TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 13.08.2006, 16:33 #1
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Standard Rückleuchten und Frontblinker

Hallo zusammen.
Ich habe mal ne Frage zu den gesamten Rückleuchten und Frontblinker aus dem Zubehör: Ich finde nur Frontblinker und Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, aber ohne ABE. Kann ich damit ohnen weiteres rumfahren. Ich habe noch nie nen Bullen gesehen der ums Auto rennt und kontrolliert ob überall e-Prüfzeichen dran sind. Die wollen doch immer nur ABEs haben. Wie sind eure Erfahrungen? Schonmal Stress mit den Bullen deswegen gehabt? Oder Stress bei der neuen Tüvplakette?
Kann man Rückleuchten mit E-prüfzeichen beim Tüv eintragen lassen, damit einem die Bullen garnichts mehr können? oder brauche ich fürn Tüv gutachten?

Gruß

Ben


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Alt 13.08.2006, 16:36 #2
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solange das E (dann ne zahl hinten dran ) drauf ist, darft du damit fahren.


also immer auf E zeichen achten =P
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Alt 13.08.2006, 16:42 #3
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Ich wurde mal von zwei recht "frischen" Grünen angehalten und die
sind tatsächlich um mein Auto geschlichen und haben nach den
E-Prüfzeichen geschaut. Eine ABE habe ich bspw. nur für mein
Seitenblinker (Inpro), aber für meine Rückleuchten nicht. Das ist
ja auch nicht weiter schlimm solange eben das E-Prüfzeichen echt
ist und es keine gefälschte Teile sind. Eintragen kannst du dir sicher
alles, aber welchen Nutzen erhoffst dir davon wenn dir sowieso nix
passieren kann und das Prüfzeichen alleine schon genügt?!

Probleme mit der Tüvplakette, inwiefern?

mfg Ronnsn
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Alt 13.08.2006, 17:17 #4
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bei mri sin die bulln schomal ums auto geloffen und ham auf e- prüfzeichen geschaut und gleihc mal meine ORGINAL hella rückleuchten bemängelt weil die angeblich getönt sind also nachträglich
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Alt 13.08.2006, 17:21 #5
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die prüfzeichen ham die bei mir auch alle nachgeschaut.voll albern eigentlich.sogar die prüfnummer von meinen getönten scheiben haben die verglichen und das waren keine "frischlinge"...
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Alt 13.08.2006, 17:53 #6
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Habt Ihr aber alle motivierte Bullen bei euch rumlaufen

@ Ronnsn
Mit Problemen bei Ner neuen Plakette meine ich z.B. das der Tüvprüfer bei der Hauptuntersuchung euch Mängel aufgeschrieben hat, weil keine ABE für die Rückleuchten da war, sondern nur E-Prüfzeichen.

Wie sieht das aus mit den Frontblinkern? Ich habe welche von JOM aus Klarglas. Auch nur E-Prüfzeichen. Hat irgendeiner von euch ne ABE für seine Frontblinker?
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Alt 13.08.2006, 18:47 #7
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Zitat:
Zitat von Eisregen
Habt Ihr aber alle motivierte Bullen bei euch rumlaufen

@ Ronnsn
Mit Problemen bei Ner neuen Plakette meine ich z.B. das der Tüvprüfer bei der Hauptuntersuchung euch Mängel aufgeschrieben hat, weil keine ABE für die Rückleuchten da war, sondern nur E-Prüfzeichen.

Wie sieht das aus mit den Frontblinkern? Ich habe welche von JOM aus Klarglas. Auch nur E-Prüfzeichen. Hat irgendeiner von euch ne ABE für seine Frontblinker?


dafür brauchst du keine abe du hast doch das E zeichen das reicht völligst aus!!!


gruß
patrick
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Alt 13.08.2006, 18:57 #8
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richtig.obwohl bei meinen rückleuchten hab ich beides.
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Alt 13.08.2006, 18:59 #9
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jom macht sowieso keine abe´s für seitenblinker soviel ich weiß also kannst ruhig zum tüv passiert nichts!!!


gruß
patrick
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Alt 13.08.2006, 19:05 #10
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@Golf3 Fahrer
Fontblinker, nicht seitenblinker. Meine Seitenblinker sind von In.pro. Dafür habe ich ne ABE. Mich wundert es einfach nur das man für Angeleyes-scheinwerfer und Seitenblinker ABE bekommt und für Heckleuchten und die Frontblinker nicht.

@ all
Vielen Dank für eure Antworten.




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Alt 13.08.2006, 19:10 #11
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na gut dann eben vorne die blinker lol aber troztdem wie gesagt e zeichen genügt wenn du noch ne abe hast unnötig nur papierscheiß lol der im auto rumfliegt wieso weshalb warum mansche hersteller keine abe machen kein plan!!!


gruß
patrick
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Alt 13.08.2006, 19:12 #12
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Wenn es E- Prüfzeichen hat, ist es Eintragungsfrei und enspricht den Europäischen Normen! Man brauch keine ABE oder sonste was sonst dann dafür! Einfach dran pappen und losdüsen!

So Fertig!
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Alt 15.08.2006, 14:40 #13
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Man muss bloß mit den Frontscheinis aufpassen. Die haben zwar ne E-Nummer aber man muss dann noch den LWR einbauen. Genauso wie bei den Rückleuchten, da musste auch guckn, ob die ne NSL haben. Wenn nicht musste nachrüsten.
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Alt 23.09.2006, 23:31 #14
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wenn du auf zubehör teilen E-prüfzeichen hast können sich die streifenhörnchen auf den kopf stellen und mit den füssen wackeln alles egal E-zeichen ist da lass se machen die haben in der hinsicht kein recht zu meckern
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Alt 24.09.2006, 01:50 #15
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ich hatte das problem auch schon, mit polizei und tüv..

bin angehalten worden von 2 "frischlingen" wegen meine nebelscheinwerfer (hatten ein e-prüfzeichen)....

bullen sagten ist nicht zulässig.... sind zum tüv gefahren tüv sagte "steht zwar ein prüfzeichen drauf kann man aber nicht zu ordnen nicht im strassenverkehr zulässig"

ich gedacht LMA..... geh nach hause schau im internet und habe was beim tüv gefunden... ausgedruckt zu den bullen gefahren... und die haben sich entschuldigt

hier ein auszug aus dem internet

http://www.de.tuv.com/de/produkte_un...tfahrzeug.html

ist aber nicht das gleiche was ich damals hatte... finde es nicht mehr


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