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Alt 01.12.2011, 18:40 #1
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Standard Farbtemperatur Xenon

Hallo, da bei xenon die Lichtfarbe über die Temperatur geregelt wird wollt ich gern wissen ob die Bestimmte Temperatur von dem Vorschaltgerät oder vom Brenner direkt geregelt wird. Überall hört man das es vom Brenner kommt aber woher soll er wissen wie warm er werden soll? Ich habe nämlich die vermutung dass, das Vorschaltgerät die Temperatur des Brenners und somit die Farbe regelt.
Auslöser des ganzen ist ein gekauftes HID Xenon Kit mit angeblich 10000Kelvin (dies steht auch auf den Brennern drauf) aber es ist zu 100% nicht mehr als 4300er.
Ich hoffe ihr wisst mehr =)
MFG Chrisi


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Alt 01.12.2011, 18:49 #2
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Die werden doch nicht unterschiedlich warm! Man spricht von der farbTemperatur anders gesagt es ist die Farbe , sie sind alle gleich warm. In den Brennern ist ein anderes Gas was anders " verbrennt"
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Alt 01.12.2011, 19:16 #3
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Ich hoffe du nutzt diesen Schrott nicht in den Normalen Scheinwerfern...
DE Linsen gelten auch nicht.

Und bei der Temperatur spricht man davon in welcher ''Farbe'' dass Licht erscheint. 10000k wär ja schon extreme blau
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Alt 01.12.2011, 19:19 #4
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ok ich danke euch. nein, nutze es nicht in den ori scheinwerfern. ich weiß, 10000k müsste eig extrem blau sein. es ist aber ein reines weißes licht. wie bei serien-xenon. daher schließe ich auf die 4300k
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Alt 03.12.2011, 19:05 #5
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Auch DE Linsen haben keine Freigabe für Xenon !
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Alt 03.12.2011, 21:00 #6
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Ein Kumpel von mir hat Xenon eingetragen bekommen. Er hat DE Linsen. hat zusätzlich Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Höhenregulierung nachgerüstet. Und er hat es eingetragen. Weil viele immer schreiben Xenon bekommt man nicht eingetragen. Kosten für den Umbau: Xenon 30€ bei ebay, SWR eigenbau 0€, Sensor Höhenregulierung 150€. Macht zusammen 180€ für Legales Xenon in jedem Auto
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Alt 03.12.2011, 21:05 #7
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oh ja, wieder so einer der es einfach nicht verstehen will.


ES IST NICHT MÖGLICH XENONBRENNER (IN ->NICHT<- DAFÜR GEPRÜFTE UND ZUGELASSENE SCHEINWERFER ) ZUZULASSEN = LEGAL = .


die eintragung ist nichts wert, absolut nichts!
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Alt 03.12.2011, 21:09 #8
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Eben.

Denn ich glaube NICHT dass die DE Linsen eine Freigabe für Xenon haben....
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Alt 04.12.2011, 13:27 #9
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@chrisi-91
Also wie du geschrieben hast ist eine Eigenbau ALWR sowieso nicht zulässig, weil sie keine ABE hat, dann sind die Scheinwerfer nicht zugelassen für Xenonlicht, das alleine reicht schon aus, damit die Eintragung im Prinzip ungültig ist. Sprich er bekommt trotzdem Ärger, wenn es ein Polizist erkennt, der sich auskennt. Der Prüfer ist dann genauso dran, wie dein Kumpel...

Desweiteren sind Xenon Brenner mit 10000 K nicht geprüft, also ebenfalls ohne Zulassung. Die zugelassenen Brenner haben max. 5000 K, alles was höher ist, ist unzulässig. Und das nicht umsonst, bei 10000 K ist die Lichtausbeute geringer wie bei Hologen Scheinwerfern, weil mehr blau Anteil drin ist als weiß, sieht schick aus, aber mehr nicht.

Die Farbtemperatur kommt vom Brenner, nicht vom Zündgerät oder Steuergerät...

Also bitte nicht mit solchen Aussagen hier pralen...
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Alt 04.12.2011, 14:12 #10
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ja da muss ihc euch recht geben. Er hat es zwar eingetragen, aber "eig" ist es verboten da scheinwerfer nicht dafür zugelassen sind. Aber die Polizei bei uns in der gegend kontrolliert halt nur obs in den Papieren steht. wenns drin ist, dann ok. da prüft auch keiner weiter nach. Aber wenn er an die richtige gerät, die echt Ahnung in der Xenon geschichte haben dann ist er und der Prüfer dran. Bei uns bekommt man sowieso fast alles eingetragen. Die Prüfer hier sind sehr Kulant.






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farbtemperatur, kelvin, xenon


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