da meine Karosse vom meinem orginalen Golf 3 Vr6 es nicht mehr lange mitmacht, habe ich schon ein neuen Golf 3 in der selben farbe aber andere Motorisierung (1.8L 90Ps) der allerdings 2 Jahre jünger ist (97 Bjh.) und 0 Rost hat, keine Schweller verbeult und Unterboden auch Tip top.
Jetzt meine Frage, wie sieht das wegen Tüv aus, wenn ich alles vom Vr6 in den 1.8 reinschmeiße? Brauche ich so eine unbedenklichkeits Erklärung von VW, die mir sozusagen besätigen und den Motor freigeben auf dem Wagen oder geht das auch so mit Fahrzeugschein des Vr6, weil ich meine den Motor gab es ja so im 3er Golf, im gegensatz zum 2er Golf, wo viele den Vr6 auch einbauen.
Was kommt geldlich gesehen auf mich zu?