VW und Audi Forum für die VAG Gruppe

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Alt 13.03.2011, 02:02 #1
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Standard Finanzierung eines neuen Golf 6

Hallo Leute,
ich bräuchte mal euren Rat, vielleicht kennt sich ja einer damit aus, ich möchte meinen Kollegen aufklären.
Er hat sich ein Golf 6 highline nach seinen Wünschen ausstatten lassen. Der Wagen kostet zum Schluss 32.xxxx€ (angaben sind nicht ganz genau)
Abzüglich Kalkulation Bonus von 3500€ und 3500€ für seinen alten Wagen als Anzahlung und noch 2 dinge wo ich denn Betrag nicht weiß kommt er auf den Betrag von 27.xxxx€.
Effektiver jahreszins von 1.9% mit 47 Monatsraten von 288€ und einer Schlussrate von 13.xxx€.

Da er ein Friseurladen besitzt meint er das er nach dem Kauf des Wagen von Finanzamt knapp 5000€ überwiesen bekommt (mehrwertsteuer rückerstattung), das gibts doch nur wenn der Wagen ins Ausland geht.
Er sagte mir dann auch das er zum Schluss die 13.xxx€ refinanzieren will und er wäre sich sicher das sich dabei der Zinssatz wieder um 1.9% beträgt.

Ich kenne das anders und soviel ich weiß ist doch durch ein Neukauf durch die VW Bank dieser Zinssatz subvezioniert , daher kann die Refinanzierung doch nicht mit dem Selben Zinssatz berechnet werden?
Er ist sich sicher das sein Steuerberater ihm geraten hat diesen Wagen zu kaufen und er freut sich natürlich auf die 5000€.
Dazu kommt noch das er sein Wagen ja als Anzahlung gegeben hat und er meint er gibt denn wagen erst ab wenn der neue geliefert wird.
Warum sollte der Händler paar Monate auf den Wagen warten? nur weil der Käufer auch auf sein Neuwagen warten muss?

Bitte klärt mich mal auf.


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Alt 13.03.2011, 02:04 #2
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Ich habe es richtig verstanden, dass dein Kollege selbstständig ist und den Golf als Firmenwagen laufen lassen will?
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Alt 13.03.2011, 02:14 #3
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Ja, aber er wird ihn überwiegen privat nutzen.
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Alt 13.03.2011, 02:16 #4
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Das spielt keine Rolle.

Hier einmal ein Link, der dir weiterhelfen wird:

Autoleasing - Für Selbstständige beliebtes und steuersparendes Instrument | Pressemitteilungen-online.de
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Alt 13.03.2011, 02:30 #5
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Da was du da hast ist ja ein autoleasing, das was er gemacht hat so zusagen eine Ballonfinazierung, weiß nicht ob da die selben vorteile gegeben sind.
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Alt 13.03.2011, 04:05 #6
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Zitat:
Zitat von scotchclub Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
ich bräuchte mal euren Rat, vielleicht kennt sich ja einer damit aus, ich möchte meinen Kollegen aufklären.
Er hat sich ein Golf 6 highline nach seinen Wünschen ausstatten lassen. Der Wagen kostet zum Schluss 32.xxxx€ (angaben sind nicht ganz genau)
Abzüglich Kalkulation Bonus von 3500€ und 3500€ für seinen alten Wagen als Anzahlung und noch 2 dinge wo ich denn Betrag nicht weiß kommt er auf den Betrag von 27.xxxx€.
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Da er ein Friseurladen besitzt meint er das er nach dem Kauf des Wagen von Finanzamt knapp 5000€ überwiesen bekommt (mehrwertsteuer rückerstattung), das gibts doch nur wenn der Wagen ins Ausland geht.
Er sagte mir dann auch das er zum Schluss die 13.xxx€ refinanzieren will und er wäre sich sicher das sich dabei der Zinssatz wieder um 1.9% beträgt.

