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Alt 17.04.2011, 11:51 #1
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Standard Fahrzeug Anmeldung

Hallo @ All

Nächste Woche Donnerstag bin ich besitzer eines Golf III AAM 75Pser 3Tr

Folgendes Problem da ich selbst Azubi als KFZ Mechatroniker bin, ist es bei uns so wenn der Tüv Überzogen wird oder AU man für die Ausfallzeit Tüv bezahlt sprich

Wenn Jemand im Januar zum Tüv Muss, aber erst im April geht dann wird Tüv bei uns glaube ich 2 mal berechnet wegen den Ausfallmonaten

Jetzt ist folgendes Problem bei dem Golf den ich mir am Donnerstag hole

Hat er Abmelde bescheinigung, KFZ Brief u. Schein

aber keine letzten Tüv und AU Berichte

Wie geht das dann wenn ich zum Tüv will wenn er fertig neu aufgebaut ist

einfach im Monat X gehen ? ? ?

Was braucht man alles zur Neuanmeldung Und Tüv


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Alt 17.04.2011, 11:56 #2
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Also ohne HU Bescheinigung geht das nicht du brauchst ja ein nachweiß. Musst halt erst zum TÜV bevor das Auto anmeldest.
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Alt 17.04.2011, 12:01 #3
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Wie lange hat er denn noch TÜV?
Und wo wohnst du, dass es eine solche Regelung gibt?
Zur Anmeldung brauchst du:

- gültiger KFZ-Schein
- gültiger KFZ-Brief
- EVB-Nummer von deiner Versicherung
- Personalausweis (o. ä.)
- Bankkarte (falls du BLZ und KtoNr nicht auswendig kennst für die KFZ-Steuer (wird per Lastschrift eingezogen)
- noch gültigen TÜV Beleg (AU wird nicht mehr zwangsweise benötigt)
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Alt 17.04.2011, 12:02 #4
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Ja das ist schon Klar sonst gibts keine Nummernschilder, nur brauch ich den letzten Tüv Bericht für späteren neuen TÜV ?

Tüv hat er keinen mehr seit ca. fast ein jahr

Geändert von Shadowbane (17.04.2011 um 12:03 Uhr)
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Alt 17.04.2011, 12:06 #5
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wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, kannst du dir Kurzzeitkennzeichen besorgen und damit bedenkenlos zum Tüv fahren... dort kannst du dann HU/AU neu machen! Da spielt auch keine Rolle, wann der letzte Termin war, da das KFZ ja abgemeldet war...

Aber in D zahlt man NICHT mehr beim Tüv, wenn man überzogen hat! lediglich eine Strafe wird fällig, wenn die Polizei dich damit erwischt.... und es mehr wie 4 Monate sind...

Wenn der Vorbesitzer dir aber sagen kann, wo er bei der letzten Untersuchung war, kannst du auch dort anrufen und dir die Unterlagen zuschicken lassen...
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Alt 17.04.2011, 12:12 #6
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schau mal innen schein was da steht, da steht immer das HU datum drin.
AU bescheinigung musst du dann extra haben.

wenn du tüv überzogen hast und zur vorführung gehst wird der tüv von da an neu gesetzt wo das letzte mal fällig war.. sprich hattes januar tüv, gehst april hin .. wird er bei januar wieder anfangen und gebühren sind nur einmal fällig
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Alt 17.04.2011, 12:22 #7
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Also sind das Alle Dokumente die er mir geben muss un en kaufvertrag halt, weil ich schon dachte das vielleicht ein haken dahinter steckt .... ihr wisst ja was so abgeht bei auto ver und kauf

sorry wegen doppel post
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Alt 17.04.2011, 12:54 #8
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?

eigentlich MUSS er dir gar nix geben wenn das nicht im vertrag steht......


aber du brauchst halt mindestens den brief zum anmelden.

die papiere von TÜV/AU sind vollkommen unnötig wenn das eh abgelaufen ist.
taugt höchstens was um den km stand vom wagen zu überprüfen.


und zum anmelden braucht man keinen gültigen fahrzeugschein....den kann man doch gar nicht haben wenn der wagen abgemeldet ist
man hat höchstens den ungültigen, alten fahrzeugschein.

Geändert von AAM (17.04.2011 um 12:55 Uhr)
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Alt 17.04.2011, 14:31 #9
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ohne gültiger HU bekommst du kein Auto angemeldet. nur Kurzzeitzeichen
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Alt 18.04.2011, 22:05 #10
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Mach es kurz und schmerzlos, geh mit deinem Brief zum Tüv/Kfz Zulassungsstelle und die sagen dir was du genau brauchst! So machst du keine Fehler und sparst dir unnötige Kopfschmerzen




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Alt 18.04.2011, 22:25 #11
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da das auto länger als 6 Monate abgemeldet scheind, muss AU/HU so oderso gemacht werden...
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Alt 07.05.2012, 16:57 #12
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Ich frag das mal hier im Thema, geht ja auch um die Anmeldung vom Golf.

Und zwar war mir aufgefallen, dass ich zwar den aktuellen und auch bestandenen HU-Bericht habe, jedoch keine AU-Bescheinigung.

Darauf hin habe ich den Verkäufer vom Wagen kontaktiert, dieser wollte sich mit der Werkstatt in Verbindung setzen.

Als Rückmeldung bekam ich da, dass durch das Zusammenlegen von HU und AU kein AU-Bericht mehr dabei ist.

So und hier gibt es Unstimmigkeiten!
Der eine sagt, man bekommt sowas mit, der andere hat keine AU-Bescheinigung bekommen.

Könnte mir jemand bitte sagen, was davon jetzt richtig ist, möchte ungern bei der Zulassungsstelle stehen und zu hören bekommen, dass mir nochwas fehlt.

Danke!
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Alt 07.05.2012, 17:25 #13
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Auf meinem HU-Bericht (DEKRA) wird mit einer Berichtnummer auf einen separaten AU-Bericht verwiesen. Wenn das bei Dir auch so ist, kannst Du sicher bei der Prüforganisation den entsprechenden Bericht anfordern. Ausserdem kriegst Du die Plakette doch nur, wenn Dein Auto sowohl die HU als auch die AU bestanden hat, denke also nicht, dass Du den AU-Bericht vorlegen musst.



Geändert von JoJoh (07.05.2012 um 17:28 Uhr)
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