TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 13.07.2011, 11:57 #1
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Standard Sauerei?!

Grüßt euch,

ich wurde von der Polizei angehalten und hab auf die Nase bekommen:
Schwachsinn:
-weil ich keine ABE für meinen FK Grill dabei hatte
- "" für die Heckscheibenblende
- "" für die Spoilerlippe
verständlich:
- Felgen nicht eingetragen

Meine Fragen: Den Grill hab ich vom ATU (FK) da war keine ABE in der Kiste, Blende und Lippe sind aus eBay. Wie komm ich da an ABEs?

Meine Felgen sind von VW ... vom ehemaligen Passat meines Dads ... brauch ich da was zum Eintragen oder geht das so per Einzelabnahme?

Vielen Dank im Voraus!!!


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Alt 13.07.2011, 12:03 #2
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Zitat:
Meine Fragen: Den Grill hab ich vom ATU (FK) da war keine ABE in der Kiste, Blende und Lippe sind aus eBay. Wie komm ich da an ABEs?
steht auf den teilen überhaupt ne nummer? ansonsten nur bei atu ( ) oder halt gleich fk anschreiben / anrufen

Zitat:
Meine Felgen sind von VW ... vom ehemaligen Passat meines Dads ... brauch ich da was zum Eintragen oder geht das so per Einzelabnahme?
dann müssten ja alle Felgendaten bzw die KBA-Nr draufstehn, sollte die größe mitm Golf übereinstimmen ( lt Fzg-Schein ) dann würde ich sogar sagen, dass eine Eintragung nicht notwendig sei. Am besten beim Prüfer mal erfragen.
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Alt 13.07.2011, 12:06 #3
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
oder halt gleich fk anschreiben / anrufen
die verlangen 22 Euro für die ABE wenn man die Rechnung nicht vorweisen kann!!!
Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
dann müssten ja alle Felgendaten bzw die KBA-Nr draufstehn, sollte die größe mitm Golf übereinstimmen ( lt Fzg-Schein ) dann würde ich sogar sagen, dass eine Eintragung nicht notwendig sei. Am besten beim Prüfer mal erfragen.
Nummern stehen da, klar ... Felgengröße passt aber nicht ... sind 15" mit 195/45/R15
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Alt 13.07.2011, 12:11 #4
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Zitat:
Felgengröße passt aber nicht
dann wirds auf ne einzelabnahme hinauslaufen, aber ohne schwierigkeiten!


Zitat:
die verlangen 22 Euro für die ABE wenn man die Rechnung nicht vorweisen kann!!!
dann ab zu atu und mal alarm machn, evtl können die dir ja ne neue rechnung ausstellen?!



evtl. dor tmal vorsprechen:

http://www.tunershop.de/TUeV_-_Gutac...fb2f4428fb7299

Geändert von pwrd111 (13.07.2011 um 12:13 Uhr)
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Alt 13.07.2011, 12:14 #5
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Das ist ja mal auch Produkt von kronischer Langeweile...

Was mich interessiert, was ist eine Heckscheibenblende?
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Alt 13.07.2011, 12:15 #6
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seit wann brauch man für den kühlergrill eine abe, so ein schwachsinn!
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Alt 13.07.2011, 12:18 #7
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
dann wirds auf ne einzelabnahme hinauslaufen, aber ohne schwierigkeiten!
das wäre prima
Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
dann ab zu atu und mal alarm machn, evtl können die dir ja ne neue rechnung ausstellen?!
die Penner sagen, dass ich ja ohne Rechnung auch nicht nachweisen könnte, dass der von ATU ist und machen nichts!
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Alt 13.07.2011, 12:19 #8
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Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.



Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).

Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wieder erlangt werden.


Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
(zu finden unter StVZO - Einzelnorm)

Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.


--

das wäre damit schonmal geklärt.


