer werden kann.. da es ja fahren ohne versicherungsschutz ist und nicht wie viele glauben über das zugfahrzeug versichert ist...weil, wie oben schon gesagt....anhänger müssen ja auch versichert werden... also soweit mein wissen über das abschleppen von abgemeldeten autos.. mfg.... | |||
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| | #10 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
mein bruder ist polizist und hier in hamburg darf man das ganz einfach. EDIT: ich habe gerade nochmal auf unserer Wache hier in Barmbeck angerufen und die haben mir das bestätigt was ich über den LKW Kram geschrieben habe. | |||
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| | #11 | |||
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| Forenabhängiger |
"variant98" hatt recht, wenn die dich erwischen wird es richtig teuer. Aus erfahrung sag ich, dass mein bruder punkte gekriegt hatt, ne schöne dicke geldstrafe, einen abschleppwagen musste er auch zahlen (darf ja nicht weiter bewegt werden solch ein abgemeldetes fahrzeug) und die bearbeitungsgebühr | |||
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| | #12 | |||
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| Golftreffenplaner |
guckst du hier -> http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php da werden die zwei begriffe, "abschleppen" & "schleppen" erklärt und was man nun darf und was nicht. | |||
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| | #13 | |||
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| SechszylinderAllradKombi | Zitat:
MfG | |||
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| | #14 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Und was steht bei Schleppen? genau das habe ich in meinem Post geschrieben ![]() aber egal ich wollte nur helfen und mich nicht streiten. ich werde weiterhin mit stange und meinem lkw lappen so schleppen | |||
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