Ich kenne das anders und soviel ich weiß ist doch durch ein Neukauf durch die VW Bank dieser Zinssatz subvezioniert , daher kann die Refinanzierung doch nicht mit dem Selben Zinssatz berechnet werden?
Er ist sich sicher das sein Steuerberater ihm geraten hat diesen Wagen zu kaufen und er freut sich natürlich auf die 5000€.
Dazu kommt noch das er sein Wagen ja als Anzahlung gegeben hat und er meint er gibt denn wagen erst ab wenn der neue geliefert wird.
Warum sollte der Händler paar Monate auf den Wagen warten? nur weil der Käufer auch auf sein Neuwagen warten muss?

Bitte klärt mich mal auf.

Mir scheint, dein Kollege ist etwas dumm. Oder besser gesagt; "Unwissend"
Wenn man ein Fahrzeug finanziert, dann gibt es dafür eine Abschreibungsdauer und eine Restwert. Der Restwert ist in etwa 10% Das heisst, das der Wagen also quasi 27000 - 2700 € kostet. Dieser Betrag wird eigentlich sofort steuerlich geltend gemacht und zwar als "Betriebskosten" der eigenen Unternehmung. Dadurch wird das "Betriebsergebnis" gemindert und er zahlt weniger Umsatzseuer. Hinzu kommt, das der Betrag der enthaltenen Mehrwertsteuer als "Vorsteuer" gerechnet wird und somit die Umsatzsteuerlast gesenkt wird. Dein Kollege geht also davon aus, das er am Ende der Finazierung, die gesamte Mehrwertsteuer zurück bekommt. Wenn er aber einen anstädnigen Steuerberater hat, wird dieser die Kosten sofort zum Abzug bringen in der Berechnung der Steuerlast. Und somit gibts keine 5000 € zurück. Schliesslch kann man den Staat nicht zweimal zur Kasse bitten, das wäre Betrug.
Hinzu kommt noch das die goldene Bilanzregel folgendes Sagt: " Maximale Finanierungsdauer = Nutzungsdauer"

Ist da Jemand anderer Meinung?

Ich hatte auch mal ein Auto geleast, gewerblich als Selbständiger, ich hab die Leasingkosten direkt als Betriebskosten gerechnet was sich mindernd im Betriebsergebnis auswirkte und ich somit weniger steuern zahlen musste. Hinzu kam die Abziuehung der Mehrwertsteuer auf die Steuerlast.

Ich bin überzeugt, dein Freund hat das was falsch verstanden. Hinzu kommt, wenn der finaziert wird, wird die Splitting regel angewendet, also welcher Teil geschäftlich genutzt wird und welcher Privat. Und dann sieht das ganze Modell der Finanz nicht mehr so toll aus.
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Alt 13.03.2011, 10:50 #7
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Der Steuerberater muss sich ja dabei was gedacht haben als er ihm von der Mehrwertsteuer erzählt hat.
Aber es scheint mir das er ein Fahrtenbuch führen muss aber ich weiß auch das er es überwiegend Privat nutzen will.
Jählichen Km-Leitung sind 12.500km angesetz, meiner meinung nach zu wenig.
Wenn er also morgen unterschreibt und halt sein alten als anzahlung angibt, muss er die Kiste auch morgen da lassen?
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Alt 14.03.2011, 10:19 #8
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Sonst weiß keiner Rat?
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Alt 14.03.2011, 20:50 #9
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Ehm, DU willst deinen Kollegen aufklären, weisst es aber selbst nicht und fragst nach? Wenn du selbst keine Ahnung von der Materie hast, bitte berate in Zukunft diesbezüglich niemanden.

Der Händler wird wissen, wie das geht als gewerblicher, das Finanzamt auch. So schwer ist das nicht. Da muss man nur mal die Backen zusammenkneifen und im Amt anrufen, bzw sich mal mit den Verkäufern hinsetzen.
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Alt 14.03.2011, 21:50 #10
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hättest du jetzt meine Fragen beantwortet dann hätte ich ihm das schon so mitgeteilt aber eins steht fest, in der Sache hab ich keine Ahnung und du genauso wenig.

