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Alt 11.07.2011, 21:23 #1
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Standard kennzeichen Seitlich

hallo
will bei meinem Golf 3 das kennzeichen Vorn Seitlich machen ist das erlaubt ???


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Alt 11.07.2011, 21:26 #2
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Klar es ist Erlaubt, ...

Wichtig ist nur, dass es nicht geknickt ist, bzw nicht ums Eck gebogen ist, dass du die Mindesthöhe einhällst und dass es "fest montiert" ist. (obwohl Tüv und Polizei auch noch nie was bei Saugnäpfen gesagt hat, vllt nur Zufall)
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Alt 11.07.2011, 21:27 #3
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Zitat:
Zitat von martin_cabrio Beitrag anzeigen
Klar es ist Erlaubt, ...
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.
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Alt 11.07.2011, 21:28 #4
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Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.
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Alt 11.07.2011, 21:32 #5
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Zitat:
Zitat von Der_Siggi Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.
RICHTIG!!!

Hier nochmal der Gesetzestext!

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6).
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Der_Siggi (11.07.2011)
Alt 11.07.2011, 21:33 #6
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Zitat:
Zitat von Buddha Beitrag anzeigen
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.
Das hat mein Tüv prüfer damals auch gesagt.
Aber Fakt ist das nirgendwo steht das es in der mitte sein muss.
Das mit den Winkel von 30 Grad seitlich und 90 Grad zum Bode (senkrecht zum Boden) ist klar.

Zitat:
Zitat von Der_Siggi Beitrag anzeigen
30 cm
Es sind 20cm bis zum Boden
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Der_Siggi (11.07.2011)
Alt 11.07.2011, 21:35 #7
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Zitat:
Zitat von Buddha Beitrag anzeigen
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.
jupp kann ich nur bestätigen...

gab nen mängel damals beim tüv
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Alt 11.07.2011, 21:35 #8
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Zitat:
Zitat von Golf 3 GTi Beitrag anzeigen
jupp kann ich nur bestätigen...

gab nen mängel damals beim tüv
Wie bei mir
Ohne Mängel, aber Kennzeichen war ein kleiner Mangel.
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Alt 11.07.2011, 22:25 #9
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Bei mir wars damals zutief. Aber ist Korrekt. Alfa hat eine Sonderregelung
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Alt 11.07.2011, 22:31 #10
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Schau mal dort und bei Fragen wende Dich mal an den TE polow4yn3 :
http://www.golf3.de/off-topic/89479-...mand-welt.html




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Alt 12.07.2011, 17:52 #11
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mein TüV hat "gar nix" gemängelt..... alles in Ordnung... :-)
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Alt 16.07.2011, 12:42 #12
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Passt ganz gut hier rein:

Autofreak bezahlt für Extravaganz - Region - München - Aktuelles - tz-online.de
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Alt 16.07.2011, 13:04 #13
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Zitat:
Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
da gehts aber ein gebogenes nummerschild das aus den gesetzlich vorgeschriebenen winkeln nicht zu lesen war. solange das nummernschild nicht gebogen und aus den gesetzlich vorgeschriebenen winkeln lesbar ist können sie gar nichts machen. ich errinner mich an haufenweise käfer die diese seitlich angebracht hatten.

allerdings wenn ich das kennzeichen nicht biegen darf hat der daimler konzern ne sondergenehmigung dafür? bei fast allen alten benzern muss man das vordere kennzeichen in der mitte knicken damits ordentlich angebracht werden kann


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