TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 03.02.2012, 17:14 #1
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Standard Habe eine Eintragung vom Auspuff muss es trotz dessen noch an meinem Auto abgenommen!

Habe ein Auspuff letztens gekauft und ist heute angekommen, dazu gibt es leider kein direkten Gutachten sondern der Verkäufer hat mir den Schreiben mitgegeben wo der Auspuff bei seinem Auto schon abgenommen wurde das TÜV-Blatt, der Auspuff wurde auch bei einem 1,8er 90PS eingetragen wie meiner, meine frage ist jetzt, kann ich denn nicht mit den Schreiben zu Zulassungsstelle gehn und den Auspuff mit dem Schreiben auf mein Fahrzeugschein eintragen lassen, oder muss der Auspuff unbedingt bei meinem Auto abgenommen werden ?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar !


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Alt 03.02.2012, 17:22 #2
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Würd mich wundern wenn auf dem Schreiben nicht irgendwo die Fahrgestellnummer des Wagens steht bei dem das abgenommen wurde.
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Alt 03.02.2012, 17:23 #3
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ich habs letztens auch erlebt das der tüv mir alle gutachten abgenommen hat
also entweder sagst dem er soll zu seinem tüv gehen und sich das gutachten kopieren lassen, weil die alles wegheften,
oder du kannst dir das gutachte/ ABE einach vom hersteller besorgen die meisten nehmen nichts dafür ich musste letztens bei rieger 20euronen belappen

die meisten esd/ auspuffanlagen gibts eigentlich nur abe die du immer it dir führen muss und die müssen nicht eingetragen werden ( bei den meisten nicht bei allen)
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Alt 03.02.2012, 17:26 #4
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Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
Würd mich wundern wenn auf dem Schreiben nicht irgendwo die Fahrgestellnummer des Wagens steht bei dem das abgenommen wurde.
Steht natürlich drin, ist also nicht machbar ja ?
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Alt 03.02.2012, 17:32 #5
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Kann ich mir nicht vorstellen. Sonst bräuchte ich mir bei Umbauten ja immer nur Papiere von Leuten besorgen die sowas schonmal gemacht haben und lass das direkt eintragen. Das wär ja zu einfach

Sowas vereinfacht ggf. die Abnahme aber man wird wohl nicht drumrum kommen das Auto nochmal vorzuführen.
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Danjo (03.02.2012)
Alt 03.02.2012, 17:33 #6
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ok vielen dank an alle, dann kann ich es ja vergessen.
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Alt 03.02.2012, 19:49 #7
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warum kannst du es sonst vergessen???

schau mal auf die Eintragung ob es eine nach § 19.2 oder §19.3 war.

wen es eine 19.2 war ist es eine einzelabnahme wo kein Gutachten vorlag. Sprich du musst mindestens eine Geräuschmessung durchführen lassen.

wenn es eine 19.3 war,gab es ein Gutachten dafür. das besorgst du dir und lässt es bei dir auch eintragen.

Gruss
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Alt 03.02.2012, 22:35 #8
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Geräuschmessung bei Einzelabnahme liegt im ermessen des Prüfers... mein VR hat der nette Herr vom Tüv mit auspuffanlage ab kat und Sportluftfilter bei der Einzelabnahme ohne Geräuschmessung oder Probefahrt eingetragen.

Selbst wenn du einen Auspuff mit "ABE" hast bist du gesetzlich verpflichtet (in diesem Fall) die Änderung der Abgasanlage eintragen und von einer anerkannten Prüfstelle abnehmen zu lassen.

Mfg
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Alt 03.02.2012, 22:41 #9
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Zitat:
Zitat von oscar.kukoschkar Beitrag anzeigen
Geräuschmessung bei Einzelabnahme liegt im ermessen des Prüfers... mein VR hat der nette Herr vom Tüv mit auspuffanlage ab kat und Sportluftfilter bei der Einzelabnahme ohne Geräuschmessung oder Probefahrt eingetragen.

Selbst wenn du einen Auspuff mit "ABE" hast bist du gesetzlich verpflichtet (in diesem Fall) die Änderung der Abgasanlage eintragen und von einer anerkannten Prüfstelle abnehmen zu lassen.

Mfg
Naja das macht die eintragung noch lange nicht legal bzw der prüfer riskiert damit seinen job
und wenn du
nur esd zb hast rest orginal musste ne abe auch nicht eintragen lassen
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Alt 04.02.2012, 02:39 #10
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ich wollte es mit ner attrappe verbauen deswegen kann ich es vergessen, so müsste ich die attrappe runter bauen und original msd ran, dann zum tüv und dann die originale msd runter attrappe wieder ran.






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