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Alt 19.03.2010, 09:05 #1
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Standard tafel runter setzen

darf man seine nummer tafel runter auf das racinggitter setzen?Mfg


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Alt 19.03.2010, 09:33 #2
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Ich denke, dem stehe nichts im Wege.

Sehe bei deinem Wagen e verdammt gut aus
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Alt 19.03.2010, 09:36 #3
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Unterkannte vom Nummernschild muss in Deutschland mindestens 20cm vom Boden entfernt sein.....
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Alt 19.03.2010, 10:11 #4
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Und du musst auch aufpassen das deine Stoßstange keine Wölbung macht damit das Kennzeichen nicht richtung boden schaut.
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Alt 19.03.2010, 10:18 #5
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Zitat:
Zitat von Fuuubb Beitrag anzeigen
Unterkannte vom Nummernschild muss in Deutschland mindestens 20cm vom Boden entfernt sein.....


30cm sind rechlich vorgeschrieben.....
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Alt 19.03.2010, 10:27 #6
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Ich denke wir sprechen hier von dem vorderem Kennzeichen:

Zitat:
§60, 2 StVZO
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Alt 19.03.2010, 12:36 #7
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hast recht! hab es ja nur gut gemeint!
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Alt 21.04.2011, 09:41 #8
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guten tag stimmt es das der § 60 außer kraft ist bzw weggefallen ist ?
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Alt 21.04.2011, 09:46 #9
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Alt 21.04.2011, 09:49 #10
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im Thema zum cleanedgolf16V´s Laster ( VW/AUDI BOARD ) gibt es eine Diskussion darüber.






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