Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 10.09.2011, 18:05 #1
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Standard gelbe NSW nicht zugelassen, Bj abhängig?

Ne frage da ich schon innerhalb von 2 Wochen 2x angehalten worden bin (seid der wagen mir ist) und nun die gelben NSW einbauen wollten. Erzählte mir jemand das die nur zugelassen sind nach Bj !!!

Sind die nur in US oder Niederlande zugelassen oder auch auf deutschen Straßen erlaubt? Ich habe die originale Hella NSW

Wo steht das dass wenn sie legal sind in deutschland ich den blauen zeigen oder sagen kann?

[IMG][/IMG]



Geändert von Teddy88 (10.09.2011 um 18:52 Uhr)
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Alt 10.09.2011, 18:09 #2
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Hast du mal geguckt ob die ein E Zeichen haben?
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Alt 10.09.2011, 18:51 #3
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ja E1 steht drauf !!
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Alt 10.09.2011, 18:56 #4
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Dann sollte es doch keine probleme geben. Zeig denen das E1 Zeichen und gut ist. oder nicht?
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Alt 10.09.2011, 19:01 #5
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USA? Das wäre mir neu, soweit ich weiß stammen die ausschließlich aus Frankreich und den Niederlanden und sie sind definitiv zugelassen, sofern es die originalen sind!

Die gelben NSW besitzen ein E-Prüfzeichen, sind demnach legal in Deutschland fahrbar und auch das Gelblicht ist bei NSW erlaubt und steht auch so in der Stvo.

Geändert von Mortiferus (10.09.2011 um 19:02 Uhr)
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Alt 10.09.2011, 19:02 #6
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Ne die sind eigendlich zugelassen, Nebelscheinwerfer dürfen auch Gelb sein, sieht man nur in Deutsche Land nur sehr selten, deswegen könnten sich das die Blauen mal öfters anschauen wollen.
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Alt 10.09.2011, 19:03 #7
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Was noch außer E1? Da muss noch eine Kennung vorhanden sein, die die Funktion angibt. Prinzipiell ist das aber zulässig.

Geändert von wolfi71 (10.09.2011 um 19:05 Uhr)
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Alt 10.09.2011, 19:05 #8
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Da muss noch eine Kennung vorhanden sein, die die Funktion angibt.
Damit meinst Du die Zahlen neben der E-Zeichen, richtig?
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Alt 10.09.2011, 19:05 #9
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ich finde das nur lustig 2 Wochen den wagen gehabt und 2x angehalten "allg. Kontrolle", Fahrwerk, Felgen und Reifen eingetragen.....das haben sie bei mir genau kontrolliert und eben ob vorne blaue LED drin sind in den Angel eyes oder hinten am Rücklicht, ob da ein reflektor drin sind.

Waren aber wahrscheinliche welche die sich damit auskennen !! Die andere kontrolle war der Tag an meiner Ummeldeung/Abmeldung auch ganz nett, wenn man alles dabei hat.....bei beiden Kontrollen konnten sie mir nichts nachweisen. Ich ja auch alles eingetragen !!

Geändert von Teddy88 (10.09.2011 um 19:07 Uhr)
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Alt 10.09.2011, 19:08 #10
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Was noch außer E1? Da muss noch eine Kennung vorhanden sein, die die Funktion angibt. Prinzipiell ist das aber zulässig.
schau mal oben auf das bild, zahlen sind da noch !! Aber einen bei der Werkstatt meinte das die gelben NSw Baujahr abhängig ist !! Schonmal was davon gehört?




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Alt 10.09.2011, 19:12 #11
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zu diesem E Pruefzeichen gehoeren noch die Zahlen/Buchstaben darueber diese sind bei mir 02 B
die 02 bedeutet Nebelscheinwerfer
das B steht fuer Beam
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Alt 10.09.2011, 19:13 #12
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Nein, ich weiss nicht, was der damit meint.
Es gibt so ein paar dinge, ich glaube alle Golf 3's vor 93 können theoretisch die Seitenblinker austragen lassen zB. aber dass es bei den NSW BJ spezifische Unterschiede gibt, ist mir ganz neu.
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Alt 10.09.2011, 19:33 #13
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ok dann sag ich den blauen das bei der nächsten kotrolle^^
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Alt 10.09.2011, 23:06 #14
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Wenn es gelbe Hella NSW mit E-Prüfzeichen und Zulassung als NSW (02 B) gibt, dann darfst du die einbauen. Eine Baujahrabhängikeit ist mir dabei nicht bekannt. Ich hatte bei meinem 66er-Käfer auch gelbe NSW dran. Daran hatte sich niemand gestört.
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Alt 10.09.2011, 23:25 #15
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Der Renault R19 oder Cilo haben / hatten Gelbe NSW.
Viele LKW´s fahren mit gelben NSW her rum.

Verboten sind die gelben NSW nicht. Da diese sogar besser sind als die weissen NSW.


Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weißes und gelbes Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes, weißes (Rückfahrscheinwerfer) und gelbes zur Seite.

Historisches

Von 1936 bis 1993 mussten in Frankreich alle Hauptscheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Fernscheinwerfer in gelbem Licht strahlen, damit die Nationalität eines Fahrzeugs bei Dunkelheit sofort erkennbar war.[1] Dabei kam es sowohl bei französischen als auch importierten Fahrzeugen vor, daß diese statt gelber Scheinwerfergläser auch transparente Gläser mit gelb strahlender Glühbirne haben konnten.

Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia
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Alt 11.09.2011, 13:22 #16
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http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.PDF

Schau mal auf Seite 5, da is ne Tabelle drin die besagt dass Nebelscheinwerfer in weißem oder hellgelben Licht betrieben werden dürfen.

EDIT: hier stehts auch nochmal drinne:

http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#A4

Geändert von golfmegges (11.09.2011 um 13:24 Uhr)
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Alt 12.09.2011, 10:26 #17
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Paragraph 52 STVZO besagt dass weisse wie auch hellgelbe Schein- bzw. Zusatzscheinwerfer erlaubt sind. (bitte keine Diskussion über hellgelb, es bedeutet halt keine lasierten bzw. beklebten)
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Alt 12.09.2011, 12:01 #18
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Korrekt, die frage ist auch eher ob der NSW an sich zugelassen ist.
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Alt 12.09.2011, 12:29 #19
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Wenn du original gelbe Hella Nebelscheinwerfer hast dann sind sie zulässig.
Alles was ein E-Prüfzeichen hat ist zugelassen, normalerweise.

Ein Onkel hatte früher ein Clio, der hatte auch gelbe NSW.
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Alt 12.09.2011, 12:35 #20
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Ich war ja erst vor zwei Wochen mit meinen gelben Neblern beim Tüv. Er hat die Lichthöhe kontrolliert und das wars.






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