---


abe für ne blende liegt hier vor mir, jedoch nur für die von "ap car design" von meinem 1. golf


Geändert von pwrd111 (13.07.2011 um 12:21 Uhr)
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Alt 13.07.2011, 12:21 #9
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Zitat:
Zitat von eVo Beitrag anzeigen
Das ist ja mal auch Produkt von kronischer Langeweile...

Was mich interessiert, was ist eine Heckscheibenblende?
da hast du Recht:
Zitat:
Zitat von Fanboy Beitrag anzeigen
seit wann brauch man für den kühlergrill eine abe, so ein schwachsinn!
Tja, ich weiß ja auch nicht!
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Alt 13.07.2011, 12:22 #10
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Also mein Kühlergrill hat auch eine ABE dabei, das ist kein Schwachsinn.

Kauf dir den Kühlerbrill bei ATU nochmal, lege die Rechnung vor und verlange die ABE anschließend den Kühlergrill zurückgeben ... , ganz easy.




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Alt 13.07.2011, 12:23 #11
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Für den Grill und Lippe gibt es keine ABE !

ABE für Grill und Lippe ist Schwachsinn.

Was für eine Heckscheibenblende hast du?

Für die von dir gezeigte Blende habe ich eine ABE hier zu liegen.

Geändert von Bude (13.07.2011 um 12:27 Uhr)
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Alt 13.07.2011, 12:23 #12
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).

Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
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Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
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Heißt ich brauch keine? ... und wie verklicker ich das den Grünen?
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Alt 13.07.2011, 12:23 #13
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also kühlergrill und spolierlippe (ich denke du meinst die vr6 lippe?) ist lächerlich, heckscheibenblende ist klar das du da was brachst und felgen auch.
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Alt 13.07.2011, 12:25 #14
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Zitat:
Zitat von Bude Beitrag anzeigen
Für den Grill und Lippe gibt es keine ABE !

ABE für Grill und Lippe ist Schwachsinn.

Was für eine Heckscheibenblende hast du?
von FK ... war aber auch nichts dabei.
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Alt 13.07.2011, 12:26 #15
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
abe für ne blende liegt hier vor mir, jedoch nur für die von "ap car design" von meinem 1. golf
Kannst du mir die schicken? Dann hab ich immerhin etwas!!!
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Alt 13.07.2011, 12:26 #16
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Zitat:
Zitat von Krispy Beitrag anzeigen
Kauf dir den Kühlerbrill bei ATU nochmal, lege die Rechnung vor und verlange die ABE anschließend den Kühlergrill zurückgeben ... , ganz easy
Wenn beim letzten Mal keine dabei war, wird dieses mal auch keine dabei sein
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Alt 13.07.2011, 12:28 #17
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Zitat:
Zitat von danielst Beitrag anzeigen
von FK ... war aber auch nichts dabei.
Für die von dir gezeigte Blende habe ich eine ABE hier zu liegen.
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Alt 13.07.2011, 12:28 #18
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Zitat:
Zitat von Bude Beitrag anzeigen
Für den Grill und Lippe gibt es keine ABE !

ABE für Grill und Lippe ist Schwachsinn.
Da FK für die ABE ohne Rechnung 22€ verlangt scheint es aber doch eine zu geben...
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Alt 13.07.2011, 12:29 #19
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Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
Da FK für die ABE ohne Rechnung 22€ verlangt scheint es aber doch eine zu geben...
Naja, man kommt bei FK nicht soweit, dass man überhaupt erklären darf um welches Produkt es sich handelt. Willst du eine ABE ohne Rechnung vorzuweisen zahl 22 Euro ... da hats bei mir aufgehört!
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Alt 13.07.2011, 12:30 #20
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Zitat:
Zitat von Bude Beitrag anzeigen
Für die von dir gezeigte Blende habe ich eine ABE hier zu liegen.
schickst du mir die? Langt ja eine Kopie bzw Scan oder? das wäre klasse!






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