Warum sollte ich Ämter anrufen wenn es spezielle Bords für diverse Fragen gibt, soll ich morgen VW anrufen wenn ich mein Zahnriemen wechseln will.
Man geht doch mal davon aus das in einem Autoforum auch ein Automobilkaufmann sich rumtreibt.
Bevor wir uns großartig aufregen und uns durch meine Frage gestört fühlen sollten wir Fragen beantworten die sich in der Woche doppelt und dreifach wiederholen.
Das macht wohl mehr spaß.
Könnt den Thread schließen




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Alt 15.03.2011, 06:48 #11
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Warum kümmert sich dein Kumpel als gewerbetreibender, nicht selbst darum?

Die MwSt wird zurück erstattet, diese muss jedoch wieder abgeführt werden, wenn der Wagen verkauft wird.

Eine überwiegend private Nutzung spielte vor 2-3 Jahren noch, keine Rolle. Der Zinssatz der Finanzierung ist abhänging von der Laufzeit. Eine Garantie, das er diesen Zinssatz bei einer Refinanzierung auch wieder bekommt ist Bullshit. Das ist dann reine Verhandlungssache.

Aber ganz zum Anfang, hinkt deine Rechung schon:

Wagenwert: 32.xxx €
- Kalkulationsrabatt: 3500 €
- Inzahlungsnahme: 3500 €
====================
25.xxx €, abzüglich seiner anderen beiden Sachen.

Ich halte die 288 € und dann bestehende Schlussrate bei einem Zinssatz von 1.9 % schon recht komik.

Kurzes Bsp:

Der Passat meines Bruder hat 24.xxx € gekostet. Rate lag bei mtl. 250 €, Restrate 12.000 € bei einem höheren Zinssatz.

Sollte sich was in privaten Nutzung geändert haben, stimme ich Eddi einfach mal zu, denn das ist plausibel und der Staat verschenkt nix. Mein Bruder hatte eine private Nutzung von 50%.
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Alt 15.03.2011, 14:29 #12
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Es sind schon 27xxx€ weil zu denn 25xxx nach Überführungskosten und Bearbeitungskosten dazu kommen.
Habe halt es nicht detailliert ausgelistet.

Ich frage deswegen weil ich der Sache vor allem das mein Kumpel türke und auch der Steuerberater türke ist und die Vergangenheit hat oft bewiesen das einem zu was geraten aber zum Schluss die Arschkarte gezogen wurde.
Heißt nicht das ich meinen Landsleuten nicht traue, komm ganz ehrlich ich trau allen die Steuerlich, versicherungstechnisch im Geschäft sind einfach nicht. Bei vielen zählt die kohle und alle versuchen kurzfristig ein haufen kohle zu verdienen, langfristig und auf mogliche Probleme achtet keiner. Daher hab ich hier die Frage gestellt das man mich aufklärt und ich meinen Kumpel im schlimmsten Fall warnen kann falls es Nachteile für ihn geben sollte.

Amazing bist du auch der meinung das beim Neukauf eines Fahrzeugs wobei das alte Fahrzeug als anzahlung gegeben wird.
Wann findet die übergabe des alten Fahrzeugs statt?
Nachdem der neue geliefert wird oder sofort bei Vertragsabschluss? Logisch wäre ja sofort bei Vertragsabschluss denn die Kohle für denn alten wird ja sozusagen ausbezahlt/angerechnet.

Geändert von scotchclub (15.03.2011 um 14:39 Uhr)
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Alt 15.03.2011, 16:42 #13
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Das liegt im Ermessen des Händlers. Eigentlich wird bei Vertragsabschluss der Wagen übergeben. Bei diesem Vertrag wird der Einkauf des Altwagens ja auch mit einbezogen ( rechnerisch ). I.d.R. reicht es aber, das der Wagen im Tausch mit dem Neuwagen abgegeben wird. Das muss jedoch dein Bekannter mit dem Autohaus klären. Gerade bei Golf6, stehen doch im Moment längere Lieferzeiten an?! Wenn man zB 4 Monate warten muss, kann man in der Zeit schon gut km fahren und der Wert mindert sich nicht gerade unerheblich um jeden gefahrenen km.


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