golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   kennzeichen Seitlich (http://www.golf3.de/showthread.php?t=93437)

Golftuner92 11.07.2011 21:23

kennzeichen Seitlich
 
hallo
will bei meinem Golf 3 das kennzeichen Vorn Seitlich machen ist das erlaubt ???

martin_cabrio 11.07.2011 21:26

Klar es ist Erlaubt, ...

Wichtig ist nur, dass es nicht geknickt ist, bzw nicht ums Eck gebogen ist, dass du die Mindesthöhe einhällst und dass es "fest montiert" ist. (obwohl Tüv und Polizei auch noch nie was bei Saugnäpfen gesagt hat, vllt nur Zufall)

Buddha 11.07.2011 21:27

Zitat:

Zitat von martin_cabrio (Beitrag 1237796)
Klar es ist Erlaubt, ...

Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.

Der_Siggi 11.07.2011 21:28

Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.

eVo 11.07.2011 21:32

Zitat:

Zitat von Der_Siggi (Beitrag 1237801)
Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.

RICHTIG!!! :D

Hier nochmal der Gesetzestext!

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6).

takumi 11.07.2011 21:33

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1237798)
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.

Das hat mein Tüv prüfer damals auch gesagt.
Aber Fakt ist das nirgendwo steht das es in der mitte sein muss.
Das mit den Winkel von 30 Grad seitlich und 90 Grad zum Bode (senkrecht zum Boden) ist klar.

Zitat:

Zitat von Der_Siggi (Beitrag 1237801)
30 cm

Es sind 20cm bis zum Boden;)

Golf 3 GTi 11.07.2011 21:35

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1237798)
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen muss vorne Mittig angebracht werden. Alfa Romeo hat ne Sondergenehmigung dafür um die Kennzeichen seitlich zu montieren.

jupp kann ich nur bestätigen...

gab nen mängel damals beim tüv xD

takumi 11.07.2011 21:35

Zitat:

Zitat von Golf 3 GTi (Beitrag 1237811)
jupp kann ich nur bestätigen...

gab nen mängel damals beim tüv xD

Wie bei mir:D
Ohne Mängel, aber Kennzeichen war ein kleiner Mangel.

Tdiler2 11.07.2011 22:25

Bei mir wars damals zutief. Aber ist Korrekt. Alfa hat eine Sonderregelung

G3 Variant 11.07.2011 22:31

Schau mal dort und bei Fragen wende Dich mal an den TE polow4yn3 :
http://www.golf3.de/off-topic/89479-...mand-welt.html

martin_cabrio 12.07.2011 17:52

mein TüV hat "gar nix" gemängelt..... alles in Ordnung... :-)

vwcult33 16.07.2011 12:42

Passt ganz gut hier rein:

Autofreak bezahlt für Extravaganz - Region - München - Aktuelles - tz-online.de

Danjo 16.07.2011 13:04

Zitat:

Zitat von vwcult33 (Beitrag 1240675)

da gehts aber ein gebogenes nummerschild das aus den gesetzlich vorgeschriebenen winkeln nicht zu lesen war. solange das nummernschild nicht gebogen und aus den gesetzlich vorgeschriebenen winkeln lesbar ist können sie gar nichts machen. ich errinner mich an haufenweise käfer die diese seitlich angebracht hatten.

allerdings wenn ich das kennzeichen nicht biegen darf hat der daimler konzern ne sondergenehmigung dafür? bei fast allen alten benzern muss man das vordere kennzeichen in der mitte knicken damits ordentlich angebracht werden kann :-lol-:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:25 Uhr.

Powered by vBulletin®