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Alt 09.08.2011, 16:41 #1
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Standard Stoßdämpfer eintragungsfrei?

Hi,

wollte mal fragen ob Stoßdämpfer (auch Sportstoßdämpfer) eintragungsfrei sind?
wollte nicht unbedingt eine Tieferlegung, sondern nur ein sportlicheres Fahrverhalten.

Gruß

nc



Geändert von neocortex (09.08.2011 um 16:42 Uhr)
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Alt 09.08.2011, 17:06 #2
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Seriendämpfer oder erstausrüster sind eintragungsfrei.
Koni Sportdämpfer sind auch eintragungsfrei...

Mußt noch dazu rechnen,spur einstellen und achsevermessen...

Würde jedoch auf ein abgestimmtes Fahrwerk raten...

Grüße
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Alt 10.08.2011, 11:52 #3
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Jo, schon

Hab mich schon zwar durch viele Sachen im www durchgesehen, aber ich weiss dennoch nicht so richtig wie das ist.
Sofern ich die Fahrzeughöhe generell ändere muss man es eintragen, so mein stand.
Aber ich habe bisher eigentlich nur die Federn eintragen müssen, keine geänderten Stoßdämpfer. Entweder war das kein Problem, oder die Prüfer haben nicht drauf geachtet.

Egal, nur kann ich mir momentan kein vernünftiges Fahrwerk leisten. Hatte nur ein Angebot für Sportstoßdämpfer (ungekürzte) das Set für ca. 80€
Zwar gebraucht, aber i.O.
Und da meine Stoßdämpfer nun endgültig durch sind, wollte ich mir nichts teures holen, da ich noch nicht weiss ob ich nächstes Jahr den TÜV aus Kostengründen bestehen werde bzw. den Golf wieder verkaufe.

Daher sind mir bis zum TÜV die Schweissarbeiten am Unterboden und an den Schwellern wichtig. danach evtl. ein schönes Gewindefahrwerk.

Bis dahin wollte ich mir die o.g. Stoßdämpfer holen.

Kann mir da wirklich keiner sagen ob es klappt? bei meiner werkstatt prüft außerdem die Dekra.

Grüße

Geändert von neocortex (10.08.2011 um 11:54 Uhr)
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Alt 11.08.2011, 14:54 #4
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Stoßdämpfer sind eintragunsfrei und sollten immer paarweise -also pro Achse- getauscht werden.

Mit serienmässigen Federn würde ich Sachs oder Monroe wählen.
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Alt 11.08.2011, 17:51 #5
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Zitat:
Zitat von Bremer Beitrag anzeigen
Stoßdämpfer sind eintragunsfrei und sollten immer paarweise -also pro Achse- getauscht werden.

Mit serienmässigen Federn würde ich Sachs oder Monroe wählen.
Wie ist das mit Dämpfern mit Nutenverstellung?
Das scheiden sich mitlerweile die Geister, aber vielleicht weisst du ja in der Hinsicht mehr.
Der eine Prüfer sagt ja der andere nein, was ist den da nun wieder richtig?

Mfg
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Alt 11.08.2011, 22:10 #6
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TÜV Nord sagt bei uns ganz klar, Nutenverstellung muß eingetragen werden!
Da eine Höhenverstellung möglich ist!
Gekürzte Stoßdämpfer an der Vorderachse in Verbindung mit Tieferlegungsfedern müssen auch
auch eingetragen werden da sich die Vorspannung der Federn erhöht und der Restfederweg
sich ändert.
So die Aussage meines Prüfers!


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