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Alt 04.06.2011, 23:01 #1
Tom1186
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Standard TA Technix Gewindefahrwerk - Eintragung?

Hi Leute,
Habs schon mit der Suchfunktion versucht, aber leider nichts gefunden.

Also folgendes:
Hab mir ein TA Technix Gewindefahrwerk gekauft, welches ich am Dienstag einbauen werde.
Nun, im Gutachten steht als Beispiel für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere der TÜV-Verstellbare Bereich für die VA 150-210mm und für die HA 255-320mm.

Heisst das nun, dass es so eingetragen wird und ich in diesem Bereich beliebig verstellen kann.

Vielen Dank im Voraus.


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Alt 04.06.2011, 23:15 #2
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Beim Gewindefahrwerk wird immer der Zustand der aktuellen Fahrzeughöhe die beim eintragen/abnehmen grade ist, und darf danach nicht mehr verstellt werden.
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Alt 05.06.2011, 00:28 #3
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Mein Tüv-Prüfer hat mir das so eingetragen das er die tiefste einstellung die möglich ist abgemessen hat und dann noch die winterhöhe
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Alt 05.06.2011, 07:14 #4
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Also hast du es auf zwei höhen Eintragen lassen.
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Alt 05.06.2011, 09:22 #5
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Zitat:
Zitat von Tom1186 Beitrag anzeigen
Hi Leute,
Habs schon mit der Suchfunktion versucht, aber leider nichts gefunden.

Also folgendes:
Hab mir ein TA Technix Gewindefahrwerk gekauft, welches ich am Dienstag einbauen werde.
Nun, im Gutachten steht als Beispiel für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere der TÜV-Verstellbare Bereich für die VA 150-210mm und für die HA 255-320mm.

Heisst das nun, dass es so eingetragen wird und ich in diesem Bereich beliebig verstellen kann.

Vielen Dank im Voraus.
Wenn nichts schleift dann in der größtmöglichen Tieferlegung eintragen lassen.
Das TA bloß nicht tiefer drehen wie vorgesehen weil das sonst schnell das zeitliche segnet.
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Alt 05.06.2011, 09:36 #6
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Hm, bei mir isses auch so eingetragen, gemäß Gutachten Verstellbereich von - bis.
Mein Prüfer hat die Fahrzeughöhe mit Stand Prüfung eingetragen, nur doof, das er es ziemlich weit hinten gemessen hat. Vorne konnte ich nun noch runterdrehen, ohne das es auffällt .
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Alt 05.06.2011, 10:03 #7
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Zitat:
Zitat von Golf 3 GT1988 Beitrag anzeigen
Beim Gewindefahrwerk wird immer der Zustand der aktuellen Fahrzeughöhe die beim eintragen/abnehmen grade ist, und darf danach nicht mehr verstellt werden.
Also hochdrehen darf er,nur nicht weiter runter.Bei mir wurden 2 Meßpunkte eingetragen.Kotflügelkante bis Radmitte und Unterkante Federteller bis oberkannte Verstellschraube.
Dreh ihn so tief wie du möchtest und lass es eintragen,wenns ihm nicht passt drehste bend wied nen Stück hoch.Achsvermessung kannst auch danach machen,so war es bei mir jedenfalls.
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Alt 05.06.2011, 10:50 #8
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Zitat:
Achsvermessung kannst auch danach machen,so war es bei mir jedenfalls.
normal trägt kein tüvver dir n fahrwerk ohne vermessung ein.
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Alt 05.06.2011, 10:55 #9
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
normal trägt kein tüvver dir n fahrwerk ohne vermessung ein.



falsch.


sieht JEDER prüfer anders.
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Alt 05.06.2011, 10:58 #10
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also ich kenne das auch nicht, dass der vorher vermessen sein muss

unser tüvler trägt das auch nur mit dem verstellbereich ein... also kann ich variieren wie ich will

solange nix schleift ist ok
und gemessen wurde bei mir auch niee was.




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Alt 05.06.2011, 11:09 #11
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Ja das ist alles ansichtssache den Prüfers. Ich kann es nur so sagen, wie es hier bei uns ist.
Und Mein Prüfer will immer erst die Achsvermessung sehen, bevor er nen Fahrwerk einträgt.
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Alt 07.06.2011, 17:10 #12
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Standard Fahrwerk eingetragen

So, habs heute verbaut und eintragen lassen.
Am Telefon meinten sie noch sie wollen das Achsvermessungsprotokol sehn.
Als ich dann dort war, so ne halbe Stunde vor Schluss, wollten sie es gar nicht haben.

Nun zum Thema:
Der Prüfer hat das Fahrwerk auf die Höhe bzw. Tiefe eingetragen mit der ich vorgefahren bin.

Am besten war, dass er die Höhe nur auf einer Seite gemessen hat und auch die Bezeichnung der Federn. Er hat nicht einmal die Bezeichnung der Vorspannfeder geprüft.

Meine Meinung: Der wollte dringend Feierabend machen.
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Alt 07.06.2011, 17:12 #13
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hehe jow geil wäre geil wenn die gemessene seite jetzt noch tiefer wär als es eigt geht ^^dann könnteste dauerhaft mit der tiefe rumfahren ^^
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Alt 07.06.2011, 17:13 #14
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Zitat:
Zitat von Golf 3 GT1988 Beitrag anzeigen
Und Mein Prüfer will immer erst die Achsvermessung sehen, bevor er nen Fahrwerk einträgt.
Das ist hier nicht anders, die Vermessung musste ich auch vorher machen und das Protokoll vorlegen.
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Alt 13.06.2011, 16:45 #15
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Das ist hier nicht anders, die Vermessung musste ich auch vorher machen und das Protokoll vorlegen.
Das ist im Normalfall auch richtig.Steht ja auch als Auflage im Gutachten ,das man zur eintragung Achsvermessung machen muss
.Nur ich hatte es nicht machen lassen weil ich nicht wußte ob er mir die Tiefe einträgt.Hätte ich ihn doch wieder hochdrehen müssen,hätt ich wieder ne Achsvermessung machen müssen.
Hatte dem TÜVer das auch so erklärt und er hat auch nicht drann gezweifelt das ich danach keine Achsvermessung machen lasse.
Also ist es schon ok so .
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Alt 13.06.2011, 17:32 #16
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Es kommt immer drauf an was für Prüfer man bekommt.

Es wird aber immer die Fahrzeughöhe Eingetragen, die das Fahrzeug im Moment der Abnahme hat.

Bei mir hat der Prüfer es noch lustiger gemacht. Er hat sich meinen Vari angeschaut, nachgemessen und festgestellt, dass es zu HOCH war. Dann hat er mir die Maximale Höhe lt. Gutachten eingetragen und mir gesagt ich soll ihn auf das Maß herunter schrauben und kurz noch einmal reingucken.

Das wars, ich hab die Eintragung gehabt obwohl er zu Hoch war


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